Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stimmt irgendwas nicht mit dem Anwalt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stimmt irgendwas nicht mit dem Anwalt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jz09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:14    Titel: Stimmt irgendwas nicht mit dem Anwalt? Antworten mit Zitat

Stimmt irgendwas nicht mit dem Anwalt?



Sehr geehrte Rechtsexperte,


ein freund von uns hat folgendes erlebt:

er (der klaeger) befindet sich in einem rechtsstreit mit seinem ex-vermieter (der beklagte), streitwert ca. 800-1200 euro, also nicht sehr hoch (bzw. nicht sonderlich lukrativ fuer einen anwalt). er wurde vom amtsgericht zu einem guetetermin geladen, der ort ist von seinem jetzigen wohnort ca. 500km entfernt. an dem nachmittag vor dem termin befand er sich bereits auf dem hinweg dorthin, da hat er einen anruf vom anwalt erhalten. darin hat der anwalt ihm erzaehlt, dass das gericht damals bei der ladung "nicht wusste", dass er 500km entfernt wohnen wuerde, und das gericht wolle dem freund nun etwas leichter machen, daher "entfaellt" der morgige termin, und das ganze verfahren werde in ein schriftliches verfahren geaendert, so dass der freund zu dem termin nicht mehr persoenlich erscheinen muesste.

am abend des urspruenglich angesetzten guetetermins hat der freund dann per email erfahren, dass der termin doch stattgefunden hat, und ein vorlaeufiger vergleich zwischen den parteien vereinbart wurde, der fuer ihn (seiner meinung nach) nicht sehr guenstig ist. der freund koennte den vergleich natuerlich widerrufen.

als der freund erneut mit dem anwalt telefonierte, sagte der anwalt auf einmal, dass kurz nach dem letzten telefonat zwischen ihm und dem freund, er erneut einen anruf vom amtsgericht erhalten habe, und das gericht meine, dass es sich damals vertan habe. da der streitwert ueber 600 euro liege, muessten nun doch die parteien zu einer muendlichen verhandlung erscheinen. da der anwalt damals meinte, dass der freund sich bereits auf dem rueckweg befinde, ist er allein zu dem termin angereist.

der freund fand es bisschen merkwuerdig. obwohl er sich mit dem anwalt auch im schriftlichen emailverkehr befindet, hat der anwalt die geschichte mit dem gericht nur am telefon erzaehlt.



1. es waere doch moeglich, dass der anwalt den fall moeglichst schnell schliessen wollte, und daher einen vergleich allein ausgehandelt haette?


2. kann er irgendwie das verhandlungsprotokoll vom gericht anfordern? wenn man vom gericht geladen wurde und nicht erscheint, bringt es nachteile mit sich?


das gericht muesste doch eine erklaerung verlangen wollen, oder?

3. wer trägt die gerichts- und anwaltskosten im falle eines vergleichs? gott sei dank, dass der freund eine rechtsschutzversicherung hat.


was sagen Sie zu dem fall dazu?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
und ein vorlaeufiger vergleich zwischen den parteien vereinbart wurde, der fuer ihn (seiner meinung nach) nicht sehr guenstig ist. der freund koennte den vergleich natuerlich widerrufen.


...das sollte er dann ernsthaft in Erwägung ziehen!

Zitat:
1. es waere doch moeglich, dass der anwalt den fall moeglichst schnell schliessen wollte, und daher einen vergleich allein ausgehandelt haette?


...was für einen Vorteil sollte das für den RA bringen? Vielleicht war es auch einfach eine Verkettung unglücklicher Umstände; soll vorkommen. Einfach ma alles auch mit dem Anwalt besprechen.

Zitat:
wer trägt die gerichts- und anwaltskosten im falle eines vergleichs?


...da steht i.d.R. was im Vergleich dazu drin. Da der Freund rechtsschutzversichert ist, sollte nach dem Ergebnis im Verhältnis zur ursprünglichen Forderung entsprechend gequotelt sein; z.B. Klage 1000, Vergleich auf 700; Kosten Kläger 30%, Beklagter 70%.
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
jz09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort.

Als ich die Geschichte hörte, ging es mir durch den Kopf, dass Anwälte ab und zu auch (geheime) Absprache treffen könnten, und das nicht immer im Interesse des Mandanten sein muss. Vielleicht habe ich auch zuviel ferngesehen, nichts gegen Anwälte, sorry. Ich wollte nur den Fall schildern und fragen, ob es in der juristischen Praxis so etwas auch merkwürdig sein könnte.

1. Freund A fand es merkwürdig, dass das Gericht ihm zuerst die Ladung geschickt, und dann (angeblich) telefonisch den Termin abgesagt hat. Das Gericht kennt ja die Adresse von A schon lange, warum sollte es am letzten Tag den Termin wegen Entfernung absagen.

2. Der Gütetermin endet mit einem für A ungünstigen Vergleich. Für den RA wäre der Fall erledigt, der könnte sich die Zeit für andere lukrativere Aufträge nehmen (die sollte der RA auch sehr wahrscheinlich haben). Der RA hat im Telefon A gegenüber geäußert, dass A bitte auch wirtschaftlich denken solle. Wenn der Vergleich widerrufen würde, dann würden alle Zeuge eingeladen, zeitlicher Aufwand, psychologischer Druck wegen 500 Euro? usw. Der RA meinte aber, dass er auch „sportlichen Ehrgeiz“ habe, wenn A weiter machen wolle.

3. Über die Gerichtskosten wurde A zunächst nur vom RA spärlich informiert, dass die nach §91 ZPO gestaltet wird. Als A im Telefonat genaueres erfahren wollte, hat der RA gesagt, dass A rechtsschutzversichert sei, und daher nur die Eigenbeteiligung an RA überweisen solle, danach sei alles für ihn erledigt. Über gequotelte Aufteilung hat der RA kein Wort verloren, auch bisschen merkwürdig.


In meinem Beitrag geht es nur darum, ob die Schilderung vom RA glaubwürdig ist.
1. Ob das Gericht sich so verhält, Termine telefonisch absagt und dann doch daran festhält, ohne den Kläger zu informieren.
2. Es kann natürlich sein, dass es eine Verkettung unglücklicher Umstände ist. Ich kann aber verstehen, dass es bei A wurmt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Über gequotelte Aufteilung hat der RA kein Wort verloren, auch bisschen merkwürdig.


...muss er nicht, weil es der Mandant i.d.R. soweiso nicht versteht. Er selbst muss nur darauf achten! Winken

Zitat:
In meinem Beitrag geht es nur darum, ob die Schilderung vom RA glaubwürdig ist.


Die Glaubwürdigkeit eines Anwaltes lässt sich hier wohl kaum klären.

Zitat:
1. Ob das Gericht sich so verhält, Termine telefonisch absagt und dann doch daran festhält, ohne den Kläger zu informieren.


Ja, das ist nicht unüblich, dass das Gericht telefonisch Sachen klärt. Ungewöhnlich wäre aber sicher, zunächst einen Termin abzusagen und dann doch stattfinden zu lassen. Aber da liegt wohl ein Missverständnis vor. Der Anwalt meinte wohl, eine Aufhebung des Termins hinzubekommen, dem der Richter aber ggf. nicht folgte. Aber das ist alles Spekulation. Das alles kann man mit dem RA besprechen.Winken

Zitat:
2. Es kann natürlich sein, dass es eine Verkettung unglücklicher Umstände ist. Ich kann aber verstehen, dass es bei A wurmt.


...klar wurmt das, wenn was schief läuft. Nicht nur den Mandanten, i.d.R. auch den RA. Wie gesagt, einfach mal alles mit dem RA klären.
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.