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Verfasst am: 24.02.09, 12:29 Titel: 40 Verspätung, hätten aber auch 60 + 1 Sekunde sein können
Hallo,
jemand möchte von Mannheim über Köln nach Düsseldorf fahren. Allerdings läuft mal wieder alles daneben, und der Zug erreicht Siegburg/Bonn um die Uhrzeit zu der in Köln der Anschluss nach Düsseldorf gefahren wäre.
Dies heißt: Entweder in Siegburg/Bonn in einen anderen Zug umsteigen oder nach Köln fahren und dort auf den nächsten warten.
Würde er in Siegburg/Bonn umsteigen, hätte er in Düsseldorf eine Verspätung von circa 40 Minuten zur eigentlichen Ankunft.
Würde er nach Köln fahren, dort warten und umsteigen, hätte er in Düsseldorf eine Verspätung von 60 Sekunden + 1 Sekunde
Angenommen er wählt Variante 1. Hat er danach immer noch Anspruch auf Entschädigung?
Hinzu kommt, dass es wohl kaum eine Entschädigung geben wird, wenn jemand freiwillig die Variante wählt, die länger dauert. Es sei denn, die Variante mit Umstieg in Köln wäre vom Zugpersonal empfohlen worden.
Die Zugbegleiter haben empfohlen in Siegburg/Bonn umzusteigen.
Aber muss das jeder Fahrgast mitbekommen? Gibt ja welche die Musik hören, Film gucken oder Schlafen...und das ist deren gutes Recht.
Der verärgerte Fahrgast hat sich heute nochmals erkundigt.
Wäre er nach Köln gefahren und dort in den nächsten gleichwertigen Anschlusszug gestiegen, wäre er 68 Minuten später in Düsseldorf angekommen als auf dem Ticket steht.
Über Siegburg/Bonn wären es "nur" 40 Minuten gewesen.
Wenn der Fahrgast nun behauptet, dass er über Köln nach Düsseldorf gefahren ist, dann besteht Anspruch auf Entschädigung, da mehr als 60 Minuten.
Was also tun, wenn sich das Unternehmen weigert den Fahrgast zu entschädigen?
Wenn der Fahrgast nun behauptet, dass er über Köln nach Düsseldorf gefahren ist, dann besteht Anspruch auf Entschädigung, da mehr als 60 Minuten.
Was also tun, wenn sich das Unternehmen weigert den Fahrgast zu entschädigen?
also es kommt schon darauf an, wie der Fahrgast sich entschieden hat und wieviel Verspätung es am Ende tatsächlich für ihn persönlich gewesen sind. Das kann man unter Umständen schon am Zangenabdruck auf der Fahrkarte erkennen. Wenn das Ticket abgestempelt wurde, dann steht dort die Zugnummer vermerkt. Dann kann man auch nicht behaupten, man hätte den späteren Zug genommen.
Zu den Entschädigungsregelungen folgender Link: Fahrgastrechte. Dort steht, dass es eine Entschädigung nicht bei "einem Verschulden des Reisenden" gibt. Ich weiß es nicht genau, aber wenn jemand nicht die empfohlene Umsteigeverbindung nimmt, dann ist das wohl schon die Schuld des Reisenden. Wenn jemand nun sagt, er habe gerade Musik gehört, als die Durchsage kam, kann er das gegenüber dem Unternehmen geltend machen und sagen, es läge kein Verschulden des Reisenden vor.
Rechtlich gesehen müsste das Unternehmen nur die gesetzlich vorgeschrieben Entschädigung zahlen. Die betrüge im geschilderten Fall exakt 0,00 Euro. Allerdings hat sich das Unternehmen zu einer freiwilligen Seöbstverpflichtung entschlossen. Daran muss es sich nun auch halten. Wenn nicht, müsste man den Anspruch zivilrechtlich geltend machen.
Im vorliegenden Fall muss man sagen, dass die Chancen eher gering sind. Ich bin auch der Meinung, dass die Pünktlichkeit verbesserungswürdig ist. Aber eine Verspätung von 40 oder 60 Minuten kann schon mal vorkommen. Als Autofahrer müsste man auch immer damit rechnen, dass es durch Staus zu Zeitverlusten kommt.
Die Zugbegleiter haben empfohlen in Siegburg/Bonn umzusteigen.
Aber muss das jeder Fahrgast mitbekommen? Gibt ja welche die Musik hören, Film gucken oder Schlafen...und das ist deren gutes Recht.
Der verärgerte Fahrgast hat sich heute nochmals erkundigt.
Wäre er nach Köln gefahren und dort in den nächsten gleichwertigen Anschlusszug gestiegen, wäre er 68 Minuten später in Düsseldorf angekommen als auf dem Ticket steht.
Über Siegburg/Bonn wären es "nur" 40 Minuten gewesen.
Wenn der Fahrgast nun behauptet, dass er über Köln nach Düsseldorf gefahren ist, dann besteht Anspruch auf Entschädigung, da mehr als 60 Minuten.
Was also tun, wenn sich das Unternehmen weigert den Fahrgast zu entschädigen?
Mir tuen die Richter leid, die sich mit sowas abgeben müssen.
Man hatte die Chance den schnelleren Zug zunehmen. Die Bahn bietet einen Platz zur Beförderung an, nicht zum schlafen oder Musik hören.
Die Zugbegleiter haben empfohlen in Siegburg/Bonn umzusteigen.
Aber muss das jeder Fahrgast mitbekommen? Gibt ja welche die Musik hören, Film gucken oder Schlafen...und das ist deren gutes Recht.
Der verärgerte Fahrgast hat sich heute nochmals erkundigt.
Wäre er nach Köln gefahren und dort in den nächsten gleichwertigen Anschlusszug gestiegen, wäre er 68 Minuten später in Düsseldorf angekommen als auf dem Ticket steht.
Über Siegburg/Bonn wären es "nur" 40 Minuten gewesen.
Wenn der Fahrgast nun behauptet, dass er über Köln nach Düsseldorf gefahren ist, dann besteht Anspruch auf Entschädigung, da mehr als 60 Minuten.
Was also tun, wenn sich das Unternehmen weigert den Fahrgast zu entschädigen?
Mir tuen die Richter leid, die sich mit sowas abgeben müssen.
Man hatte die Chance den schnelleren Zug zunehmen. Die Bahn bietet einen Platz zur Beförderung an, nicht zum schlafen oder Musik hören.
Sorry, aber was ist das für eine sinnlose Antwort?
Man geht mit der DB auch einen Vertrag ein, um 10:00 mit dem Zug irgendwo anzukommen. Wenn man nun erst um 10:30 ankommt, dann ist das in meinen Augen Vertragsbruch!
Auch gehe ich mit der DB einen Vertrag ein ohne Umsteigen irgendwo anzukommen. Wenn ich nun außerplanmäßig umsteigen muss (Empfehlung hin od. her), dann ist das in meinen Augen auch ein Vertragsbruch.
Alles was entgegen meinem Ticket eintritt, ist in meinen Augen Vertragsbruch.
(ist vielleicht hart formuliert, ist aber so)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.02.09, 13:03 Titel:
peacebrother hat folgendes geschrieben::
Man geht mit der DB auch einen Vertrag ein, um 10:00 mit dem Zug irgendwo anzukommen. Wenn man nun erst um 10:30 ankommt, dann ist das in meinen Augen Vertragsbruch!
Auch gehe ich mit der DB einen Vertrag ein ohne Umsteigen irgendwo anzukommen. Wenn ich nun außerplanmäßig umsteigen muss (Empfehlung hin od. her), dann ist das in meinen Augen auch ein Vertragsbruch.
Alles was entgegen meinem Ticket eintritt, ist in meinen Augen Vertragsbruch.
(ist vielleicht hart formuliert, ist aber so)
Hätten Sie für alle diese Aussagen eine Quelle? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Man geht mit der DB auch einen Vertrag ein, um 10:00 mit dem Zug irgendwo anzukommen. Wenn man nun erst um 10:30 ankommt, dann ist das in meinen Augen Vertragsbruch!
Auch gehe ich mit der DB einen Vertrag ein ohne Umsteigen irgendwo anzukommen. Wenn ich nun außerplanmäßig umsteigen muss (Empfehlung hin od. her), dann ist das in meinen Augen auch ein Vertragsbruch.
Alles was entgegen meinem Ticket eintritt, ist in meinen Augen Vertragsbruch.
(ist vielleicht hart formuliert, ist aber so)
Hallo Peacebrother,
man muss die rechtliche Lage leider etwas anders beurteilen. Man hat mit dem Unternehmen einen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Die Leistung, die infolge dieses Vertrages erbracht werden muss, umfasst die Beförderung vom Abgangs- bis zum Zielbahnhof. Eine pünktliche Beförderung ist nicht Gegenstand des Vertrages. Nun hat aber der Gesetzgeber gewisse Regelungen eingeführt, die die Verpflichtungen der Eisenbahn in solchen Fällen festschreiben. Das ist insbesondere § 17 EVO. Daneben hat sich das Unternehmen auch eine Selbstverpflichtung auferlegt, an die es sich halten muss. Dies wären die geeigneten Anspruchsgrundlagen, nicht jedoch der Beförderungsvertrag. Der ist im geschilderten Fall seitens der Bahn erfüllt worden. Und weder § 17 EVO noch die so genannte Kundencharta sehen dafür eine Entschädigung vor. Der Beförderungsvertrag wird übrigens auch dann erfüllt, wenn der Fahrgast umsteigen muss, obwohl er dies eigentlich nicht wollte.
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