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Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.02.09, 16:27 Titel: Insolvenzgeld ohne Insolvenz??
Hat ein Arbeitnehmer recht auf Insolvenzgeld vom Arbeitsamt, obwohl der Arbeitgeber nicht Insolvenz angemeldet hat, aber Zahlungsunfähig ist und sein Gewerbe zurück gegeben hat? Und der Arbeitnehmer inzwischen wieder arbeitet?
ich gehe mal davon aus, dass das erlaubt ist, da kein kommerzieller Link.
Verfallsfristen können laufen, also jetzt rasch tätig werden. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.02.09, 14:35 Titel:
Danke für den Link! Mein ehemaliger Areitgeber ist nämlich Zahlungsunfähig, hat aber soweit ich weiß, nicht Insolvenz angemeldet, ich habe dann nach 2 Monaten ohne Lohn gekündigt und habe Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, mit der Klageschrift bin ich zum Arbeitsamt und habe mich Arbeitlos gemeldet, daraufhin bekam ich einen Brief, in dem mir zugesagt wurde, dass ich Lohnersatzleistungen kriegen werde, die ich dann vom austehenden Lohn abziehen könne und man werde sich das Geld vom Arbeitgeber zurückholen. Dann bekam ich eine Einladung, zu der ich aber nicht erschien, denn ich war wieder berufstätig.
Nun habe ich noch eine weitere Frage, es ist laut Klageschrift ein Betrag von 2200 Euro offen, mit Überstunden ca 4600 Euro (Habe Tag und Nacht gearbeitet). Den vollen Betrag wird die Arbeitsagentur mir wohl nicht auszahlen, ist das korrekt?
was davon über Insolvenzgeld gezahlt wird vermag man aus der Aufstellung nicht zu sagen. I.d.R. aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit, alles, was im betreffenden Monat angefallen ist bis zur Beitragsmessungsgrenze, ohne jedoch Urlaubsentgelt.
Da ändert sich auch ständig etwas und solche Berechnungen mache ich auch nicht, muss also passen. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.02.09, 22:54 Titel:
Noch eine Frage, was ist denn wenn der Ex- Arbeitgeber untertaucht, oder sich außer landes begibt, also logischerweise nicht zum Gericht erscheint, obwohl es angeordnet ist. Wird er dann zur Fahndung ausgeschrieben, oder einfach das Verfahren eingestellt??
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