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Verfasst am: 26.02.09, 12:10 Titel: Befristeter Arbeitsvertrag sachlicher Grund
Hallo,
ich bin in einem Unternehmen seit 2 Jahren als Vertretung für eine Mitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag ist noch bis Ende März befristet. Der sachliche Grund dafür ist die Elternzeit der Mitarbeiterin. Nun hat diese vor kurzem Ihr zweites Kind geboren. Mir selbst wurde ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag vorgelegt, in welchem eine weitere Befristung aufgrund der Elternzeit bis Mitte dieses Jahres angegeben wird.
Ich selbst weiß, dass diese Mitarbeiterin aufgrund Ihrer persönliche Situation sicher die vollen 2x3 Jahre in Anspruch nehmen wird. Da stellt sich mir die Frage, warum wird dann nur scheibchenweise verlängert. Mir wurde gesagt, "es läge noch nichts schriftlich gültiges von Ihr vor". Wie bitte? Das ist plump, mir gleichzeitig die Vertragsverlängerung mit eben diesem Grund zur Unterschrift vorzulegen. Ok, ich weiß jedoch auch, dass im Unternehmen ein Projekt läuft, welches als Zeitziel zur Umsetzung der Juli dieses Jahres genannt ist und in dessen Ergebnis u.a. vier FTE (Full Time Equivalents, also Vollzeitarbeitskräfte) eingespart werden können, alle vier aus meinem Arbeitsbereich, momentan sind es etwa zehn Beschäftige in diesem Bereich, die Hälfte davon unbefristet beschäftigt.
Da macht man sich doch seine Gedanken. Meine führen zu flg. Ergebnis:
Es gibt zwei sachliche Gründe, die Elternzeit und der geplante Wegfall des Arbeitsplatzes.
Den geplanten Wegfall des Arbeitsplatzes nennt man mir nicht, weil:
a) ein Mitarbeiter der das "Ende" kommen sieht möglicherweise nicht mehr so motiviert bei der Arbeit ist,
b) ein Mitarbeiter mit dieser Kenntnis natürlich frühzeitig Bewerbungsaktivitäten aufnimmt und dadurch möglicherweise schneller weg ist, als man möchte (Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende).
c) man sich selbst nicht ganz sicher ist, ob diese Einsparung tatsächlich erreicht werden kann.
Da suggeriert man einem vermeintlich gutgläubigen Menschen doch lieber "es wird dann schon verlängert," (das alles natürlich nur mündlich).
Meiner Ansicht nach müßte als sachlicher Grund der Wegfall des Arbeitsplatzes angegeben werden, die Elternzeit ist nur vorgeschoben, denn: Wie kann man denn zwischen den beiden Gründen unterscheiden bzw. bestimmen? Ich meine aufgrund des Datums der Befristung bis 30.06. und der Zeitnähe der Projektumsetzung (Juli 2009).
Wie ist die Rechtslage? Bin gespannt auf andere Meinungen, danke und Gruß
Wenn ein anwendbarer Tarifvertrag nichts anderes regelt, muss der sachliche Grund für eine Befristung überhaupt nicht angegeben werden.
Der Arbeitgeber muss einen Sachgrund nur nachweisen können, wenn die Wirksamkeit der Befristung gerichtlich angegriffen werden sollte und eine sachgrundlose Befristung nicht (mehr) zulässig war.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.02.09, 13:06 Titel: Re: Befristeter Arbeitsvertrag sachlicher Grund
Greenhope hat folgendes geschrieben::
Ich selbst weiß, dass diese Mitarbeiterin aufgrund Ihrer persönliche Situation sicher die vollen 2x3 Jahre in Anspruch nehmen wird.
Und wenn Sie es nicht tut?
Greenhope hat folgendes geschrieben::
Da stellt sich mir die Frage, warum wird dann nur scheibchenweise verlängert.
Genau deshalb:
Greenhope hat folgendes geschrieben::
"es läge noch nichts schriftlich gültiges von Ihr vor".
Greenhope hat folgendes geschrieben::
Das ist plump, mir gleichzeitig die Vertragsverlängerung mit eben diesem Grund zur Unterschrift vorzulegen.
Nö. Das ist für den AG die sichere Art und Weise, nicht plötzlich mit einer überzähligen MA dazustehen.
Alle weiteren Gedanken bzw. Schilderungen sind Spekulation. Im übrigen ist niemand gezwungen, einen (befristeten) AV zu unterschreiben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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