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Einsicht in Nachprüfung

 
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BWL1983
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:07    Titel: Einsicht in Nachprüfung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vorab möchte ich mich kurz vorstellen, da ich neu hier bin und danach meinen Sachverhalt schildern. Ich bin zur Zeit noch Student des Studienganges Wirtschaft in Dortmund.
Vor kurzem habe ich einen Komilitonen getroffen mit dem ich auch damals zur Schule gegangen bin. Er hat mich auf ein paar Dinge aufmerksam gemacht.

Also zu meiner Situation. Ich habe bis zum Jahr 2000 ein Gymnasium in meinem Wohnort besucht (Bis zur Klasse 10). Ich musste damals eine Nachprüfung im Fach Mathematik machen. Ich habe mich wirklich akribisch auf Diese vorbereitet und war sehr gut im Stoff. Leider gab es ein Problem. Mein damaliger Lehrer hatte ein persönliches Problem mit mir. Als ich dann in der Nachprüfung saß und mir die Klausur ansah, dachte ich ich seh nicht richtig.
Nichts von dem was ich mir damals angelernt habe und mir im Studienkreis beigebracht wurde, konnte mir helfen. Die Prüfung war einfach so schwer gestellt, dass mir nur die Vermutung kam, mein Lehrer wolle mich mit voller Absicht durchfallen lassen.

Auch dann in der mündlichen Prüfung wurde ich nach Lösungswegen (fernab der gängigen Praxis) gefragt die wir im Unterricht besprochen haben. Ich erwiderte dann nur, dass ich es ihm mit den normalen Formeln ausrechnen kann, aber nicht mehr wüsste wie wir es im Unterricht gemacht haben. (Sonst hätte ich ja nicht in die Nachprüfung gemusst).

Alles kam dann auch wie erwartet. Ich bin durchgefallen. Ein Tiefschlag in meiner bisherigen schulischen Laufbahn. Ich habe dann mein Abi an einer anderen Schule gemacht (Schnitt 1,6) und danach mein Studium angefangen, was ich jetzt ebenfalls erfolgreich beenden werde. Dies zeigt ja nur, dass ich in der Lage bin mich auch solche Dinge vorzubereiten und auch abstrakte Theme und Fächer zu bestehen.

Ich hatte eigentlich mit der Sache abgeschlossen, obwohl es mich bis heute ärgert, ein Jahr verloren zu haben. Aber dann traf ich o.g. Komilitonen. Er wies mich darauf hin, dass ich das Recht habe, die Prüfung einzusehen und evtl. falls die Prüfung wirklich nicht zu bestehen war, ich Schadensansprüche geltend machen kann. Wäre ja sonst schon 1 Jahr im Berufsleben und hätte dementsprechend auch 2 mal Studiengebühren + entsprechende Studienkosten (Bafög, Studienbeitrag...) gespart.

Deshalb wende ich mich nun an euch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bedanke mich im Voraus.

Gruss
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ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo BWL1983,
angenommen, es wird Ihnen ermöglicht werden, die Unterlagen der Nachprüfung einzusehen, dann haben Sie die Aufgabenstellung und Benotung vor sich liegen. Ihr Anliegen ist aber doch, den Nachweis zu führen, dass die Nachprüfung nicht zum Unterricht "passte". Dann müssten Sie also auch noch dokumentiert haben, WIE der betreffende Lehrer WAS im Unterricht besprochen hat.
Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wie Sie dies nach so langer Zeit noch rekonstruieren wollen. (Sie denken sicher nicht daran, Ihre damaligen Klassenkameraden als Zeugen zu befragen.)

Von den beschriebenen Schwierigkeiten einmal abgesehen: Die Nachprüfung wurde ja nicht vom Mathelehrer allein durchgeführt. Da saßen ja noch zwei weitere Lehrer im Prüfungsausschuss, deren Aufgabe es u.a. war, die Aufgabenstellung zu bewerten. Dann müsste ihr "Problemlehrer" auch seine Kollegen getäuscht haben! (Sie vermuten sicherlich keine Absprache unter Kollegen, um Ihre damalige Versetzung zu sabotieren!)
Ich fürchte, ihr verspäteter Wunsch nach Gerechtigkeit bleibt unerfüllt.
--------------
Gruß Rainer!

P.S. Wie sollte der angesprochene Schadenersatz aussehen?
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BWL1983
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ac-hr,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht aber doch nicht um den Nachweis der Themengebiete, sondern vielmehr um die Schwierigkeit der Aufgaben, die einfach in keinem Verhältnis dazu standen was ein 16-jähriger Bub können sollte.
Habe ja vorher wahnsinnig viel gelernt und auch meine Nachhilfelehrerin im Studienkreis sagte mir, sie mache sich keine Sorgen um mein Bestehen.
Der Studienkreis gibt ja intensive Vorbereitungskurse und die Garantie das man besteht. Sonst geben sie das Geld zurück. Das würden sie ja nicht tun, wenn sie nicht sicher wären, dass die Schüler mit ihren Vorbereitungsmaßnahmen bestehen.

Zu den anderen Lehrern. Ich weiß gar nicht ob die bei der Klausur mitgewirkt haben. In der mündlichen Prüfung waren sie ja. Aber bei der schriftlichen?
Ich kann mich noch erinnern, dass mehrere Schüler in einem Raum nachgeschrieben haben. Deren Lehrer sind auch von Zeit zu Zeit in den Raum gekommen und haben sich erkundigt, ob evtl Fragen zur Klausur bestehen. Doch mein jedoch Lehrer nicht...

Ich würde die Klausur gerne haben und Sie anderen "neutralen" Mathelehrern zeigen, damit sie meine Vermutung bestätigen können. Habe ich denn keine Möglichkeit an die Klausur zu kommen, um mir andere Meinungen einholen zu können?
Sollte ich dazu vielleicht die Schule mal anschreiben? Oder direkt meinen Anwalt einschalten? Aber wenn Sie sagen, dass das Ganze wenig Aussicht auf Erfolg hat, kann ich mir die Mühe auch sparen, oder!?

Wie der Schadenersatz aussehen soll? Das verlorene Jahr wird er mir kaum zurück geben können, aber zumindest die damit verbundenen Kosten meines Studiums. Worauf hätte ich denn Anspruch, wenn wir wirklich mal von bewusster "Sabotage" ausgehen? Studienkosten? Entschädigung? Evtl. ein erstes Jahresgehalt? (Tut mir Leid wenn die Frage doof ist, aber ich bin da rechtlich nicht auf der Höhe...)

Vielen Dank nochmal.

Gruß
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo BWL1983,
Zitat:
Ich hatte eigentlich mit der Sache abgeschlossen, obwohl es mich bis heute ärgert, ein Jahr verloren zu haben. Aber dann traf ich o.g. Komilitonen. Er wies mich darauf hin, dass ich das Recht habe, die Prüfung einzusehen und evtl. falls die Prüfung wirklich nicht zu bestehen war, ich Schadensansprüche geltend machen kann.

Das Hauptproblem ist m.E. das unbedarfte, von weniger als Halbwissen geprägte Geschwätz dieses Kommilitonen.

Der weiß doch noch nicht einmal, wie lange die Schule überhaupt welche Unterlagen aufbewahrt.

Was war das überhaupt für eine Prüfung in Klasse 10 eines Gymnasiums in welchem Bundesland? Ein Mittlerer Schulabschluss, der die Versetzung nach Klasse 11 beinhaltet?

Der Lehrer hat Sie offensichtlich kostbare Lebenszeit gekostet. Das ist schwer zu akzeptieren.

Dieser Kommilitone kostet Sie weitere Zeit. Ich würde ja wetten, der kann Ihnen noch nicht einmal sagen, ob überhaupt schon mal irgendwo in Deutschland ein Schüler Schadenersatz bekommen hat. Falls doch, würde ich gerne Gericht und Aktenzeichen wissen.

Zitat:
Der Studienkreis gibt ja intensive Vorbereitungskurse und die Garantie das man besteht. Sonst geben sie das Geld zurück.
Wieviel Geld haben Ihre Eltern wofür an den Studienkreis gezahlt und wieviel haben sie zurückbekommen?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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