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folgender fiktiver Fall: Ein Preisrebell "schuldet" dem Gasversorger einen Betrag von 950,00 € aus den Versorgungsjahren 2004/05 (70,00 €), 2005/06, 2006/07. Erstmalige Kürzung des Gaspreises: Juni 2005. Der Gasversorger veranlasst einen gerichtlichen Mahnbescheid im November 2008.
Sind die 70,00 € aus 2004/05 verjährt?
Wenn ja, wie sieht es mit den Gebühren und gegebenenfalls mit den Anwaltskosten bei Klage oder bei Zahlung aus? Denn abzüglich der 70 €, die nicht mehr eingeklagt werden dürften, läge der Gegenstandswert unter 900 € und es würden sich entsprechend niedrigere Gebühren berechnen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.02.09, 22:18 Titel:
Zitat:
Sind die 70,00 € aus 2004/05 verjährt?
Nein, denn:
Zitat:
Erstmalige Kürzung des Gaspreises: Juni 2005.
Die dreijährige Verjährung begann am 1. Januar 2006, Verjährung wäre zum 1. Januar 2009 eingetreten, diese wurde jedoch durch die Zustellung des Mahnbescheides im November 2008 gehemmt. Wir sind also bei den vollen Gebühren.
Zitat:
70 €, die nicht mehr eingeklagt werden dürften
Man darf übrigens auch verjährte Forderungen einklagen. Die Gegenseite kann dagegen lediglich die Einrede der Verjährung erheben, die ein Leistungsverweigerungsrecht gibt.
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