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optimus~prime
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Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 17:27    Titel: Ich brauche Hilfe Antworten mit Zitat

Ich wende mich vertrauensvoll an das Forum und hoffe schnelle Unterstützung zu bekommen.
Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für 2008 zu machen. Ich bin verheiratet. Ich habe Schulden und auch eine fändung beim Finanzamt.

Ich wollte eine Zusammenveranlagung machen, da wir damit steuerlich besser dastehen. Jetzt meine Frage bezüglich der Pfändung. Was passiert wenn wir es zusammen abgeben. Wird dann die zu erwartende Rückzahlung gepfändet. Ich bin alleiniger Schuldner.

Würde mich über schnelle Antworten freuen.

LG
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, bei gemeinsamer Veranlagung, wird nur der (eventuelle) Rückzahlungsbetrag, der auf das Einkommen des Steuerschuldners entfällt, vom Finanzamt mit seiner Steuerschuld verrechnet, während der Ehepartner (als Nichtschuldner dem Finanzamt gegenüber) seinen Anteil (sofern es einen gibt) ausbezahlt bekommt.
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optimus~prime
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich auch schon gedach aber in der Steuererklärung wird alles zusammengerechnet. Sprich da kann man nicht erkennen was jeder einzelne bekommt. Weil wir würden nur zusammen etwas bekommen. Wenn jeder es einzeln macht dann ergeben sich andere Werte.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 25.02.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Ich meine, bei gemeinsamer Veranlagung, wird nur der (eventuelle) Rückzahlungsbetrag, der auf das Einkommen des Steuerschuldners entfällt, vom Finanzamt mit seiner Steuerschuld verrechnet, während der Ehepartner (als Nichtschuldner dem Finanzamt gegenüber) seinen Anteil (sofern es einen gibt) ausbezahlt bekommt.

Genau so ist es. Die Aufteilung des Erstattungsguthabens erfolgt von Amts wegen. Die Pfändung betrifft dann nur den Anteil, der auf den Mann entfällt.

Es kann aber nicht schaden beim zuständigen Veranlagungsbezirk darauf nochmal hinzuweisen. In seltenen Fällen kann das schonmal vergessen werden (sollte aber nicht).

edit: Auch wenn das Thema damit schon beantwortet ist, habe ich es trotzdem mal ins passende Unterforum verschoben.

lg flipmow
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