Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verjährte Forderung - Gebühren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verjährte Forderung - Gebühren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sillja
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2008
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 13:33    Titel: Verjährte Forderung - Gebühren Antworten mit Zitat

Hallo an alle im Forum,

folgender fiktiver Fall: Ein Preisrebell "schuldet" dem Gasversorger einen Betrag von 950,00 € aus den Versorgungsjahren 2004/05 (70,00 €), 2005/06, 2006/07. Erstmalige Kürzung des Gaspreises: Juni 2005. Der Gasversorger veranlasst einen gerichtlichen Mahnbescheid im November 2008.
Sind die 70,00 € aus 2004/05 verjährt?
Wenn ja, wie sieht es mit den Gebühren und gegebenenfalls mit den Anwaltskosten bei Klage oder bei Zahlung aus? Denn abzüglich der 70 €, die nicht mehr eingeklagt werden dürften, läge der Gegenstandswert unter 900 € und es würden sich entsprechend niedrigere Gebühren berechnen.

Danke im Voraus!
Viele Grüße
Sillja
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sind die 70,00 € aus 2004/05 verjährt?
Nein, denn:
Zitat:
Erstmalige Kürzung des Gaspreises: Juni 2005.
Die dreijährige Verjährung begann am 1. Januar 2006, Verjährung wäre zum 1. Januar 2009 eingetreten, diese wurde jedoch durch die Zustellung des Mahnbescheides im November 2008 gehemmt. Wir sind also bei den vollen Gebühren.
Zitat:
70 €, die nicht mehr eingeklagt werden dürften
Man darf übrigens auch verjährte Forderungen einklagen. Die Gegenseite kann dagegen lediglich die Einrede der Verjährung erheben, die ein Leistungsverweigerungsrecht gibt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Sillja
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2008
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, Metzing, das hat alle Fragen beantwortet, auch die zu verjährten Forderungen!!!

Gruß
Sillja
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.