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Verfasst am: 24.02.09, 10:11 Titel: Ruhezeiten bei Umbaumaßnahme in Mehrfamilienhaus
Welche Ruhezeiten müssen bei einer umfangreichen Umbaumaßnahme im Mehrfamilienhaus berücksichtigt werden? Ich habe wiederholt gesucht und finde immer nur den Hinweis, dass dies von Stadt zu Stadt anders geregelt sein soll. Die Stadtverwaltung (Ordnungsamt) behauptet Ruhezeiten gäbe es nur von 22 - 06 Uhr. Stimmt das?
Das sind die gesetzlichen Ruhezeiten. Richtig.
Es sei denn es gibt eine gültige Hausordnung die etwas anderes regelt.
Wobei "echte" Handwerker zumindest die Mittagsruhe nicht einhalten müssen. Hobbyhandwerker schon. Nachtruhe gilt für alle. _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
Das ist wohl so korrekt. Die Festlegung von allgemeinen Ruhezeiten ist Sache der Gemeinden. Das findet meist in Form einer Verordnung statt. in München z.B. die
Verordnung
über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten
und über die Benutzung von Musikinstrumenten,
Tonübertragungs- und -wiedergabegeräten
in der Landeshauptstadt München
(Hausarbeits- und Musiklärmverordnung)
Und das Ordnungsamt ist auch genau die Institution, die die Einhaltung der Regeln zu überwachen hat. Die sollten das also wirklich wissen.
In sehr vielen Städten und Gemeinden wurden die Mittagsruhezeiten abgeschafft. Und dort, wo es sie doch gibt, gelten sie meist nicht für Gewerbe und Handwerk.
Trotzdem könnte es für das Haus aber eigene Festlegungen in einer Hausordnung geben. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Trotzdem könnte es für das Haus aber eigene Festlegungen in einer Hausordnung geben.
Vielen Dank für die Antworten. Dann wird es schon klarer. Wenn in der Hausordnung stünde, der Lärm müsse um 17:00 Uhr enden, dann nehme ich mal an kann der Mieter die Miete kürzen könnte, aber auch nicht mehr. Ist das richtig?
Naja. Auch die Hausordnungen verbieten meist nur den 'vermeidbaren' Lärm. Bei anderen Formulierungen würden sie eventuell angreifbar sein. Wenn aber gewerbliche Handwerker im Haus sind, gilt deren Lärm eher nicht als 'unnötig' oder 'vermeidbar'. Das wäre dann also nicht mal ein Verstoß gegen die Hausordnung.
Natürlich bleibt der Lärm eine Einschränkung der Wohnqualität. Aber zur Minderung berechtigt sie nur dann, wenn sie auch mehr als gelegentlich auftritt und dann auch nur für diesen Zeitraum. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Bei mir im Haus zieht auch ein neuer Mieter ein und dieser fängt zeitweise auch um 9.00 Uhr an zu hämmern und zu bohren.
Dies geht auch durch die Mittagszeit. Nun gut, am späten Nachmittag so gegen 17,- 17,30 Uhr ist Friede im Haus.
Nur, was soll ich deswegen die Miete kürzen ? Wenn der jetzt die Ruhezeiten einhält ist der doch fast eine Woche länger am malochen und ich muss eine Woche länger den Palaver ertragen !
Auch wenn vor dem Einzug mal bis 20 Uhr renoviert wird und ? Vielleicht kann der neue Mieter nicht anders. Aber es sollten auch nur Ausnahmen sein.
Also bin ich doch ruhig und weiß, das wenn ich mal ein Loch bohren muss oder beim nächsten renovieren steht der nicht auf der Matte und erklärt mir das er das Ordnungsamt / Polizei rufen und Miete kürzen will, weil ich hier am werken bin.
Solche Arbeiten gehen doch vorbei und sind nicht mit dem ständigen Krach den einige Nachbarn so gerne verursachen zu vergleichen.
Ein wenig Toleranz hilft auch dazu bei den Hausfrieden aufrecht zuhalten und zu stärken. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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