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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.03.09, 12:17 Titel:
boxer hat folgendes geschrieben::
Übrigens sind Hundephobien heil- bzw therapierbar!
Ich weiß zwar nicht, wieso eine Abneigung gegen auf-den-Gehweg-k...-Hunde eine Hundephobie sein sollte, aber wahrscheinlich wäre es wohl tatsächlich einfacher, eine Phobie zu behandeln als Hundehaltern anständiges Benehmen und die Einhaltung von Vorschriften beizubringen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Übrigens sind Hundephobien heil- bzw therapierbar!
meist handelt es sich da mehr um eine Aversion als eine Phobie, an der aber die Hundehalter meist selbst Schuld sind. Hundehalter die meinen sie haben nur Rechte, aber keine Pflichten und brauchen keine Verordnungen einzuhalten schaden auch anderen Hundehaltern die damit umzugehen wissen. Ich weis wovon ich rede, habe selbst einen Hund und habe schon so Manches erlebt was auf solch unbedachtes Verhalten zurückzuführen ist.
Womit Ihnen aber nicht gelungen ist, mich davon zu überzeugen, dass ich einem Waidmann ja nachweisen muß , dass er den erlegten Hauscaniden eben nicht "auf frischer Tat (= beim Nachsetzen und Jagen eines Wildes)" angetroffen und erlegt hat. Gelingt mir der Nachweis nicht, kann ich ihm keinen Verstoß gegen das Jagdrecht nachweisen und damit auch nicht die Jagderlaubnis entziehen.
Falsch. Der schießende Jägersmann muß in Hessen einen dementsprechenden Nachweis erbringen, nicht der Hundehalter dessen Hund abgeschossen wurde. Zudem darf ein Jägersmann lt. Jagdrecht keinesfalls einen Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- oder Rettungshund abschießen. Und nun wird's verdammt schwierig für das Männlein auf dem Hochsitz: Denn was für ein Ausbildungskennzeichen ein Hund führt, daß steht diesem nicht auf dem Buckel....
Solange es aber noch reichlich Hundehalter gibt, die es billigend in Kauf nehmen, daß ihre Hund auf Gehweg / in Sandkästen / auf Spielplätze k..., solange gehe ich davon aus, daß gesetzliche Regelungen leider unumgänglich sind.
Hier verstehe ich den Zusammenhang mit einem Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit auch nicht. Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze war und ist meines Wissen schon seit Ewigkeiten verboten. Es mag einzelne Hundehalter geben die sich daran nicht halten. Aber glaubst Du wirklich ausgerechnet die schweren sich um einen Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit???
Bei uns auf den Kinderspielplätzen sind übrigens Katzen das grundlegende Problem in den Sandkästen...
a) Kostet es die Öffentlichkeit keinen Cent wenn ein Teil einer Gemeidne nicht unter einen Leinenzwang fällt. Oder besitzt sie auf einmal Millionen durch einen entsprechenden Erlass daß es im gesamten Gebiet einen Leinenzwang gibt? Und b) sind die meisten Hunde zeitlebens ordentliche Steuerzahler. Da könnte man ja durchaus auch mal einen Teil dieser Steuern, wie in anderen europäischen Ländern üblich, zweckgebunden verwenden. Warum sollen denn mit diesem Geld immer nur Kindergärten saniert werden etc.?
So, die Beseitigung der Berge von Hundekacke kostet kein Geld?
Die Beseitigung von Hundekacke kostet unsere Gemeidne nix. Denn a) sind die Anwohner für die Straßenreinigung zuständig, und b) hat zudem eh jeder Hundehalter seine Hundekacke selbst zu beseitigen, sonst macht er sich strafbar. Zudem versteh ich nicht so ganz was das mit Freilauf oder Leinenzwang zu tun hat: Es ist doch eher der angeleinte Hund, der auf Wege und Bürgersteige kackt, und der nicht angeleinte Hund verzeiht sich dafür lieber etwas abseits an den Wegrand zwischen die Brennesseln, wo's die Mitmenschen nicht stört.
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Und Nichtverwertbarkeit eines städtischen Grundstücks ist auch kostenfrei?
Hä? Kann jetzt auf einmal Bauer Müller mit seinem Trekker nicht mehr über den Feldweg fahren auf dem ich vorher mit meinen (freilaufendem) Hund gelaufen bin??? Wieso sollen die Wege eines Gebietes, welches von einem Leinenzwang ausgenommen ist, plötzlich nicht mehr "verwertbar" sein?
nur mal nebenbei..........den Gewöhnlichen Bauern interessiert die Brut und Setzzeit wenig.......da wird Gülle gefahren, Gras gemäht oder das Vieh über die Wiesen getrieben.
Das ist richtig. Zwar darf auch der Landwirt seine landwirtschaftlichen Flächen während der Brut- und Setzzeit nur für die landwirtschaftliche Nutzung betreten und sich darauf z.B. nicht sonnen. Aber landwirtschaftlich genutzt werden diese Flächen, und zwar immer intensiver. Wo auf den Wiesen früher zwei Schnitte im Jahr gemacht wurden, werden hier bei uns inzwischen fünf Schnitte pro Jahr gemacht. Und der Feldfruchanbau für Biogasanlagen hat uns auch mind. einen weiteren Nutzungsschritt pro Jahr beschert. So wurden hier bei uns im letzten Jahr während der Setzzeit der Kitze große Flächen an Wintergetreide abgeerntet, und zwar in horrender Geschwindigkeit, um anschließen großflächig noch Mais als zweite Feldfrucht für die Biogasproduktion anzubauen.
Das sind die existenziellen Probleme, die unsere Wildtiere heutzutage haben, nicht freilaufende Hunde auf den Wegen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.03.09, 17:24 Titel:
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Es mag einzelne Hundehalter geben die sich daran nicht halten.
Genau. Und es gibt ganz offensichtlich auch eine mehr oder minder große Anzahl an Hundehaltern, die sich (auch) an andere Vorschriften nicht halten wollen.
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Der schießende Jägersmann muß in Hessen einen dementsprechenden Nachweis erbringen, nicht der Hundehalter dessen Hund abgeschossen wurde.
Die Entscheidung, ob dieser Nachweis erbracht wurde oder nicht, obliegt im Zweifel einem Gericht. Und das Gericht wird in einem solchen Fall sicherlich fragen, wieso der Hund entgegen der Vorschrift unangeleint in der Gegend rumgerannt ist.
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Zudem darf ein Jägersmann lt. Jagdrecht keinesfalls einen Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- oder Rettungshund abschießen. Und nun wird's verdammt schwierig für das Männlein auf dem Hochsitz
Ja nee, schon klar. Deren Halter sind ja auch regelmäßig diejenigen, die ihre Hunde im Geltungsbereich entsprechender Verordnungen frei rumlaufen lassen...
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Kostet es die Öffentlichkeit keinen Cent wenn ein Teil einer Gemeidne nicht unter einen Leinenzwang fällt.
Darum ging es doch gar nicht.
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Da könnte man ja durchaus auch mal einen Teil dieser Steuern, wie in anderen europäischen Ländern üblich, zweckgebunden verwenden.
Wenn man diese Meinung vertritt, muß man sich an den Politiker des eigenen Vertrauens wenden, damit eine entsprechende Änderung vorgenommen wird. Mutwilliges Ignorieren von Gesetzen / Verordnungen ist jedenfalls ein eher ungeeignetes Mittel, seine Wünsche zu artikulieren.
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Warum sollen denn mit diesem Geld immer nur Kindergärten saniert werden etc.?
Auf solche Sprüche gehe ich lieber gar nicht ein.
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Die Beseitigung von Hundekacke kostet unsere Gemeidne nix.
Sagt das die Gemeinde?
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
zudem eh jeder Hundehalter seine Hundekacke selbst zu beseitigen, sonst macht er sich strafbar.
Wenn die Hundehalter sich an diese Verordnung genauso halten wie an den Leinenzwang, ist das ja ein großartiges Argument.
Im übrigen: woher kommen denn die ganzen Hundehaufen auf Gehwegen? Alles wildlebende Hunde?
Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Das sind die existenziellen Probleme, die unsere Wildtiere heutzutage haben, nicht freilaufende Hunde auf den Wegen.
Das eine hat mit dem anderen aber auch sowas von nichts zu tun...
Im übrigen: bitte fassen Sie Ihre Beiträge zukünftig zu einem zusammen, solange keine Antwort gekommen ist (edit-Knopf rechts oben). Danke. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich weiß zwar nicht, wieso eine Abneigung gegen auf-den-Gehweg-k...-Hunde eine Hundephobie sein sollte
Ich habe ebenfalls eine Abneingung von Hundekacke auf Gehwegen! Aber hier scheint mir ein latenter Fall von Hundephobie vorzuliegen, der nicht nur aus Erlebnissen von Tretminen herrührt.
Zitat:
aber wahrscheinlich wäre es wohl tatsächlich einfacher, eine Phobie zu behandeln als Hundehaltern anständiges Benehmen und die Einhaltung von Vorschriften beizubringen.
Nicht unbedingt. Denn vernünftiges Benehmen ( beispielsweise rufe ICH meine Hunde ran und lasse absitzen- oder liegen, wenn sich Personen nähern ) hat nichts mit dem Mißachten von Vorschriften zu tun, die aufgrund staatlicher Gängelungswut erlassen worden.
Im Übrigen wird meine Auffassung der rechtswidrigkeit vom Tierschutz geteilt.
So manch einer hier ist einem Schubladendenken verfallen.
Mißachtet Vorschriften = also läßt der auch seinen Hund überhall hinmachen. Schon klar...
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.03.09, 19:19 Titel:
boxer hat folgendes geschrieben::
Aber hier scheint mir ein latenter Fall von Hundephobie vorzuliegen, der nicht nur aus Erlebnissen von Tretminen herrührt.
Ich hatte die Gelegenheit, einen Doktor zu fragen - er hat mich beruhigt: ich hätte alles mögliche, aber sicher keine Phobie. Und Laiendiagnosen solle ich einfach ignorieren.
boxer hat folgendes geschrieben::
Denn vernünftiges Benehmen (...) hat nichts mit dem Mißachten von Vorschriften zu tun
Stimmt. Hundehalter, die sich vernünftig benehmen, geben keinen Anlass zu Problemen. Für alle anderen gibt es Vorschriften.
boxer hat folgendes geschrieben::
die aufgrund staatlicher Gängelungswut erlassen worden.
Zu dem Thema hatte ich doch bereits auf die geeigneten Maßnahmen verwiesen.
boxer hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen wird meine Auffassung der rechtswidrigkeit vom Tierschutz geteilt.
Auch wenn ich nicht weiß, wer 'Tierschutz' ist: was unternimmt der Tierschutz gegen die angebliche Rechtswidrigkeit? Und was unternehmen Sie?
boxer hat folgendes geschrieben::
Mißachtet Vorschriften = also läßt der auch seinen Hund überhall hinmachen.
Interessanter Ansatz. Ich kann mich allerdings nicht erinnern, daß so gesagt zu haben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Stimmt. Hundehalter, die sich vernünftig benehmen, geben keinen Anlass zu Problemen. Für alle anderen gibt es Vorschriften.
JAWOLL! Was wäre der deutsche Michel ohne seine Vorschriften....
Zitat:
Auch wenn ich nicht weiß, wer 'Tierschutz' ist:
Landestierschutzbeauftragte.
Zitat:
Und was unternehmen Sie?
Erstmal weiter Verhalten wie bisher. Bei Bedarf klagen.
Zitat:
Mißachtet Vorschriften = also läßt der auch seinen Hund überhall hinmachen.
Interessanter Ansatz. Ich kann mich allerdings nicht erinnern, daß so gesagt zu haben.
Meine Interpretation aufgrund meiner Lebens- und berufserfahrung.
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