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Verfasst am: 27.02.09, 10:16 Titel: Gebühren des Beschwerdeverfahrens
n einem Unterhaltsverfahren wurde die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abgelehnt. Gegen diesen Beschluß wurde Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdegericht hat Prozeßkostenhilfe bewilligt und das Verfahren wurde nach mündlicher Verhandlung durch einen Vergleich beendet. Kann ider Anwalt für das Beschwerdeverfahren zusätzlich Gebühren abrechnen und wie hoch ist der Gegenstandswert ? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Verfasst am: 27.02.09, 15:30 Titel: Re: Gebühren des Beschwerdeverfahrens
Milo hat folgendes geschrieben::
Kann ider Anwalt für das Beschwerdeverfahren zusätzlich Gebühren abrechnen und wie hoch ist der Gegenstandswert ?
Weiß ich nicht. Ich vermute aber, dass der Gegenstandswert den Prozesskosten entspricht, weil es im Beschwerdeverfahren um sie "gestritten" wird. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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