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Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 5 Wohnort: in Deutschland
Verfasst am: 26.02.09, 10:59 Titel: Kautionsauszahlung in WG, aber wie?
A, B, C und D bewohnen momentan eine WG. Nun hat A beschlossen auszuziehen und dies frühzeitig (MItte Januar) B, C und D mitgeteilt, die darauf bestehen einen Nachmieter für das Zimmer von A selbst zu suchen.
Dafür haben selbige eine Anzeige aufgegeben und eine Kaution eingetragen von 328€, was dem Kautionsbetrag der Einzahlung von 2001 entsprechen dürfte.
Zur Info es besteht die WG seit 2001 mit unterschiedlichen/wechselnden Bewohnern. A wohnt selbst in der WG seit 10/2004. A hat seinem damaligen Vormieter des Zimmers 328,XX€ überwiesen gehabt. Durch ein Gespräch mit dem Vermieter(Abholung Vorvermieterbescheinigung) weiß A allerdings, dass das Mietkautionskonto mittlerweile auf eine Summe von ca. 1600€ angewachsen ist. Da die Kaution immer durch die Anzahl der Bewohner geteilt wurde(also 4), würden A zum jetztigen Zeitpunkt ca. 400€ zustehen oder etwa nicht.
Wie kann A seine Kautionsansprüche begründen und entsprechend durchsetzten. Denn A hat wie alle anderen auch kein Geld zu verschenken.
A stehen sein Anteil der Kaution zu zuzüglich der Zinsen für diesen Anteil. Bei unterschiedlich langer Bewohndauer ist es mit einer simplen Vierteilung wohl nicht getan. Der neue Mitbewohner muß natürlich die Zinsen nicht zahlen, er zahlt den Grundbetrag 1/4 der unverzinsten Kautionssumme.
Daß in 5 Jahren aus 328€ 400€ werden... Wäre sehr viel, normalerweise sind das Sparbücher, die mit 2-3%p.a. verzinst werden.
Begründen braucht A da nichts, es ist sein Geld, daß der VM für ihn angelegt hat und das er nach dem Gesetz verzinsen muß, bzw. samt den tatsächlich angefallenen Zinsen zurückzahlen muß. Den Anspruch kann A zur Not einklagen gegen den Vermieter, nicht gegen die WG.
Wobei das so einfach auch nicht ist. A hat dem Vermieter nie eine Kaution bezahlt, sondern dem Vormieter. Wie sieht das Vertragskonstrukt dazu aus? Hat der Vermieter dem schriftlich zugestimmt, daß das so läuft? Nicht, daß per Vertrag noch der Vormieter als Mieter läuft und Ansprüche auf die Kaution hätte und A sich an den Vormieter wenden müsste. Gibt es einen hauptmieter, der von den WG Kollegen als Untermieter Miete und Kaution empfängt oder sind alle 4 gleichberechtigte Hauptmieter? Einzeln oder als Gesamtschuldner?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.02.09, 11:19 Titel: Re: Kautionsauszahlung in WG, aber wie?
Pippi Langstrumpf hat folgendes geschrieben::
ANun hat A beschlossen auszuziehen und dies frühzeitig (MItte Januar) B, C und D mitgeteilt
Nett von A. Hoffentlich hat A seine Absicht auch dem VM mitgeteilt, und zwar in Form einer Kündigung (wobei sich dabei auch gleich noch die Frage stellt, ob A überhaupt allein kündigen kann).
Pippi Langstrumpf hat folgendes geschrieben::
die darauf bestehen einen Nachmieter für das Zimmer von A selbst zu suchen.
Nette Idee. Hoffentlich akzeptiert der VM dann auch den Nachmieter.
Pippi Langstrumpf hat folgendes geschrieben::
Da die Kaution immer durch die Anzahl der Bewohner geteilt wurde(also 4)
Wenn alle Mieter gemeinsam im Mietvertrag stehen, wäre das grundsätzlich richtig (dann könnte A aber nicht allein kündigen). Wenn jeder einen eigenen Mietvertrag hat, steht jedem die gezahlte Kautionssumme plus entsprechende Zinsen seit Zahlung zu.
Pippi Langstrumpf hat folgendes geschrieben::
Wie kann A seine Kautionsansprüche begründen und entsprechend durchsetzten.
Wenn der Mietvertrag zur allgemeinen Zufriedenheit aller Beteiligten endgültig abgewickelt ist, hat A Anspruch auf Rückzahlung der Kaution - ich bezweifle mal, daß man das dem VM gegenüber begründen muß. Und wenn der dann tatsächlich nicht zahlen sollte, kann man entsprechende Maßnahmen (z.B. Mahnbescheid) einleiten. Da das aber frühestens in einigen Monaten zum tragen kommen würde, sollte man sich darum jetzt noch keine Gedanken machen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 5 Wohnort: in Deutschland
Verfasst am: 26.02.09, 11:21 Titel:
A, B, C und D sind gleichberechtigte Hauptmieter. Die Mietzahlungen übernimmt allerdings immer eine Person aus der WG, in diesem Fall B.
B, C und D sind weit nach A eingezogen (10/2008).
A hat seinem Vorvermieter die Kaution gezahlt, nicht dem Vermieter
Das Kautionskonto läuft immer auf einen Namen der jeweilig bestehenden WG, in diesem Falle bspw. B. Explizit nicht A!!!
Soweit A weiß, gibt es keine schriftlichen Absprachen zur Kautionsweitergabe.
Bei Wechsel eines Bewohners der WG, gibt es immer eine Anlage zum bestehenden Mitvertrag in dem die Bewohner "ausgetauscht" werden.
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 5 Wohnort: in Deutschland
Verfasst am: 26.02.09, 11:27 Titel:
Der VM hat in der Vergangenheit nie Probleme beim Wechsel von WG Bewohner gemacht. Das dürfte mittlerweile der 9. oder 10. der Art sein...
A hat dem VM über die Absicht mündlich informiert und mit dem VM die übliche Vorhergehensweise, die WG sucht einen neuen Mieter, abgesprochen.
Hmm in dem Sinne hat jeder einen Mietvertrag, weil alle gleichberechtigte Hauptmieter. Die Kaution wurde allerdings nur als Summe angegeben genauso wie die Mietkosten und Nebenkosten. Die Aufteilung selbiger regelte die WG immer unter sich, also in Abhängigkeit der m²-Zahl des bewohnten Zimmers (15m²- 25m²).
Es haben also alle einen gemeinsamen Mietvertrag. Damit wäre der Vermieter verpflichtet, bei Vertragsende die Kaution abzurechnen und mit der neuen WG mit einem neuen Vertrag wieder neu zu beginnen. Wobei ja erstmal nichts dagegen spricht, das anders zu regeln, wenn alle zufrieden sind. Eine Kaution an den Vormieter zu zahlen halte ich dennoch für bedenklich. Sauber wäre die Auszahlung wenigestens dieses Teils durch den Inhaber des kautionskontos (B(?) oder VM) und der Neumieter zahlt da neu ein. Es wird sich wohl einzig sinnvoll erweisen, den Vm bitten, über die Verzinsung des Kontos Auskunft zu geben und die eigene Kaution selber zu berechnen... Wie gesagt, der Neumieter zahlt nur die Kaution ohne Zinsen, die Differenz muß also ohnehin vom VM Konto kommen.
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