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Verfasst am: 25.02.09, 09:00 Titel: Frage zum Arbeitnehmerüberlassungsgesätz AÜG
Ich habe grad in einer Schulung gelernt das ein Entleiher (Kunde) das Recht hat einen Zeitarbeitnehmer innerhalb der ersten 4 Stunden der Überlassung abmelden kann ohne das ihm diese Zeit in Rechnung gestellt werden darf.
Nach einer langen Suche im Internet habe ich gesehen das alle Zeitarbeitsunternehmen dieses auch in ihren AGB festhalten. Leider habe ich aber keine gesätzliche Grundlage hierfür gefunden.
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