Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.02.09, 20:40 Titel: KU wenn Barunterhaltspflichtiger in der Schweiz lebt
Hallo,
wieder einmal ein leidiges Thema.
Der Kindesvater lebt in der Schweiz und hat bis jetzt keinen Unterhalt bezahlt. Die Kindesmutter bekam Unterhaltsvorschuß, 158 Euro.
Nun hat der Kindesvater angekündigt, selbst bezahlen zu wollen. Allerdings auch nur die Höhe von 158,- Euro.
Der Kindesvater lebt in der Schweiz, gibt an, umgerechnet etwa 2000 Euro netto zu verdienen.
Nun, der Mindestunterhalt wäre 322 Euro minus die Hälfte des Kindergeldes, also 240 Euro.
Bei einem derartigen Einkommen in Deutschland müsste der Kindesvater dann also 355,- Euro minus 82,- Euro= 273 Euro bezahlen.
Wie wird das gerechnet, wenn der Kindesvater in der Schweiz lebt, denn dort kostet der Lebensunterhalt ja doch ein bisschen mehr?
Auf der einen Seite ist es ja schön, dass der KV endlich mal wieder von sich aus bezahlen möchte, aber mich ärgert es, dass er doch wieder nur halbherzig an seine Verantwortung geht. Und das mit der Begründung, dass er sein Kind sonst nicht mehr holen könnte.
Noch eine Frage, besteht die Möglichkeit, dass mir der Kindesvater seinen halben Kinderfreibetrag überschreiben kann, da er ihn in der Schweiz sowieso nicht anerkannt bekommt? Wenn ja, wiefunktioniert das, was muß er tun, was muß ich tun?
Danke _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Dass da ein Abzug in Betracht käme wegen der teuereren Verhältnisse in der Schweiz, sehe ich nicht, ahtte aber so etwas aber auch noch nicht. In München wird ja im Vergleich zu Hinterdupfing ja auch nicht mehr abgezogen.
Zum Kinderfreibetrag vgl. diese Infos oder auch hier; wenn er zahlt, zumindest zu 75%, dann wird das wohl nichts. _________________ Gruß
Peter H.
Danke für die Antwort
Zur Unterhaltsberechnung in der Schweiz habe ich im Netz noch folgende Antwort gefunden:
Zitat:
1. Der Unterhaltsanspruch Ihres in Deutschland lebenden Kindes richtet sich nach Ihrem Einkommen, das jedoch um die entsprechenden Positionen zu bereinigen ist:
Die Kranken- und auch die Altersvorsorgebeträge sowie berufsbedngte Aufwendungen sind von Ihrem erzielten Nettoeinkommen in Abzug zu bringen.
Da in der Schweiz die Lebenshaltungskosten höher sind als in Deutschland ist Ihr Einkommen entsprechend dem sog. Verbrauchergeldparitätskurs umzurechnen.
Nach den Angaben des Stat. Bundesamtes (Stand 7/2005) beträgt die reale Kaufkraft von 1 € in der Schweiz 0.84 €, d. h. Sie müssen Ihr bereinigtes Nettoeinkommen nach dem Devisenkurs in € umrechnen und dann mit 0,84 € multiplizieren.
Dieses Einkommen ist dann bei der Festsetzung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle zugrunde zulegen
2. Bei den Mieten verhält es sich so, dass ein Betrag von 360,00 € als Kaltmiete zugrundegelegt wird. Ist diese Betrag höher (bei Ihnen umgerechnet auf die entsprechend im Haushalt lebenden Personen), so erhöht sich der Selbstbehalt entsprechend.
Die Quelle ist eine andere Internetseite, deren Link hier nicht erlaubt ist. (Darf ich das dann so eigentlich hier einstellen, wenn nicht, bitte bescheid geben und entfernen.)
Wenn ich nach dem o.Genannten gehe, bleibt dem Kindesvater wirklich kaum mehr übrig, als das, was er zahlt. Also will ich mal nicht meckern.
Was die Frage wegen des Steuerfreibetrages angeht: Er würde ihn mir freiwillig und gerne überschreiben lassen (wobei er mit 1598 Euro Unterhlat pro Monat au8ch nicht die 75 % des Mindestunterhaltes erreichen würde.). Geht das, dass er mir den halben Steuerfreibetrag überlässt? _________________ Dies ist meine persönliche Meinung!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.