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Ich 18, sie 14, ich bin ihr Jugendleiter

 
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Expeditionskater
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:44    Titel: Ich 18, sie 14, ich bin ihr Jugendleiter Antworten mit Zitat

Liebe Forum-User!
Habe schon viel im Archiv gesucht aber leider keinen passenden Eintrag gefunden.
Ich habe ein ganz spezielles Problem.
Ich kam vor ziemlich genau einem Jahr mit einem sehr netten Mädchen zusammen. Ich will nicht übertreiben, aber sie ist genau die art von Frau von der ich schon immer geträumt habe. Ihr Alter bekam ich allerdings erst raus, als ich mich schon in sie verliebt hatte. Sie ist leider erst 14. Im März werde ich dann 19 und sie 15.
Wie es das Schicksal so will, ist es der Fall, dass sie Mitglied in der Jugendgruppe ist, in welcher ich Jugendleiter bin.
Mein Vater meinte nun, bezüglich §171 und §174 StGB würde ich mich voll und ganz strafbar machen.
Nun ja, nach nun mehr als einem Jahr Beziehung kommt das Thema Geschlechtsverkehr bei ihr immer mehr auf. Ich frage mich nun, wie es ausssieht.
Ein weiters Problem ist, dass ihr Vater weis dass sie mit mir zusammen ist, aber lediglich die Mutter es toll findet und der Vater dagegen ist.
Meine Frage an euch wäre nun, wie tief stecke ich im Schlamassel und was kann mir passieren bzw wird mir passieren.

Was vielleicht noch wichtig zu sagen wäre, dass die ganzen Dinge auf der sexuellen Ebene bsiher immer von ihr ausgingen, also aus freiem Willen.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar

Grüße
Andy
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 22:49    Titel: Re: Ich 18, sie 14, ich bin ihr Jugendleiter Antworten mit Zitat

Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein
Expeditionskater hat folgendes geschrieben::
sie ist genau die art von Frau
Eine 14- bzw. 15-jährige ist keine Frau.

Expeditionskater hat folgendes geschrieben::
Mein Vater meinte nun, bezüglich §171 und §174 StGB würde ich mich voll und ganz strafbar machen.
Den § 171 sehe ich nicht als relevant an, ob der § 174 erfüllt ist, kann man aufgrund der bisherigen Schilderungen sicher nicht beurteilen.

Expeditionskater hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich nun, wie es ausssieht.
Die Antwort steht im § 174 StGB.

Expeditionskater hat folgendes geschrieben::
Meine Frage an euch wäre nun, wie tief stecke ich im Schlamassel und was kann mir passieren bzw wird mir passieren.
Das lässt sich aufgrund der spärlichen Informationen wohl nicht zuverlässig beantworten.

Expeditionskater hat folgendes geschrieben::
dass die ganzen Dinge auf der sexuellen Ebene bsiher immer von ihr ausgingen, also aus freiem Willen.
Das könnte ein Gericht bei der Strafzumessung berücksichtigen - wenn diese Handlungen denn strafbar waren.



Und ansonsten und diesmal völlig unjuristisch:
Expeditionskater hat folgendes geschrieben::
Wie es das Schicksal so will, ist es der Fall, dass sie Mitglied in der Jugendgruppe ist, in welcher ich Jugendleiter bin.
Das geht nicht, und zwar gar nicht - Punkt. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder sie geht oder Sie gehen (zumindest in eine andere Gruppe). Ich gehe davon aus, daß es noch übergeordnete Verantwortliche gibt (ich kenne Jugendgruppen u.a. aus dem CVJM, da wäre das z.B. der CVJM-Sekretär) und nehme an, daß die von der Geschichte nichts wissen. Sobald die davon erfahren, werden sie schon aus Eigen- und Vereinsinteresse auf eine derartige Lösung drängen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat der Staatsanwalt die Finger drauf und ihr Papa hat sinngemäß recht.

Beschränken Sie sich also aufs Händchenhalten und Küssen. Und mit Küssen meine ich nicht "überall"....
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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katmai
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 03:58    Titel: Antworten mit Zitat

Aus persönlicher Erfahrung im engsten Bekanntenkreis kann ich Bibers Hinweis nur ganz, ganz dick unterstreichen: Entweder geht sie aus der Gruppe oder Du lässt das mit dem Jugendleiter sein. Sofort. Da kann noch so viel kommen (und glaub mir, wenn dir mal einer was Böses anhängen will, dann kommt das!), da ist ein wenig wohlgesonnener angehender Schwiegerpapa noch sowas von harmlos dagegen: Das kann die gesamte Zukunft verbauen! Sowas lernt man übrigens auch bei allen mir bekannten Gruppenleiterschulungen...

Ist zwar nicht juristisch, dieser Ratschlag, aber persönlich von ganzem Herzen kommen - mein Bekannter hat zweimal den Wohnort gewechselt (ich weiß auch nicht mehr, wo er jetzt lebt), weil er nur noch als der "sexuelle Verführer" oder "der mit dem Mißbrauch" bekannt war. Auch wenns aus der Sicht der beiden kein Mißbrauch war.

Nur das Beste wünscht,

der katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 26.02.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Da hat der Staatsanwalt die Finger drauf und ihr Papa hat sinngemäß recht.

Beschränken Sie sich also aufs Händchenhalten und Küssen. Und mit Küssen meine ich nicht "überall"....


Solange er ihr Jugendleiter ist, ist das richtig. Ansonsten habe ich bei der Konstellation 18-14 oder 19-15 keine großen moralischen Bedenken.
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Expeditionskater
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich das alles hier lese,
gibt es Probleme, auch wenn sich alles nur auf privater Ebene abspielt. Die einzige Möglichkeit den ganzen Schlamassel zu beenden ist also, die Tätigkeit als Jugendleiter aufzugeben.

Gruß
Andy
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