Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - verschiebung beginn teilzeitarbeit möglich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

verschiebung beginn teilzeitarbeit möglich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
woazn-king
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 11:22    Titel: verschiebung beginn teilzeitarbeit möglich? Antworten mit Zitat

hallo forum,

angenommen, eine arbeitnehmerin beantragt form- und fristgerecht teilzeitarbeit mit beginn märz 2009 bei ihrem vorgesetzten. dieser hat bis heute nicht auf den antrag reagiert. somit gilt dieser ja laut §8, Abs. 5 tzbfg als angenommen. start der teilzeit wäre also märz 2009.
nun ist es so, dass dieses unternehmen seit februar 2009 kurzarbeit hat. wenn die arbeitnehmerin nun ab märz teilzeit arbeiten würde, wäre ihr gehalt ja entsprechend weniger. die kurzarbeit würde dieses nochmals schmälern. aus diesem grund würde die arbeitnehmerin die teilzeitarbeit gerne auf nach dem ende der kurzarbeit verschieben. von daher die frage, ob sie nochmals einen antrag stellen müsste, oder aber der bestehende antrag ausreicht. eventuell muss sie ja noch ganz andere dinge beachten??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

steht doch einen § weiter (§9 tzbfg). Nach Verringerung der Arbeitszeit wird diese nun wieder verlängert. Soll später die AZ erneut gekürzt werden, ist eine erneute Mitteilung notwendig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
steht doch einen § weiter (§9 tzbfg). Nach Verringerung der Arbeitszeit wird diese nun wieder verlängert. Soll später die AZ erneut gekürzt werden, ist eine erneute Mitteilung notwendig.


...Ihnen ist aber schon klar, dass ein Verlängerungsantrag hier schlafene Hunde wecken wird?

Denn der Verlängerungsantrag ist bei rechtmäßig angeordneter Kurzarbeit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Totgeburt. Und wenn der AG nicht bereits jetzt realisiert hat, dass er zu dem Zeitpunkt weniger zahlen muss, ohne dass es ihm in irgend einer Weise schadet, dann spätestens mit dem Antrag auf Verlängerung.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fatmike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
steht doch einen § weiter (§9 tzbfg). Nach Verringerung der Arbeitszeit wird diese nun wieder verlängert. Soll später die AZ erneut gekürzt werden, ist eine erneute Mitteilung notwendig.


die ursprüngliche arbeitszeit sollte ja nun am besten gar nicht verringert werden, wenn ich das richtig verstehe. also quasi soll alles beim alten bleiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.