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Ein Ehepaar hat sich vor ca. 3 Jahren ein Haus gekauft. Für den Kredit haben beide unterschrieben und dafür zahlen tun auch beide.
Die Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht und zusammen haben sie auch ein Kind.
Nun steht die Ehe vor dem aus ! Die Frau will in den nächsten Wochen ausziehen und möchte den gemeinsamen Sohn mitnehmen, die anderen beiden Kinder aber beim Mann lassen !
Der Mann ist aber nicht der Vater der Kinder, er hat weder das Sorgerecht noch sonst irgend was. Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt.
Wenn die Frau nun auszieht, kann der Mann das Haus nicht halten. Er hat schon mit der Bank gesprochen und die würden ihm eine Stundung einräumen, bis eben eine Lösung (Verkauf oder Untervermietung) gefunden wurde...
Wie ist nun die Rechtslage ?
1. Darf die Mutter die beiden Kinder aus erster Ehe einfach so bei dem Mann lassen ?
2. Was hat der Mann für Rechte und Pflichten der Kinder gegenüber, er ist ja nicht der leibliche Vater...
3. Muss sie oder der leibliche Vater eine Art Miete, Unterhalt oder was auch immer für die Kinder zahlen, wenn sie bei dem Mann bleiben ?
4. Wie sieht es mit dem Unterhalt für die Frau und das gemeinsame Kind aus ? Wenn die Frau aus dem gemeinsamen Haus auszieht, zahlt sie ja ihren Anteil nicht mehr. Der Mann müsste die komplette Rate bezahlen, da bleibt dann aber nichts mehr für den Unterhalt...
5. Kann sie denn so einfach das gemeinsame Kind mitnehmen ? Welche Möglichkeiten hat der Mann, dass das gemeinsame Kind doch bei ihm bleiben kann ?
Eine ziemlich verzwickte Situation, zumal die Frau auch einen "anderen" hat, der wohl nur darauf wartet, dass die Frau endlich auszieht ?
Schlimm ist halt auch die Situation der beiden anderen Kinder. Die will sie dann nicht mitnehmen in ihr "neues Liebesnest" ! Den gemeinsamen Sohn aber wohl !!!
Habt Ihr ein paar nützliche Tipps oder ggf. Gerichtsurteile aus ähnlichen Fällen ?
1. Darf die Mutter die beiden Kinder aus erster Ehe einfach so bei dem Mann lassen?
Nur, wenn der Stiefvater der Kinder damit einverstanden ist.
Zitat:
2. Was hat der Mann für Rechte und Pflichten der Kinder gegenüber, er ist ja nicht der leibliche Vater?
Der Stiefvater hat, wenn die Mutter der Kinder von ihm getrennt lebt, keine Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern - rein rechtlich gesehen. Er darf sie natürlich nicht einfach auf die Straße setzen oder unversorgt lassen.
Zitat:
3. Muss sie oder der leibliche Vater eine Art Miete, Unterhalt oder was auch immer für die Kinder zahlen, wenn sie bei dem Mann bleiben?
Die Mutter muss für ihre Kinder sorgen, sie darf sie nicht unversorgt zurücklassen. Welche Pflichten die Mutter im Einzelnen hat, hängt von den Vereinbarungen zwischen ihr und dem Stiefvater der Kinder ab.
Der Vater der Kinder hat keine Verpflichtungen gegenüber dem Stiefvater der Kinder.
Zitat:
4. Wie sieht es mit dem Unterhalt für die Frau und das gemeinsame Kind aus? Wenn die Frau aus dem gemeinsamen Haus auszieht, zahlt sie ja ihren Anteil nicht mehr. Der Mann müsste die komplette Rate bezahlen, da bleibt dann aber nichts mehr für den Unterhalt ...
Der Vater muss, soweit er leistungsfähig ist, seinem Kind Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei seiner Mutter lebt. Der Ehemann muss auch seiner getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt zahlen, wenn die Ehefrau unterhaltsbedürftig und der Ehemann leistungsfähig ist. Welche Bedeutung die monatlichen Ratenzahlungen für die Höhe von Unterhaltszahlungen hat, lässt sich nicht generell beurteilen.
Zitat:
5. Kann sie denn so einfach das gemeinsame Kind mitnehmen? Welche Möglichkeiten hat der Mann, dass das gemeinsame Kind doch bei ihm bleiben kann?
Wenn die Mutter die Ehewohnung verlässt, darf sie das gemeinsame Kind nicht so einfach mitnehmen. Der in der Ehewohnung verbleibende Vater darf aber das Kind auch nicht mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt in der Ehewohnung zurückhalten. Darüber, bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft leben soll, entscheidet auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht.
Zitat:
Eine ziemlich verzwickte Situation ..... Schlimm ist halt auch die Situation der beiden anderen Kinder.
Der Vater (Stiefvater) könnte sich unverzüglich an das Jugendamt wenden, um zu klären, welche Möglichkeiten sowohl für sein eigenes Kind als auch für seine Stiefkinder bestehen.
Nur, wenn der Stiefvater der Kinder damit einverstanden ist.
Der leibliche Vater wird wahrscheinlich nichts dagegen haben, weil er will und kann die Kinder nicht nehmen....
Aber wie sieht das dann "finanziell" aus ?
Es sind ja nicht seine Kinder. Es sind im Prinzip "fremde" Kinder. Warum soll er sie auf seine Kosten "mit durchfüttern" ?
Die Mutter macht sich aus dem Staub zu ihrem Liebhaber und der Vater hat kein Bock auf die Kinder ! Das ist doch krank...oder ?
Zitat:
Die Mutter muss für ihre Kinder sorgen, sie darf sie nicht unversorgt zurücklassen. Welche Pflichten die Mutter im Einzelnen hat, hängt von den Vereinbarungen zwischen ihr und dem Stiefvater der Kinder ab.
Sie haben noch keine Vereinbarungen getroffen. Sie hat lediglich gesagt, dass sie die beiden Großen nicht mitnehmen will...
Zitat:
Der Vater muss, soweit er leistungsfähig ist, seinem Kind Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei seiner Mutter lebt. Der Ehemann muss auch seiner getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt zahlen, wenn die Ehefrau unterhaltsbedürftig und der Ehemann leistungsfähig ist. Welche Bedeutung die monatlichen Ratenzahlungen für die Höhe von Unterhaltszahlungen hat, lässt sich nicht generell beurteilen.
Das heißt im Klartext ?
Er muss also die komplette Rate für's Haus zahlen....?
Unterhalt für seine Frau, trotz, dass sie selber arbeiten geht ?
Unterhalt für das gemeinsame Kind und zusätzlich noch "ihre" Kinder mit durchfüttern ?
Boah...echt ein geiles Rechtssystem.... _________________ LG
Burton
Es sind ja nicht seine Kinder. Es sind im Prinzip "fremde" Kinder. Warum soll er sie auf seine Kosten "mit durchfüttern"? Die Mutter macht sich aus dem Staub zu ihrem Liebhaber und der Vater hat kein Bock auf die Kinder! Das ist doch krank...oder?
Egal, wie das Verhalten von Vater und Mutter der Kinder einzuschätzen ist: Der Stiefvater kann doch die Stiefkinder, die in seinem Haushalt leben, nicht einfach sich selbst überlassen. Hilfen könnte er beim Jugendamt erhalten.
Zitat:
Er muss also die komplette Rate für's Haus zahlen ....?
Das hängt davon ab, was die Eheleute vereinbaren. Wenn nichts Anderes vereinbart wird, sind beide Eheleute verpflichtet, die Raten je zur Hälfte zu zahlen, wenn die Ehefrau getrennt vom Ehemann lebt. Die Bank kann sich aber aussuchen, an welchen Ehegatten sie sich hält.
Zitat:
Unterhalt für seine Frau, trotz, dass sie selber arbeiten geht?
Nicht, wenn die Ehefrau in etwa soviel verdient wie der Ehemann abzüglich des Kindesunterhalts.
Zitat:
Unterhalt für das gemeinsame Kind und zusätzlich noch "ihre" Kinder mit durchfüttern?
Das eigene Kind ist unterhaltsberechtigt, wenn es bei der Mutter lebt. Die Stiefkinder haben keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt gegen ihren Stiefvater. Aber: siehe oben!
oh Gott, was für eine mistige Situation für die beiden größeren Kinder!!
Wäre der Stiefvater denn einverstanden, dass die Beiden bei ihm bleiben?
Mein logischer Menschenverstand sagt mir:
1. Die Mutter ist für die beiden Kinder unterhaltspflichtig.
2. Dem Stiefvater steht das Kindergeld zu.
3. Für das gemeinsame Kind ist der Vater unterhaltspflichtig.
Die Ansprüche müssten also gegeneinander verrechnet werden.
Wenn die Frau in der Ehe oder in der Trennungszeit mit einem Anderen "rummacht", stellt sich die Frage nach Verwirkung des Unterhalts. Die Trennungszeit soll ja dazu dienen, nochmal über Wege zur Fortsetzung der Ehe nachzudenken und da ist ein neuer Partner ziemlich destruktiv.
Für das jüngste (gemeinsame) Kind könnte der Vater auch das alleinige Sorgerecht beantragen, ein erster Schritt wäre eine Beratung beim Jugendamt.
Ein Anwalt könnte eine einstweilige Verfügung beim Familiengericht beantragen, dass das Kind beim Auszug der Mutter beim Vater verbleibt.
Außerdem sollte der Vater mit den beiden Stiefkindern sich schnellstens mit der Wohngeldstelle seines Ortes in Verbindung setzen - es gibt auch für eigengenutzte Immobilien Wohngeld, wenn der Auszug aus dem Haus eine unzumutbare Härte darstellen würde und die Kreditbelastung nicht bedient werden kann.
Und nur weil die Kindesmutter auszieht, endet nicht ihre Zahlungspflicht der Bank gegenüber (vor allem, weil ihre Kinder ja im Haus verbleiben sollen).
Meine Empfehlung:
1. Ab zum Jugendamt.
2. Danach zum Fachanwalt für Familienrecht. Ganz fix!
wie alt sind den die beiden großen Kinder der Frau? Was möchten die denn so? Wie sehr sind sie im bisherigen, jetzigen Umfeld verwurzelt? Wo liegt das neue "Liebesnest" der Mutter?
Wie ist denn die Beziehung der Kinder zum leiblichen Vater und zum Stiefvater? _________________ Gruß
Peter H.
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