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Arbeitgeber zahlt kein Gehalt

 
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jojobaer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 17:50    Titel: Arbeitgeber zahlt kein Gehalt Antworten mit Zitat

Person A hat einen Minijob und ist der seit 06/06 beschäftigt. Seit 12/08 zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt. (auch an die sonstigen Angestellten nicht, die keine Anstellung als Minijobber haben). Person A verteilt ein monatliches Werbemagazin und fährt mit dem privaten PKW die Magazine zu den werbenden Kunden, die diese Magazine dann für ihre Kunden auslegen. Die 400€ werden dafür gezahlt, dass sie arbeitet und dass sie davon das Benzin (ca. 100€) kauft.

Nun ergeben sich daraus mehrere Fragen.

Muss man auch weiterhin zur Arbeit antreten?

Sollte Person A nun weiterarbeitem müssen, dann erneut keine Gehaltszahlung erfolgen, würde sie 100 € Bezingeld dafür investieren, dass sie kein Gehalt bekommt. Kann Person A sagen, solange kein Gehalt eingetroffen ist, wird sie keine Fahrten unternehmen?

Könnte der Arbeitgeber zivilrechtliche Schadensersatzforderungen an Person A stellen, sollte sie sich weigern die Arbeit aufzunehmen, und somit die Werbemagazine nicht bei den Kunden eintreffen, was zur Folge hat, dass die Werbung auch nicht beim Endverbraucher ankommt?
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach ist der Arbeitgeber mit dem Lohn in Verzug.
Der Arbeitnehmer auch als Minijober hat die gleichen Rechte wie ein Festangestellter, sodass er bei Verzug die Arbeit nicht mehr antreten brauch.
Nach 3 Monaten ist die Geduld am Ende und er kann dies wohl machen.

Ob das mit dem Spritgeld so rechtens ist stelle ich für mich in Frage. Es ist ja nicht nur der Sprit der bezahlt werden sollte, für Fahrten für den Arbeitgeber, sondern auch der Verschleiß, Ölverbrauch, Wertminderung durch gefahren Kilometer usw.
Da man im Minijob die gefahrene Kilometer nicht von den Steuern absetzen kann zahlt man drauf.
Ich möchte nur mal wissen wieviel Stunden für die 300 € Lohn gearbeitet werden müssen.

Wie will der Arbeitgeber die zivilrechtliche Schadensersatzforderungen an den Arbeitnehmer benennen ? ? ?

Durch Arbeitsniederlegung des Arbeitnehmers wegen zu Recht bestehender Lohnforderungen fordere ich Schadensersatz vom Arbeitnehmer, da ich meine bestehenden Verträge nicht einhalten kann Frage Frage

Wenn der Minijober noch irgendwie gewerkschaftlich organisiert ist würde ich Ihm raten die Rechtsabteilung der Gewerkschaft mit dem Fall in Anspruch zunehmen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Der Arbeitnehmer auch als Minijober hat die gleichen Rechte wie ein Festangestellter, sodass er bei Verzug die Arbeit nicht mehr antreten brauch.
Nach 3 Monaten ist die Geduld am Ende und er kann dies wohl machen.


So einfach ist das mit dem Zurueckbehaltungsrecht nicht. Der AG muss m.W. mindestens zwei volle Gehaelter im Verzug sein, ausserdem muss der AN seine Handlung klar ankuendigen und dem AG exakt mitteilen unter welchen Voraussetzungen er die Arbeit wieder aufnimmt. Macht der AN dabei Fehler, ist das Arbeitsverweigerung und der Job futsch.

Zitat:
Wie will der Arbeitgeber die zivilrechtliche Schadensersatzforderungen an den Arbeitnehmer benennen ? ? ?


Och, meistens kann ein solcher AG genau beziffern, was er bekommen haette, wenn der Vertrag mit seinem Kunden ordungsgemaess ausgefuehrt worden waere. Etwaige Vertragsstrafen lassen sich in der Regel ebenfalls genau angeben.

Zitat:
Durch Arbeitsniederlegung des Arbeitnehmers wegen zu Recht bestehender Lohnforderungen fordere ich Schadensersatz vom Arbeitnehmer, da ich meine bestehenden Verträge nicht einhalten kann


Zum Beispiel.
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jojobaer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

PC Willi schrieb:
Ob das mit dem Spritgeld so rechtens ist stelle ich für mich in Frage. Es ist ja nicht nur der Sprit der bezahlt werden sollte, für Fahrten für den Arbeitgeber, sondern auch der Verschleiß, Ölverbrauch, Wertminderung durch gefahren Kilometer usw.
Da man im Minijob die gefahrene Kilometer nicht von den Steuern absetzen kann zahlt man drauf.
Ich möchte nur mal wissen wieviel Stunden für die 300 € Lohn gearbeitet werden müssen.

Person A arbeitet ca 20 Stunden im Monat für dieses Gehalt
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
So einfach ist das mit dem Zurueckbehaltungsrecht nicht. Der AG muss m.W. mindestens zwei volle Gehaelter im Verzug sein
Da seid 12/08 kein Gehalt mehr gezahlt wurde ist dieser Umstand wohl erreicht.
Damit er nicht auf die Nase fällt und alles richtig macht habe ich ja wegen gewerkschaftliche Organisation nachgefragt.
Anderseits könnte ja mit oder ohne Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht auch ein Anwalt hinzugezogen werden.
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