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Verfasst am: 24.02.09, 10:15 Titel: Kündigung und Abfindung ?
Hallo !
Nehmen wir den Fall an, daß ein kfm. Angestellter von seinem Vorgesetzten erfährt, daß 2009 eine neue Software in seiner Abteilung Einzug haben wird, die einige Arbeitsplätze in seiner Abteilung überflüssig machen. Kann diese Firma den Angestellten ohne eine Abfindung entlassen bzw. gibt es rechtliche Ausnahmen in denen dies für den Arbeitgeber möglich ist ? Danke schonmal für die Antworten.
Gruss
Rolii _________________ Die meisten Fehler passieren zwischen den Ohren
Verfasst am: 24.02.09, 10:31 Titel: Re: Kündigung und Abfindung ?
Rolii hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir den Fall an, daß ein kfm. Angestellter von seinem Vorgesetzten erfährt, daß 2009 eine neue Software in seiner Abteilung Einzug haben wird, die einige Arbeitsplätze in seiner Abteilung überflüssig machen. Kann diese Firma den Angestellten ohne eine Abfindung entlassen bzw. gibt es rechtliche Ausnahmen in denen dies für den Arbeitgeber möglich ist ?
Das ist eigentlich keine "Ausnahme", sondern der sehr häufige Fall einer betriebsbedingten Kündigung. Dabei kann der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, dazu gezwungen ist er aber nicht. Er wird es vielleicht tun, falls die Sozialauswahl schwierig ist und man damit das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses vermeiden kann.
Danke für Antwort. Wie wäre die Rechtslage in diesem Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in "weiser Voraussicht" einen "Alternativ-Arbeitsplatz" in zumutbarer Nähe anbieten würde ? Könnte er in diesem Fall den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags (mal angenommen ein total anderer Tätigkeitsbereich) verlangen und den Arbeitnehmer durch eine Jahresvertragsversion ohne Abfindung loswerden ?
Gruss
Rolii _________________ Die meisten Fehler passieren zwischen den Ohren
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.02.09, 15:33 Titel:
Rolii hat folgendes geschrieben::
Wie wäre die Rechtslage in diesem Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in "weiser Voraussicht" einen "Alternativ-Arbeitsplatz" in zumutbarer Nähe anbieten würde ?
Das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort vereinbart ist
Rolii hat folgendes geschrieben::
Könnte er in diesem Fall den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags (mal angenommen ein total anderer Tätigkeitsbereich) verlangen
Verlangen ja, durchsetzen nur durch eine Änderungskündigung. Zum Tätigkeitsbereich grundsätzlich: siehe erste Antwort.
Rolii hat folgendes geschrieben::
und den Arbeitnehmer durch eine Jahresvertragsversion ohne Abfindung loswerden ?
Ich habe den Eindruck, der AN sollte sich näher mit dem Thema Abfindung beschäftigen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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