Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung und Abfindung ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung und Abfindung ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rolii
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Wilder Süden

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 10:15    Titel: Kündigung und Abfindung ? Antworten mit Zitat

Hallo !
Nehmen wir den Fall an, daß ein kfm. Angestellter von seinem Vorgesetzten erfährt, daß 2009 eine neue Software in seiner Abteilung Einzug haben wird, die einige Arbeitsplätze in seiner Abteilung überflüssig machen. Kann diese Firma den Angestellten ohne eine Abfindung entlassen bzw. gibt es rechtliche Ausnahmen in denen dies für den Arbeitgeber möglich ist ? Danke schonmal für die Antworten.

Gruss
Rolii
_________________
Die meisten Fehler passieren zwischen den Ohren
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 10:31    Titel: Re: Kündigung und Abfindung ? Antworten mit Zitat

Rolii hat folgendes geschrieben::

Nehmen wir den Fall an, daß ein kfm. Angestellter von seinem Vorgesetzten erfährt, daß 2009 eine neue Software in seiner Abteilung Einzug haben wird, die einige Arbeitsplätze in seiner Abteilung überflüssig machen. Kann diese Firma den Angestellten ohne eine Abfindung entlassen bzw. gibt es rechtliche Ausnahmen in denen dies für den Arbeitgeber möglich ist ?


Das ist eigentlich keine "Ausnahme", sondern der sehr häufige Fall einer betriebsbedingten Kündigung. Dabei kann der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, dazu gezwungen ist er aber nicht. Er wird es vielleicht tun, falls die Sozialauswahl schwierig ist und man damit das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses vermeiden kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rolii
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Wilder Süden

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Antwort. Wie wäre die Rechtslage in diesem Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in "weiser Voraussicht" einen "Alternativ-Arbeitsplatz" in zumutbarer Nähe anbieten würde ? Könnte er in diesem Fall den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags (mal angenommen ein total anderer Tätigkeitsbereich) verlangen und den Arbeitnehmer durch eine Jahresvertragsversion ohne Abfindung loswerden ?

Gruss
Rolii
_________________
Die meisten Fehler passieren zwischen den Ohren
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Rolii hat folgendes geschrieben::
Wie wäre die Rechtslage in diesem Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in "weiser Voraussicht" einen "Alternativ-Arbeitsplatz" in zumutbarer Nähe anbieten würde ?
Das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort vereinbart ist

Rolii hat folgendes geschrieben::
Könnte er in diesem Fall den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags (mal angenommen ein total anderer Tätigkeitsbereich) verlangen
Verlangen ja, durchsetzen nur durch eine Änderungskündigung. Zum Tätigkeitsbereich grundsätzlich: siehe erste Antwort.

Rolii hat folgendes geschrieben::
und den Arbeitnehmer durch eine Jahresvertragsversion ohne Abfindung loswerden ?
Ich habe den Eindruck, der AN sollte sich näher mit dem Thema Abfindung beschäftigen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.