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Provisionshöhe bei Vermttlung v. Wohnung

 
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Dr.L
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:10    Titel: Provisionshöhe bei Vermttlung v. Wohnung Antworten mit Zitat

hallo,
ich habe mal eine frage:
person a zieht in eine stadt und sucht sich eine möblierte wohnung über eine wohnungsvermittlung. er findet auch eine und fragt den vermieter, ob er mit dem mietpreis runter gehen kann. der ist einverstanden.
die vermittl.provision der agentur wird nach der miethöhe berechnet.
in den agb´s steht,dass der nachträgliche mietzins bei der verrechnung der provision nicht berücksichtigt wird.gleichzeitig unterschreibt aber der kunde, dass es nach miethöhe berechnet wird. das schließt sich irgendwie aus.denn trotz weniger miete soll jetzt der kunde trotzdem die teurere vermittl.provision bezahlen.
ist das rechtens?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Provision nach der von der Vermittlung angegeben Miete zu berechnen ist und eben nicht nach der im Mietvertrag vereinbarten, dann wird das auch so seine Ordnung haben. Warum auch nicht? Das wurde doch von beiden Seiten bei der Vertragsunterzeichnung auch so gewollt.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe auch nicht, warum sich die zwei Passagen ausschließen sollten.

1. Die Provision richtet sich nach der vom VM genannten Miethöhe.
2. Spätere Änderungen der Miethöhe (also nach der Vermittlung) werden nicht berücksichtigt.

Ist doch OK wenn das zuvor so vereinbart wurde - der Kunde hätte ja nicht Kunde der Vermittlung werden müssen wenn ihm das nicht passt.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie habe ich gelesen, dass es eine gesetzliche Beschränkung der Provision nach oben hin gibt, die sich an der, dann wohl tatsächlich vereinbarten, Kaltmiete orientieren soll. Eventuell könnte das den Anspruch dann deckeln.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Irgendwie habe ich gelesen, dass es eine gesetzliche Beschränkung der Provision nach oben hin gibt, die sich an der, dann wohl tatsächlich vereinbarten, Kaltmiete orientieren soll. Eventuell könnte das den Anspruch dann deckeln.


Hmm - stimmt auch wieder, die Höhe der Provision ist in § 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz geregegelt, wonach diese zwei Nettokaltmieten nicht übersteigen darf.

Demnach müsste die Provision durch die tatsächlich vereinbarte Kaltmiete gedeckelt sein. Das lässt natürlich einigen Spielraum in den Verhandlungen von Mieter und Vermieter offen:

M: "Die Miethöhe ist OK, ich will aber Provision sparen - setzen wir doch einen Vertrag mit Staffelmiete auf, wo im ersten Monat die Nettokaltmiete nur halb so hoch ist und dafür einen Monat eher beginnt. Ab dem dritten Monat wird dann die ursprüngliche Miete fällig"

VM:"OK, mir ist's egal solange ich mein Geld bekomme..."
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei sowas dann unter Betrug läuft.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, aus genau diesem Grund gibt es die Klausel in den AGB.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wobei sowas dann unter Betrug läuft.


Ok, das mit der veränderten Laufzeit sicher - aber eine normale Staffelmiete ließe sich doch vereinbaren. Sonst wäre ja auch die hier geschilderte verminderte Miethöhe schon Betrug, oder?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, eine normale Staffelmiete dürfte ok sein. Zumal bei Betrug ja auch ein Vorsatz vorhanden sein muss. Dieser würde ja bei einer normalen Verhandlung bzw. Staffelmietvertrag fehlen bzw. nur schwer nachweisbar sein.
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Dr.L
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

person a ist verärgert, weil ihm keine kopie des vermittlungsauftrags ausgehändigt wurde wo auch die agb´s stehen sollen.sonst hätte person a das erstmal vorher mit der agentur geklärt.
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Dr.L
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

p.s. wenn person a jetzt einen mietvertrag für z.b. 2 monate gemacht hat und auch
ernsthaft was anderes sucht aber nicht findet und aus diesem grund verlängern muss...hat dann die agentur anspruch auf provision für den 3.monat?
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Dr.L
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

also müßte sich die provision nach dem wohnungsvermittlgs.gesetz richten,wenn ich das richtig verstanden habe.ich kenne das auch so. ist es dann rechtens,wenn die agentur nach der pauschalmiete berechnet...oder egal und hauptsache die zwei nettokaltmieten werden nicht überstiegen?danke.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dr.L hat folgendes geschrieben::
p.s. wenn person a jetzt einen mietvertrag für z.b. 2 monate gemacht hat und auch ernsthaft was anderes sucht aber nicht findet und aus diesem grund verlängern muss...hat dann die agentur anspruch auf provision für den 3.monat?


Hä? Die Provisionshöhe hat nichts mit der Mietdauer zu tun sondern nur damit, ob durch die Vermittlung ein Mietvertrag zustande kam oder nicht. Ob die Wohnung dann unbefristet, für 3 Jahre oder für 4 Wochen angemietet wird ist total egal.
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Dr.L
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 64
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

hallo maconnaut,
nee, eben nicht.die provision ist gestaffelt.für jeden monat 0,25,2.monat 0,50 bis max. 200%.
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