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Merkwürdige Lohnsteuerbescheinigung

 
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Mieter1958
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 19:45    Titel: Merkwürdige Lohnsteuerbescheinigung Antworten mit Zitat

Hallo, folgenden (fiktiven) Fall stelle ich zur Debatte:
Da ist einer seit 01.08.2008 bei einer Baufirma beschäftigt. Er erhält unregelmäßig, auf vielfache Nachfragen u. nie aufs Konto geringe Beträge seines Lohns ausbezahlt. Ende Januar 2009 erhält er, wieder nach mehreren Anfragen, die Lohnabrechnungen für Oktober bis Dezember 2008. Und wieder nach mehreren Nachfragen erhält er heute die Lohnsteuerbescheinigung für 2008 (damit er wenigstens mal was vom Finanzamt zurück bekommt u. das zum Leben verwenden kann).
Bei genauer Ansicht der Bescheinigung stellt er zunächst fest, dass die eTIN fehlt. Aber was viel schlimmer ist, der Arbeitgeber hat ein Bruttoeinkommen bescheinigt, dass um knapp 600 Euro niedriger ist, als in der Dezemberabrechnung, ebenso geringer fallen Soli und Kirchensteuer aus. Dafür führt er einen Zuschuss (Kurarbeitergeld etc. lt. Zeile 15) auf, was in der Abrechnung gar nicht enthalten war. Und auch die Summen lt. Zeile 22.23 und 25 passen nicht.
Alleine die Abgaben an das Finanzamt liegen lt. Lohnsteuerbescheinigung um knapp 300 Euro unter dem, was in der Lohnabrechnung für Dezember (als Jahressumme) stand.
Kann es einen Monat nach Erstellung der Lohnabrechnung noch so eine Differenz geben?
Kann man so eine Bescheinigung unbeschadet beim Finanzamt einreichen, oder können die den Standpunkt vertreten, dass man das hätte sehen müssen u. womöglich eine Steuerhinterziehung mit trägt?
Danke für eure Antworten und herzliche Grüße!
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Heide
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Schreiben Sie den AG an und weisen auf die " Merkwürdigkeiten" hin.
Bitten Sie um Antwort innerhalb von..na ja etwa--4 Wochen.
Falls er nicht antwortet, reichen Sie die Steuererklärung mit den vorhandenen Unterlagen ein und fügen eine Kopie Ihres Schreibens bei.
Voraussichtlich wird dann eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei Ihrem AG stattfinden, bei der die Versteuerung der Arbeitslöhne unter die Lupe genommen wird.
_________________
Gruß
Heide
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Darauf wird also keine LSt erhoben
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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Heide
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
_________________
Gruß
Heide
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wohl war. Der Progressionsvorbehalt hat mit der LSt-Bescheinigung allerdings nicht viel zu tun.

Das KUG wird in der LSt-Bescheinigung nicht unter der Zeile 3 erscheinen, sondern in Zeile 15, wie erwähnt.

Wenn der AN also sein Brutto aus den Lohnabrechnungen nimmt und mit der Zeile 3 vergleicht, kommt es zu Differenzen.
_________________
MfG Raiden

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