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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 21.02.09, 12:58 Titel: katze frisst fisch |
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hallo
mal angenommen eine Katze frisst aus Nachbars Teich enen 600 € Koi.
Haftet da der Katzenbesitzer ?
Gruß roni |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.02.09, 13:03 Titel: |
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Ja, aus §833 BGB _________________ Geist ist Geil! |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 21.02.09, 14:38 Titel: |
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hallo
hab den 833 hier mal :
§ Zitat: | 833
Haftung des Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. |
Zitat: |
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. |
Der Koibesitzer ist doch nicht verletzt. Versteh ich da was falsch ?
Gruß roni |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.02.09, 14:59 Titel: |
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Roni hat folgendes geschrieben:: | hallo
Zitat: |
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. |
Der Koibesitzer ist doch nicht verletzt. Versteh ich da was falsch ?
Gruß roni |
Hervorhebung durch mich.. _________________ Geist ist Geil! |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 21.02.09, 16:49 Titel: |
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Zitat: | dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. |
Das meinte ich.
Es wurde niemand verletzt, sondern aufgefressen.
Gruß roni |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 21.02.09, 17:11 Titel: |
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Zitat: | Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt |
ist nicht passiert
Zitat: | oder eine Sache beschädigt, |
ist passiert, der Koi ist gefressen
Zitat: | so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen |
Welchem Verletzten soll denn der Schaden ersetzt werden ?
( Das wäre ja dann der Koi ) ??Das klingt für mich irgenwie komisch
Gruß roni |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 21.02.09, 17:21 Titel: |
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hallo
ach ja, jetzt isses angekommen
Danke fürs Erklären |
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suwi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.10.2007 Beiträge: 454
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Verfasst am: 21.02.09, 17:29 Titel: |
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übernimmt sowas eigentlich die Privathaftpflicht?
Und wie sieht es aus- müsste der Koi-Besitzer nicht auch seinerseits den wertvollen Besitz schützen? Denn immerhin könnte ja auch ein Raubvogel oder eine völlig fremde Katze oder ein Fuchs dort *angeln* .
Wie kann überhaupt bewiesen werden, dass eine bestimmte Katze (deren Besitzer nun haftbar gemacht werden sollen) sich den Fisch geholt hat? |
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Mogli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 21.02.09, 17:45 Titel: |
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suwi hat folgendes geschrieben:: | übernimmt sowas eigentlich die Privathaftpflicht? | jepp. Das Halten von zahmen Haustieren (außer Hunden und Pferden) ist in jeder marktüblichen Privathaftpflichtversicherung enthalten (obwohl, wenn ich mir unsre beiden Katzen so anschaue, zweifle ich manchmal dran, ob die zu den "zahmen Haustieren" gehören..... )
suwi hat folgendes geschrieben:: |
Und wie sieht es aus- müsste der Koi-Besitzer nicht auch seinerseits den wertvollen Besitz schützen? | wär´zu prüfen, ob den Koi-Eigentümer in irgendeiner Weise ein Mitverschulden trifft. Spontan würd´ich sagen, nein. Denn wie soll das praktisch aussehen? Engmaschiger Drahtzaun, flach übers Wasser gelegt?
Sowas dürfte praktisch nicht realisierbar sein
suwi hat folgendes geschrieben:: |
Wie kann überhaupt bewiesen werden, dass eine bestimmte Katze (deren Besitzer nun haftbar gemacht werden sollen) sich den Fisch geholt hat? | jo, da hat der Geschädigte ein Problem. Er muss zwar kein "Verschulden" des Tierhalters nachweisen (Haftung für Luxustiere ist Gefährdungshaftung), aber er muss immerhin nachweisen, welche der Katzen aus der Nachbarschaft heute daheim keinen Hunger hatte..... und das dürfte nicht immer ganz einfach sein.....
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Mist, zu langsam.... _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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markus_1002001 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.05.2005 Beiträge: 136 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 21.02.09, 18:03 Titel: |
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Man könnte bei hinreichendem Verdacht in der Katze nachschauen.
Schönen Gruß
Markus |
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markus_1002001 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.05.2005 Beiträge: 136 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 21.02.09, 18:49 Titel: |
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Mal davor ab, das es andere Möglichkeiten des Nachschauens gibt, als Aufschneiden:
Hat das Strafrecht ein Alleinrecht am Begriff "hinreichender Verdacht"?
Ist dieser Begriff nicht auch an anderer Stelle im Sinne seiner Bedeutung anwendbar?
Schönen Gruß
Markus |
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Mogli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 21.02.09, 18:54 Titel: |
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markus_1002001 hat folgendes geschrieben:: | Mal davor ab, das es andere Möglichkeiten des Nachschauens gibt, als Aufschneiden:
| welche denn? Gastroskopie? Ultraschall? Röntgen?
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ich hätt´nie geglaubt, dass dieses doch recht einfach und eindeutig zu beantwortende Thema nun schon auf die zweite Seite geht _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 21.02.09, 18:58 Titel: |
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Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | Nein.
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Genau genommen kann man. Weshalb auch nicht?
Wenns Hinweise darauf gibt dass es Nachbars Katze war und ein näherer Beweis für erforderlich gehalten wird, ist es recht unproblematisch, dem Tier ganz ohne Quälerei eine Probe aus Maul, Magen oder Darm zu entnehmen und zu prüfen.
Ist nicht gerade so, als ob das dann kein eindeutiger Beweis würde. Koi ist selbst in Zeiten des Geammelfleischs nur selten im Katzenleckerli.
Frage ist nur, obs nötig ist. Wenn bei den Fischresten recht eindeutige Katzenspuren gefunden werden und rechtzeitig auf der Katze Fischspuren gesichert werden, werden die wenigsten Richter hier noch begründete Zweifel anmelden. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 21.02.09, 19:04 Titel: |
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Mogli hat folgendes geschrieben:: | markus_1002001 hat folgendes geschrieben:: | Mal davor ab, das es andere Möglichkeiten des Nachschauens gibt, als Aufschneiden:
| welche denn? Gastroskopie? Ultraschall? Röntgen?
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Nur um mich zu wiederholen:
Maul prüfen, Stuhlprobe. Beides praktisch ggf. problematisch. Ersteres da zeitgebunden, Letzteres, da es die Trennung der Katze vom Eigentümer zwecks Verhinderung von "Stuhlraub" (Boris Becker sei dank für Körperauscheidungswortspielereien) erfordert, bis der theoretische Fisch ganz praktisch durch das Katzili gewandert ist.
Ansonsten einfach eine Probe aus Magen oder Darm entnehmen oder eine Spülung vornehmen, Brechmittel geben o.ä.. Standardverfahren bei Mensch und Tier - was glauben Sie, was man sonst macht, wenn das liebe Vieh etwas falsches gefressen hat? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Bernd67 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 187 Wohnort: Sachsen-Anhalt
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Verfasst am: 21.02.09, 21:21 Titel: |
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Wer sagt, das der Koi gerade 600 Euronen Wert war ???
Wie weise ich den Wert eines verdauten Fisches nach.
Das er im Teich fehlt und die Katze satt ist, dürfte, selbst wenn ich die Katze beim Koi-fressen sehe, nicht ausreichen. |
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