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Kinderbonus
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen Sehr glücklich

im Link von Franz steht eindeutig, dass der Kinderbonus auf den Kindesunterhalt angerechnet wird.
Mein Ex wird jubeln... das macht bei unseren beiden Kids eine Menge Kisten Bier zusätzlich, die er mit den Kumpels leeren kann - nun ja, auch das kurbelt die Konjunktur an. Geschockt

Liebe Grüße,
Michaela
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

O- Ton Vati (Mitarbeiter des Jugendamts, befasst mit Beistandschaften)

Zitat:
Sag's ihm nicht, darum kann er sich selber kümmern- so halten wir es hier nach interner Absprache auch.


Und in Anbetracht dessen, dass sich der Vater meiner Kinder trotz Unterhalt in der zweituntersten Unterhaltsstufe der DüTab nicht an Klassenreisen- und ähnlichen Kosten, sowie am Behindertensonderbedarf seines Sohnes (GdB 80%) beteiligt, hält sich mein Gewissen da im Zaum.

Schau mer mo. Winken
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Häschen Sehr glücklich

ich bekomme für meine Kids auch nur die unterste Stufe, aber man wohnt im eigenen Häuschen mit 150 qm Wohnfläche und fährt einen schicken Van...

Mein Ex zieht garantiert Unterhalt ab, denn das ist ja "sein Anteil" vom Kinderbonus. Nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, das wäre für die Kinder!!
Am Kindesunterhalt bereichern sich doch die Mütter und gefordert wird er nur, um die Väter zu ärgern.

Mein Ex weiß das ganz genau und wer anders denkt, ist eh bescheuert. Weil er weiß nämlich alles und ist sowieso der Größte...

Liebe Grüße,
Michaela

ps: in den Väter- und Papaforen ist der Kinderbonus schon lang im Gespräch und Mann überschlägt sich förmlich, in welchem Monat ausgezahlt und somit der Unterhalt reduziert werden kann.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass sich unterhaltspflichtige Muttis auch nicht anders verhalten - und warum auf den Nutznießern herumhacken wenn es der Gesetzgeber verbockt hat. Schließlich ist Wahljahr....
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Sandra71
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Mein Ex zieht garantiert Unterhalt ab, denn das ist ja "sein Anteil" vom Kinderbonus.


Meiner mit Sicherheit auch. Dran erinnern muss man ihn nur, wenn sich z.B. lt Tabelle seine Unterhaltszahlungen erhöhen...und das tendenziell mehrfach und teilweise sogar ohne Erfolg (ich ärgere mich aktuell mal wieder mit ihm rum).

Zitat:
Am Kindesunterhalt bereichern sich doch die Mütter und gefordert wird er nur, um die Väter zu ärgern.


Exakt so wird der Vater meines Sohnes das ebenfalls sehen. Unter uns: von dem riesigen Betrag gönne ich mir allen erdenklichen Luxus, fahre dreimal im Jahr in Urlaub und spare noch nen Batzen Winken
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Sandra, lass uns gemeinsam ´ne Weltreise machen Lachen

Mein Sohnemann wird im Mai zwölf, nächsthöhere Bedarfsstufe.
Sein Vater springt jetzt schon im Dreieck... *ganzbreitgrins*

Er kam doch tatsächlich bei Trennung auf die Idee "Für Deine Tochter zahle ich keinen Unterhalt - ich wollte nie ein Mädchen!" Geschockt

Liebe Grüße,
Michaela
(die jetzt mit den vielen Euroscheinen weiter die Wände tapeziert und vor lauter dicken Goldketten nicht mehr den Rücken gerade bekommt)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
...
Er kam doch tatsächlich bei Trennung auf die Idee "Für Deine Tochter zahle ich keinen Unterhalt - ich wollte nie ein Mädchen!" Geschockt
...

Hallo MichaelaT,

na ja, manche Männer glauben halt, daß Kinder eine Sache sind (mit Umtausch- und Produkthaftungsrecht). Es würde mich nicht wundern, wenn er auf Grund der Falschlieferung den Klapperstorch oder die Kindesmutter in Haftung nehmen oder Schadensersatz fordern will.

Dies wäre sicher auch mal ein interessantes Thema:
    Person A bestellt bei Person ein Mädchen. Person B liefert einen Jungen. Muß Person A diesen Jungen jetzt abnehmen oder kann er die Annahme verweigern, und Person B auf Schadensersatz verklagen.

    Wie ist die Rechtslage?
Liebe Grüße

Klaus Cool
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Person A bestellt bei Person B ein Mädchen. Person B liefert einen Jungen. Muß Person A diesen Jungen jetzt abnehmen oder kann er die Annahme verweigern, und Person B auf Schadensersatz verklagen?

Person A wird die Lieferung wohl abnehmen müssen, da der von Person A erbrachte Beitrag für die unerwünschte Eigenschaft der Lieferung ursächlich war. Lachen
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

*ganzlautlach*

köstlich... einfach herzerfrischend Ausrufezeichen

Liebe Schmunzelgrüße,
Michaela
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miriaBONN
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine Verständnisfrage hierzu: Ich bin also berechtigt den UH, im Auszahlungsmonat der 100€ extra, um 50€ zu kürzen? Muss ich denn die Exfrau darüber informieren? (oder soll ich davon ausgehen das sie DAS dann auch weiss - sie ist ja sonst immer BESTENS informiert wenn es mehr für sie gibt...)

Wie bekomme ich denn raus WANN der Auszahlungsmonat ist? Bekommt das Kind das Kindergeld von der Kasse wo es damals beantragt wurde, oder muss man das immer wieder neu beim zuständigen Arbeitsamt beantragen wenn man verzeiht...

Grüße
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen Sehr glücklich

ich hab heut meine Anwältin gefragt wegen der Unterhaltskürzung bei Zahlung des Kinderbonus.

Ihre Antwort: "Momentan streiten sich da die Juristen noch drum. Generell wird den Unterhaltspflichtigen jedoch von einer Unterhaltskürzung abgeraten, da eine Nachbesserung des Gesetzes zur Diskussion steht. Es ist zu erwarten, dass die Nachbesserung die Unterhaltskürzung ausschließt und einbehaltener Unterhalt sofort nachzuzahlen ist."

Liebe Grüße,
Michaela
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miriaBONN
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info... Nun ja - DARAUF würden wir es dann wohl ankommen lassen... Winken FALLS das Gesetz dann doch nicht in Kraft tritt wird die Ex uns das Geld auch nicht "freiwillig" zurückgeben... Cool
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Lydi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr,

schade finde ich, dass wenn über Exen geschriegen wird, es gleich so allgemein klingt.
Sicher gibt es schwarze Schafe, ABER es gibt auch treusorgende Mütter und Väter, die sich trotz Trennung so gut es geht um ihr Kind kümmern.

Auch wenn ich jetzt auf massiven Protest stoße, ich finde, wie in unseren Fällen, die Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt als gerecht.
Ich zahle für ein Kind Unterhalt und mein Mann auch.
Was leider nicht gesehen wird, ist, dass man als Zahlender auch seine Unkosten hat nicht nur der betreuende Elternteil.
Angefangen vom Unterhalt, der nicht steuerlich absetzbar ist.
Mein Mann fährt 2x im Monat 800Km um seine Tochter ab zuholen, bei mir sind es "nur" 100Km. Das Kind wird am We ernährt, es werden Aktivitäten, die nicht immer Kostenfrei sein können Ausrufezeichen , gemacht, wir fahren mit den Kindern in den Urlaub, dafür arbeiten wir schwer. Und sollten außergewöhnliche Ereignisse auftreteten, sei es klassenfahrt, Kommunion oder sonst was, wird extra nochmal gelöhnt.
Aber nein, das wird als Pflicht und Selbstverständlichkeit angesehen. Und ist bei einer Trennung immer nur einer Schuld, dass es zum Bruch kam?
trotzdem möchte ich betonen, dass wir das von ganzen Herzen für unsere Kinder tun, nur ein kleines Dankeschön sollte nicht zuviel sein.
Und dann mal ganz ehrlich, bekommen die kinder wirklich ihren Bonus oder fließt das Geld bei Mama in die Haushaltskasse? Ich habe noch ein Kind was bei mir lebt und ich weiß wovon ich rede, also wenn jetzt giftpfeile kommen, dann bitte nur wenn sie berechtigt sind. Und sind sie es? Winken

Nun zum eigentlichen Thema.

Gibt es einen genauen Gesetztestext, wo geschrieben steht, dass der Bonus auf den Unterhalt angerechnet werden kann? In den Medien kommt es als festgesetzt rüber.
Nur ich brauche meinem Ex nicht damit kommen was in der Zeitung steht oder im TV berichtet wird. Ich brauche schon handfeste Beweise.
Im Internet habe ich gelesen, dass das die Süddeutschen Zeitung vom 17.3.09 schreibt:

Zitat:
Doch die Ex-Partner der Alleinerziehenden dürfen danach den Unterhalt kürzen. Diese Regelung sei in der Begründung des Gesetzes verankert, schreibt die Zeitung. Dort steht, dass der Kinderbonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist.


Wo finde ich dieses Gesetz und diese Begründung?

GLD Lydi
_________________
Wenn du zählen kannst, dann zähl auf dich !
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sane
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie verhält es sich denn, wenn ein Vater aufgrund einer Mangelberechnung für sein Kind nur ca. 100 EUR im Monat Unterhalt zahlt?
Darf er dann auch 50 EUR Unterhalt abziehen?
Das Kindergeld darf ja auch erst ab einer gewissen Unterhaltsstufe hälftig angerechnet werden, ansonsten nur prozentual.

Danke und Gruß
Sane
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Lydi hat folgendes geschrieben::
...
Wo finde ich dieses Gesetz und diese Begründung?
...

Siehe den Beitrag von Holzschuher vom 25.02.09, 23:48 weiter oben. Winken
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