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Verfasst am: 25.02.09, 21:58 Titel: scheidung und unterhalt
Guten Tag,
ich brauche eure hilfe dringend, also es handels sich um folgendes:
Herr A hat Frau B im 2005 heheiratet, sie haben keine Kinder und leben im moment zusammen, Frau B will sich scheiden lassen( Frau B wünscht die scheidung). Herr A arbeitet und verdient netto 778 euro, frau B bekommt arbeitslosengeld ca.550 euro.
meine Fragen:
1-muss Herr A unterhalt zahlen, wenn ja, wieviel?
2-was wird die scheidung kosten? (oder übernimmt das sozialamt irgend ne kosten?)
3-wielange wird die scheidung dauern?
4-Falls frau B einen Unterhaltverzichtvertrag abschließt, ist es gültig?
3- in der Regel bei einer einvernehmlichen bloßen Scheidung mit Versorgungsausgleich ca. 3 - 6 Monate nach Ablauf des Trennungsjahres und Einreichung des Scheidungsantrages. Aber es kann auch schneller oder langsamer gehen.
4- so pauschal: Nein! Sie ist aufr öffentliche Leistungen angewiesen; könnte ja sein, dass A wieder mal mehr verdient. _________________ Gruß
Peter H.
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