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Überteerung von Grundstücken durch Gemeinde

 
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winkleba
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Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:24    Titel: Überteerung von Grundstücken durch Gemeinde Antworten mit Zitat

Dürfen Gemeinden beim Bau von öffentlichen Straßen einfach private Grundstsücke überteeren, ohne dass sie die Grundstückseigentümer darüber informieren muss, dass sie seine Grundstücke überteeren?
Bzw. wenn sie es einfach überteert, hat dann ein Grundstückseigentümer ein Recht auf eine Ausgleichszahlung?
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:19    Titel: Re: Überteerung von Grundstücken durch Gemeinde Antworten mit Zitat

Zitat:
Dürfen Gemeinden beim Bau von öffentlichen Straßen einfach private Grundstsücke überteeren, ohne dass sie die Grundstückseigentümer darüber informieren muss, dass sie seine Grundstücke überteeren?

Nein!
Zitat:

Bzw. wenn sie es einfach überteert, hat dann ein Grundstückseigentümer ein Recht auf eine Ausgleichszahlung?

Einfach nur Geld nehmen und rechtlich alles beim Alten lassen, dürfte nicht gehen. Je nach Fall kann ein Beseitigungsanspruch bestehen oder ein Übernahmeanspruch gegen Entschädigung (Baugesetzbuch oder Straßengesetz des Bundeslandes)
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Teer darf übrigens schon seit vielen Jahren nicht mehr im Straßenbau verwendet werden. Winken
_________________
Nomen est Omen
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