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Arbeitslosengeld bei fristloser kündigung

 
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Adelbach
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:44    Titel: Arbeitslosengeld bei fristloser kündigung Antworten mit Zitat

ist meine Frage, mein Junior 1 te Lehrjahr weis alles vor allem besser.
Ich sagte wen ein Arbeitgeber jemanden zb Diebstahl kündigt bekommt er drei Monate kein Arbeitslosen geld weil in das Arbeitsamt sperrt, weil die Kündigung gerechtfertigt war oder so ähnlich
leider google ich mich heute nicht schlau , könnt mir jemand etwas weiterhelfen
...§ oder einen www Link

danke sage ich schon mal im voraus
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kdM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Guck mal nach "Sperrzeit", darunter versteht man im Sozialrecht den Zeitraum , für den der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen versicherungswidrigem Verhalten ausgeschlossen ist.

Die Dauer der Sperrzeit geht zwar nicht bis zu drei Monaten, aber immerhin bis zu zwölf Wochen. Sie ist geregelt in § 144 SGB III.

Mit einer Sperrzeit hat ein Arbeitnehmer insbesondere zu rechnen, wenn er durch sein Verhalten - das kann z.B. der von Dir bereits erwähnte Diebstahl sein - Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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