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Verfasst am: 27.02.09, 15:08 Titel: Baulärm im Haus
Nehmen wir mal an Herr X bewohnt eine Altbauwohnung. Diese dient zugleich als Arbeitsstätte bzw. dort hat er auch sein Planungs- und Beratungsbüro eingerichtet.
Eines Tages beginnen Baumaßnahmen in der Wohnung bzw. Etage über ihm, welche von früh morgens- bis in den späten Abend ohne Pause anhalten. Diese Baumaßnahmen sind derart laut, dass an ein Arbeiten bzw. normales Telefonieren oder gar Kundengespräche nicht zu denken ist, Wände und Böden, welche wackeln und ein Gespräch in schreiender Form geführt werden muss.
Neben dem psychischen Stress, welchen die anhaltenden Maschinengeräusche, wie auf einer Baustelle, verursachen, wird auch jede andere Form des normalen Lebens massiv beeinträchtigt.
Herr X hätte vorausgesetzt, dass bei solchen umfangreichen und lautstarken Baumaßnahmen zumindest eine entsprechend *frühzeitige* Information des Eigentümers hätte erfolgen müssen.
Weder wurde Herr X darüber informiert, noch darüber, wie lange die Maßnahmen anhalten.
Auf diesen freundlichen Hinweis an den Eigentümer und die Frage zur Dauer der Baumaßnahmen erhielt er jedoch keine Antwort.
Wenn Herr X Mieter ist, wird er die Miete mindern können. Evtl. kann er auch den Verursacher wegen der Geschäftstätigkeit und den daraus resultierenden Schaden direkt verklagen. Aber das ist dann eher was für ein anderes Forum.
Allerdings könnte dann beides auch ein Echo in Form einer Kündigung oder Unterlassungsklage geben. Denn wenn die Tätigkeit nicht genehmigt wurde vom VM und diese über die normale "Arbeitszimmertätigkeit" ohne Kundenbesuch hinaus geht, dann wird der VM auf Unterlassung bestehen bzw. sogar die Kündigung aussprechen können.
Wenn Herr X Mieter ist, wird er die Miete mindern können. Evtl. kann er auch den Verursacher wegen der Geschäftstätigkeit und den daraus resultierenden Schaden direkt verklagen. Aber das ist dann eher was für ein anderes Forum.
Allerdings könnte dann beides auch ein Echo in Form einer Kündigung oder Unterlassungsklage geben. Denn wenn die Tätigkeit nicht genehmigt wurde vom VM und diese über die normale "Arbeitszimmertätigkeit" ohne Kundenbesuch hinaus geht, dann wird der VM auf Unterlassung bestehen bzw. sogar die Kündigung aussprechen können.
Soweit würde es nicht gehen - gehen wir davon aus, dass bei Herr X -alles- ordnungsgemäß angemeldet und bestätigt ist.
Eine Schadenersatzforderung würde aber nur dann Erfolg haben können, wenn die Räume auch als Büroräume angemietet wurden. Ein blosses 'Anmelden' beim Vermieter dürfte da nicht reichen.
Eine Erlaubnis des Vermieters, den gemieteten Wohnraum auch 'zweckentfremden' zu dürfen, bedeutet ja nicht automatisch, dass der Vermieter diese Nutzbarkeit auch garantiert. Wenn er Wohnraum vermietet, dann besteht der 'vertragsgemäße Zustand', den er zu erhalten hat, nach wie vor nur in einer Tauglichkeit zum Wohnen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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