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Seit mehreren Jahren hatte ich für das Konto und Sparbuch meiner Mutter eine Vollmacht, sodaß ich ihre Bankgeschäfte erledigen konnte.
Nun verstarb meine Mutter am 10.02.
Am 11.02. hatte ich Geld von dem Sparbuch und vom Girokonto abgehoben, um dieses für die Bestattungskosten mit zu benutzen.
Nun habe ich aus ihrem Postverkehr gesehen, daß Mietschulden in Höhe von etwa 1.500,00€ anstehen, sowie die Räumung und Entsorgung der Möbel aus der Wohnung.
Am 24.02. habe ich daraufhin mein Erbanspruch ausgeschlagen.
Nun würde ich gerne wissen, ob es Komplikationen wegen dem abgehobenen Guthaben geben kann und wie sieht es mit dem Girokonto aus?
Es werden noch Kontobewegungen erwartet, darf ich diese noch tätigen? _________________ " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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