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mietkaution noch nicht voll bezahlt,

 
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devil140480
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:42    Titel: mietkaution noch nicht voll bezahlt, Antworten mit Zitat

Hallo, es ist dringend!!!
Mieter A hat seit dem 15.9'08 eine neue Whg.bezogen,es wurden 2 KM Mietkaution vereinbahrt,das auf ein extra sparbuch eingezahlt werden soll! ein betrag von 680€.
Beim einzug hat A ein sparbuch mit 100€ dem Vermieter,einer Genossenschaft übergeben.Im November `08 bekam A eine Mahnung und zahlte daraufhin weitere 200€ auf das sparbuch ein. A kündigte am 19.2`09 die Whg.fristgerecht zum 31.5`09.
A wollte nun mit B in eine andere Whg.zusammenziehen. Am 25.2.stand nun ein netter Herr vor A`s Whg. und wollte 675,96€,als Hauptforderung..."aus Miete" vom/ab dem
1.11`08 einfordern! A fiel aus allen Wolken,denn die miete wurde immer abgebucht(kontoauszüge beweisen dies!) A überlegt...es ist die noch nicht voll gezahlte Mietkaution und der "nette Herr"ist von einem Inkassobüro!Allerdings wurden noch nicht mal die 2oo€ v.Nov`08 ausgewiesen!
Was kann A nun machen? Muß A den rest der Mietkaution zahlen(es wären 380€)?
A hat aber die Whg.gekündigt,keine Mietausstände! Die Whg ist renoviert und o.k!
A will nicht an ein Inkassobüro,mit deren schriftl. Androhungen zahlen!
Bitte,schnell um Antworten,denn A soll sich bis z.2.3`09 äußern!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn die Kaution nicht bezahlt wurde kann der VM mit Mietzahlungen die Kaution auffüllen. Dementsprechend wäre der Mieter nun verpflichtet die fehlende Miete zu bezahlen. Allerdings würde er dann meiner Meinung nach wieder Anspruch auf die Kaution haben, nach Ende des Mietverhältnisses.
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devil140480
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hei Strider,ja verzwickte Situation! Es stellt sich nun ja auch die frage,wenn A das Geld an das Inkassountern. zahlen würde,wie würde A dann die vollgezahlte Kaution zurückbekommen?denn der Vertrag ist ja mit der Genossenschaft geschlossen!
So,A hat 1Brief vom 18.11`08 gefunden,mit der Forderung von 580€ auf ein Konto der genossenschaft zuzahlen,aber A hat damals ja 200€ aufs sparbuch überwiesen! Ja,und es wäre besser gewesen,wenn A mit dem Vermieter mal telefoniert hätte. hat A ja leider nicht,aber ob es so rechtens ist? Das sparbuch mit 300€ hat der vermieter ja.
Was soll A nun machen? Geld ans Inkossobüro?Nein,denn dann ist es sicher weg!
A wird sich mit dem Vermieter (.Genossenschaft) in Verbindung setzen! Aber jetzt ,wo A die whg. gekündigt hat,nun noch an ein inkassob. zahlen?
Danke schonmal für antworten,tipps und so.. [/b]
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ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag besteht noch bis Ende Mai und solange sind die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen und dazu gehört auch eine Kaution, die ist also immer noch zu zahlen. 380€, wenn ich das richtig verstehe.

@Strider: Daß eine zweckgebunden abgebuchte oder überwiesene Miete zur Auffüllung der Kaution verwendet werden kann und der Mieter damit mit der Miete in den Rückstand geraten kann, wäre mir neu.
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