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Alle Instanzen - Kostenrisiko bei < 600 EUR

 
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RECHTnett
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:22    Titel: Alle Instanzen - Kostenrisiko bei < 600 EUR Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angenommen ein Prozess vor einem Amtsgericht geht um einen Streitwert von weniger als 600 EUR.

Nun sei aber der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Umstand so relevant, dass Berufung/Revision zugelassen wird.

Welches Kostenrisiko geht eine Person prinzipiell ein, wenn ein solcher (vom Wert her) geringfügiger Streitfall durch alle drei Instanzen (AG, LG, OLG) + BGH geboxt wird?

Ich Grüße
RECHTnett
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

600 EUR Streitwert durch drei Instanzen ergibt Prozeßkosten von: EUR 1537.42 (lt. http://rvg.pentos.ag/ )
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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RECHTnett
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Michael A. Schaffrath"]600 EUR Streitwert durch drei Instanzen ergibt Prozeßkosten von: EUR 1537.42 (lt. http://rvg.pentos.ag/ )[/quote]

das heißt, auch bei einem Streitwet von meinetwegen 1 EUR werden 600 EUR angesetzt?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

RECHTnett hat folgendes geschrieben::
das heißt, auch bei einem Streitwet von meinetwegen 1 EUR werden 600 EUR angesetzt?

Nein. In diesem Fall errechnet man Kosten und Gebühren aus einem Streitwert von bis zu EUR 300,-.
_________________
Karma statt Punkte!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
600 EUR Streitwert durch drei Instanzen ergibt Prozeßkosten von: EUR 1537.42 (lt. http://rvg.pentos.ag/ )

Korrekt.

Hinzuweisen ist noch, dass natürlich auch Kosten für die Beweisaufnahme entstehen können, z.B. Sachverständigengutachten (gern mal 4-stellig).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal, um das Ganze rechnerisch richtig zu machen:
Zitat:
durch alle drei Instanzen (AG, LG, OLG) + BGH
Das wären jetzt vier Instanzen.

Da es aber eine Superrevision nicht gibt, bleibt es dann doch bei drei Instanzen. Lassen wir also das OLG einfach weg. Winken Wenn wir mal davon ausgehen, daß die Sache ohnehin nicht beim BGH landet, sind es sowieso nur zwei Instanzen, das macht es noch einmal billiger.
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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RECHTnett
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da es aber eine [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Superrevision]Superrevision[/url] nicht gibt, bleibt es dann doch bei drei Instanzen. Lassen wir also das OLG einfach weg. :wink: Wenn wir mal davon ausgehen, daß die Sache ohnehin nicht beim BGH landet, sind es sowieso nur zwei Instanzen, das macht es noch einmal billiger.[/quote]

Ist es also immer der Fall, dass bis 5000 EUR der Gang durch die Instanzen AG-LG-BGH, und ab 5000 EUR LG-OLG-BGH aussieht?
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