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Verfasst am: 24.02.09, 20:23 Titel: Vorverlegung eines gebuchten Fluges durch die Gesellschaft
Hallo,
wie ist die Rechtslage wenn ein bereits vor Wochen gebuchter Flug um einen ganzen Tag (sowohl Hin- als auch Rückflug) durch die Gesellschaft mit der Begründung *** UMBUCHUNG AUFGRUND FLUGSTREICHUNG ****** ACHTUNG! VERKEHRSTAGSWECHSEL! ***vorverlegt wird?
Welche Kosten muss die Gesellschaft in einem solchen Fall übernehmen (z.B. Übernachtung bis die gebuchte Unterkunft am eigentlichen Anreisetag zur Verfügung steht, Entschädigung für die Umstände sowie die Tatsache, dass die eigentliche Unterkunft lediglich 13 statt 14 Tage genutzt werden kann).
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 24.02.09, 21:35 Titel:
Hallo und willkommen im FDR.
In der Knowledge Base gibt es eine Abhandlung, wie die Gesellschaft zu Verfahren hat (vorausgesetzt, es ist eine EU-Fluggesellschaft).
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
ich habe vor Einstellen meines Betrages gesucht, da ich mich jedoch mit der Rechtsmaterie nicht auskenne, habe ich meinen Beitrag eingestellt.
Vielen Dank für den Link zur Knowledge Base. Trotzdem muss ich eine weitere Rückfrage stellen. Ich gehe davon aus, dass meine Frage unter "Definition der Annullierung" zu finden ist. Allerdings verwirrt mich der Text mit den jeweiligen Verweisen.
Der Flug liegt mehr als zwei Wochen in der Zukunft und wurde um einen ganzen Tag nach vorne verschoben. Heißt das die Gesellschaft ist aus allem raus? Oder steht uns ein finanzieller Ausgleich zu?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 25.02.09, 22:45 Titel:
Hallo Draglov,
gem. EU-Richtlinien müsste die Fluggesellschaft bei Annulation eine Ersatzbeförderung zur Verfügung stellen, beispielsweise eine Umbuchung auf eine andere Gesellschaft, die den vertraglich vereinbarten Zielort zum vertraglich vereinbarten Datum anfliegt.
Alternativ dazu: Wahlweise kann auch eine vollständige Erstattung des Flugscheines oder eine Beförderung zu einem anderen Zielflughafen mit anschliessendem Transfer zum ursprünglich gebuchten Ziel vereinbart werden.
Tut sie das, ist sie raus aus der Nummer.
Ein Indiz für eine komplette Annulierung ist z.B. eine geänderte Flugnummer. Sollte der ursprünglich gebuchte Flug mit der Nummer "XY123" stattfinden und die neue Verbindung die Flugnummer "XY321" tragen, handelt es sich nach richterlicher Entscheidung hierbei um eine Annulierung.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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