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Dr.L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2004 Beiträge: 64 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 24.02.09, 11:10 Titel: Provisionshöhe bei Vermttlung v. Wohnung |
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hallo,
ich habe mal eine frage:
person a zieht in eine stadt und sucht sich eine möblierte wohnung über eine wohnungsvermittlung. er findet auch eine und fragt den vermieter, ob er mit dem mietpreis runter gehen kann. der ist einverstanden.
die vermittl.provision der agentur wird nach der miethöhe berechnet.
in den agb´s steht,dass der nachträgliche mietzins bei der verrechnung der provision nicht berücksichtigt wird.gleichzeitig unterschreibt aber der kunde, dass es nach miethöhe berechnet wird. das schließt sich irgendwie aus.denn trotz weniger miete soll jetzt der kunde trotzdem die teurere vermittl.provision bezahlen.
ist das rechtens? |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 24.02.09, 11:59 Titel: |
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Wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Provision nach der von der Vermittlung angegeben Miete zu berechnen ist und eben nicht nach der im Mietvertrag vereinbarten, dann wird das auch so seine Ordnung haben. Warum auch nicht? Das wurde doch von beiden Seiten bei der Vertragsunterzeichnung auch so gewollt. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 24.02.09, 12:01 Titel: |
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Ich sehe auch nicht, warum sich die zwei Passagen ausschließen sollten.
1. Die Provision richtet sich nach der vom VM genannten Miethöhe.
2. Spätere Änderungen der Miethöhe (also nach der Vermittlung) werden nicht berücksichtigt.
Ist doch OK wenn das zuvor so vereinbart wurde - der Kunde hätte ja nicht Kunde der Vermittlung werden müssen wenn ihm das nicht passt. |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 24.02.09, 12:06 Titel: |
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Irgendwie habe ich gelesen, dass es eine gesetzliche Beschränkung der Provision nach oben hin gibt, die sich an der, dann wohl tatsächlich vereinbarten, Kaltmiete orientieren soll. Eventuell könnte das den Anspruch dann deckeln. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 24.02.09, 13:25 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | Irgendwie habe ich gelesen, dass es eine gesetzliche Beschränkung der Provision nach oben hin gibt, die sich an der, dann wohl tatsächlich vereinbarten, Kaltmiete orientieren soll. Eventuell könnte das den Anspruch dann deckeln. |
Hmm - stimmt auch wieder, die Höhe der Provision ist in § 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz geregegelt, wonach diese zwei Nettokaltmieten nicht übersteigen darf.
Demnach müsste die Provision durch die tatsächlich vereinbarte Kaltmiete gedeckelt sein. Das lässt natürlich einigen Spielraum in den Verhandlungen von Mieter und Vermieter offen:
M: "Die Miethöhe ist OK, ich will aber Provision sparen - setzen wir doch einen Vertrag mit Staffelmiete auf, wo im ersten Monat die Nettokaltmiete nur halb so hoch ist und dafür einen Monat eher beginnt. Ab dem dritten Monat wird dann die ursprüngliche Miete fällig"
VM:"OK, mir ist's egal solange ich mein Geld bekomme..." |
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 24.02.09, 13:36 Titel: |
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Wobei sowas dann unter Betrug läuft. |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 24.02.09, 13:56 Titel: |
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Ich denke, aus genau diesem Grund gibt es die Klausel in den AGB. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 24.02.09, 14:03 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: | Wobei sowas dann unter Betrug läuft. |
Ok, das mit der veränderten Laufzeit sicher - aber eine normale Staffelmiete ließe sich doch vereinbaren. Sonst wäre ja auch die hier geschilderte verminderte Miethöhe schon Betrug, oder? |
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 24.02.09, 15:08 Titel: |
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Ja, eine normale Staffelmiete dürfte ok sein. Zumal bei Betrug ja auch ein Vorsatz vorhanden sein muss. Dieser würde ja bei einer normalen Verhandlung bzw. Staffelmietvertrag fehlen bzw. nur schwer nachweisbar sein. |
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Dr.L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2004 Beiträge: 64 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 24.02.09, 16:34 Titel: |
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person a ist verärgert, weil ihm keine kopie des vermittlungsauftrags ausgehändigt wurde wo auch die agb´s stehen sollen.sonst hätte person a das erstmal vorher mit der agentur geklärt. |
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Dr.L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2004 Beiträge: 64 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 24.02.09, 16:40 Titel: |
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p.s. wenn person a jetzt einen mietvertrag für z.b. 2 monate gemacht hat und auch
ernsthaft was anderes sucht aber nicht findet und aus diesem grund verlängern muss...hat dann die agentur anspruch auf provision für den 3.monat? |
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Dr.L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2004 Beiträge: 64 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 24.02.09, 16:52 Titel: |
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also müßte sich die provision nach dem wohnungsvermittlgs.gesetz richten,wenn ich das richtig verstanden habe.ich kenne das auch so. ist es dann rechtens,wenn die agentur nach der pauschalmiete berechnet...oder egal und hauptsache die zwei nettokaltmieten werden nicht überstiegen?danke. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 25.02.09, 09:40 Titel: |
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Dr.L hat folgendes geschrieben:: | p.s. wenn person a jetzt einen mietvertrag für z.b. 2 monate gemacht hat und auch ernsthaft was anderes sucht aber nicht findet und aus diesem grund verlängern muss...hat dann die agentur anspruch auf provision für den 3.monat? |
Hä? Die Provisionshöhe hat nichts mit der Mietdauer zu tun sondern nur damit, ob durch die Vermittlung ein Mietvertrag zustande kam oder nicht. Ob die Wohnung dann unbefristet, für 3 Jahre oder für 4 Wochen angemietet wird ist total egal. |
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Dr.L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2004 Beiträge: 64 Wohnort: berlin
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Verfasst am: 25.02.09, 17:51 Titel: |
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hallo maconnaut,
nee, eben nicht.die provision ist gestaffelt.für jeden monat 0,25,2.monat 0,50 bis max. 200%. |
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