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Gonzo89 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.02.09, 18:14 Titel: Chancen genommen durch Bund |
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Hallo
Angenommen ein Person ist bereits T2 gemustert, hat einen Zeitvertrag in seiner jetzigen Firma welcher genau vor dem Einzugsdatum des Bundes abläuft.
Jetzt bekommt diese Person eine Chance auf Weiterbildung von der Firma für eine wesentlich höhere Position durch zahlreiche Lehrgänge welche die Firma zahlt und zusätlich würde die Person auch noch eine Festanstellung bekommen.
Dies aber alles nur wenn die Person NICHT zum Bund muss da die Firma sofort jemanden mit dieser Qualifikation brauch.
Zusätzlich wäre die Person nach dem 9 Monaten Wehrdienst arbeitslos.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Kann man da irgentetwas bewirken, dass diese Person nicht zum Bund muss?
LG |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 25.02.09, 18:17 Titel: |
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Zitat: |
Kann man da irgentetwas bewirken, dass diese Person nicht zum Bund muss?
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Ja Zivildienst machen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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Gonzo89 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.02.09, 18:28 Titel: |
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Ich hatte eigentlich auf eine etwas professionellere Antwort gehofft |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 25.02.09, 19:48 Titel: |
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Zivildienst wäre in der Tat zum genannten sachverhalt keine Alternative.
Grundsätzlich müsste man aber zu der betreffenden Person nähere Einzelheiten wissen, umm ggf. rechtmäßige alternativen nennen zu können.
Ist die Person verheiratetß
Haben bereits zwei geschwister der Person Wehrdienst geleistet? |
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ChrisR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 25.02.09, 20:04 Titel: |
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Es gibt auch noch andere Alternativen des Ersatzdienstes.
Dazu muss man sich 6 Jahre verpflichten.
Zitat: | Zitat Wikipidia:
Der Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz kann bei folgenden Organisationen abgeleistet werden:
* Technisches Hilfswerk
* Freiwillige Feuerwehr
* Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
* Deutsches Rotes Kreuz
* Johanniter-Unfall-Hilfe
* Arbeiter-Samariter-Bund
* Malteser Hilfsdienst
* Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrersatzdienst#Freies_Arbeitsverh.C3.A4ltnis |
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Gonzo89 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.02.09, 20:26 Titel: |
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Volker13 hat folgendes geschrieben:: | Zivildienst wäre in der Tat zum genannten sachverhalt keine Alternative.
Grundsätzlich müsste man aber zu der betreffenden Person nähere Einzelheiten wissen, umm ggf. rechtmäßige alternativen nennen zu können.
Ist die Person verheiratetß
Haben bereits zwei geschwister der Person Wehrdienst geleistet? |
Die Person ist nicht Verheiratet und hat nur 1 Bruder der Wehrdienst geleistet hat. |
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Elektrikör FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 25.02.09, 20:36 Titel: |
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Gonzo89 hat folgendes geschrieben:: |
Die Person ist nicht Verheiratet ....
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Das kann man ja ändern
Das mit dem Ersatzdienst könnte terminlich etwas eng werden
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 26.02.09, 13:01 Titel: |
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Elektrikör hat folgendes geschrieben:: |
Das mit dem Ersatzdienst könnte terminlich etwas eng werden
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Die Person könnte aber auch durch einen KDV-Antrag so viel Zeit gewinnen, dass sie sich in der Zwischenzeit für den KatS verpflichten könnte. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 26.02.09, 13:42 Titel: |
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Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben:: | Elektrikör hat folgendes geschrieben:: |
Das mit dem Ersatzdienst könnte terminlich etwas eng werden
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Die Person könnte aber auch durch einen KDV-Antrag so viel Zeit gewinnen, dass sie sich in der Zwischenzeit für den KatS verpflichten könnte. |
was widerum einen Missbrauch des KDV-Rechts darstellt, oder ?
Ich dachte Kriegsdienstverweigerer sind Gewissenstäter .... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 26.02.09, 14:06 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | was widerum einen Missbrauch des KDV-Rechts darstellt, oder ?
Ich dachte Kriegsdienstverweigerer sind Gewissenstäter .... |
Somit müsste der Antrag dann zurückgewiesen werden. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 27.02.09, 14:13 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: |
was widerum einen Missbrauch des KDV-Rechts darstellt, oder ? |
Seit wann ist es strafbar, einen KDV-Antrag zu stellen, auch wenn nicht wirklich Gewissensgründe vorliegen? Schlimmstenfalls wird er dann eben abgelehnt. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 27.02.09, 17:46 Titel: |
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Zitat: | Seit wann ist es strafbar, |
Habe ich das behauptet?
Auch wenns nicht strafbar sein sollte, wovon ich ausgehe , würde ich einen solchen Antrag missbräuchlich nennen. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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