Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vorverlegung eines gebuchten Fluges durch die Gesellschaft
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vorverlegung eines gebuchten Fluges durch die Gesellschaft

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
draglov
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:23    Titel: Vorverlegung eines gebuchten Fluges durch die Gesellschaft Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist die Rechtslage wenn ein bereits vor Wochen gebuchter Flug um einen ganzen Tag (sowohl Hin- als auch Rückflug) durch die Gesellschaft mit der Begründung *** UMBUCHUNG AUFGRUND FLUGSTREICHUNG ****** ACHTUNG! VERKEHRSTAGSWECHSEL! ***vorverlegt wird?
Welche Kosten muss die Gesellschaft in einem solchen Fall übernehmen (z.B. Übernachtung bis die gebuchte Unterkunft am eigentlichen Anreisetag zur Verfügung steht, Entschädigung für die Umstände sowie die Tatsache, dass die eigentliche Unterkunft lediglich 13 statt 14 Tage genutzt werden kann).

Vielen Dank.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und willkommen im FDR.

In der Knowledge Base gibt es eine Abhandlung, wie die Gesellschaft zu Verfahren hat (vorausgesetzt, es ist eine EU-Fluggesellschaft).

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
draglov
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo report,

ich habe vor Einstellen meines Betrages gesucht, da ich mich jedoch mit der Rechtsmaterie nicht auskenne, habe ich meinen Beitrag eingestellt.

Vielen Dank für den Link zur Knowledge Base. Trotzdem muss ich eine weitere Rückfrage stellen. Ich gehe davon aus, dass meine Frage unter "Definition der Annullierung" zu finden ist. Allerdings verwirrt mich der Text mit den jeweiligen Verweisen.

Der Flug liegt mehr als zwei Wochen in der Zukunft und wurde um einen ganzen Tag nach vorne verschoben. Heißt das die Gesellschaft ist aus allem raus? Oder steht uns ein finanzieller Ausgleich zu?

Danke
Draglov
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Draglov,

gem. EU-Richtlinien müsste die Fluggesellschaft bei Annulation eine Ersatzbeförderung zur Verfügung stellen, beispielsweise eine Umbuchung auf eine andere Gesellschaft, die den vertraglich vereinbarten Zielort zum vertraglich vereinbarten Datum anfliegt.
Alternativ dazu: Wahlweise kann auch eine vollständige Erstattung des Flugscheines oder eine Beförderung zu einem anderen Zielflughafen mit anschliessendem Transfer zum ursprünglich gebuchten Ziel vereinbart werden.

Tut sie das, ist sie raus aus der Nummer.

Ein Indiz für eine komplette Annulierung ist z.B. eine geänderte Flugnummer. Sollte der ursprünglich gebuchte Flug mit der Nummer "XY123" stattfinden und die neue Verbindung die Flugnummer "XY321" tragen, handelt es sich nach richterlicher Entscheidung hierbei um eine Annulierung.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.