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Amtsarzt

 
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phmenkat
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 14:25    Titel: Amtsarzt Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich bin ja öfters mal krank und fehle in der Schulzeit. Ich habe aber mehrere Hausärzte, da meine Ärztte nicht nur Allgemeinmeidiziner sondern auch Fachärzte sind.

Nun droht mein Lehrer mir damit, mich zu einem Amtsarzt zu schicken.


Was soll das(?), schliesslich Vertraue ich meinen Hausärzten (die auch meine komplette Krankheitsgeschichte kennen).

Darf mein Lehrer das eigentlich?
_________________
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ac-hr
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute, dass Ihr Lehrer nicht völlig grundlos in Erwägung zieht, Sie einem Amtsarzt vorzustellen. Und wenn Ihre Fehlstunden wirklich medizinisch begründet sind, dann müssten Sie einem Besuch beim Amtsarzt doch sorglos entgegen sehen.
Sie könnten - falls es dazu kommt - ja Ihre diversen Allgemein- und Fachmediziner vorher darum ersuchen, ein Gutachten zu erstellen, welches Sie dann dem Amtsarzt vorlegen könnten. Betrachten Sie den Besuch beim Amtsarzt doch als willkommene Abwechslung - nicht immer dieselben Gesichter der Ihnen vertrauten Allgemein- und Fachmediziner, sondern mal neuer Fachmann oder gar eine Fachfrau, die oder der sich Ihrer gesundheitlichen Versorgung annimmt.



Um aber zur Ausgangsfrage, ob die "Drohung" erlaubt sei, zurückzukommen, wäre es hilfreich, wenn Sie in diesem rein fiktiven Fall angeben, wieviele Fehlstunden Sie denn bisher auf Ihrem Konto haben, wo sich dieses "Konto" befindet (Bundesland) und welcher Art die Schule ist, deren Lehrer Ihnen droht.
_________________
Gruß Rainer!
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katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht auch darum, dass die Schule eine Sorgepflicht hat, d.h. bei eventuell vorliegenden chronischen Erkrankungen, die u. U. ansteckend sein könnten, dafür Sorge zu tragen hat, dass eine angemessene medizinische Untersuchung diesen Verdacht abklärt. Dafür optimal geeignet (zumindest nach der verwaltungssicht) ist der Amtsarzt.

Wenn augenscheinlich mehrere chronische Erkrankungen vorliegen (die verschiedenen medizinischen Betreuuer sprechen ja dafür), dann ist das eine Routineabklärung, bei der nichts zu befürchten steht.

Gruß,

katmai.
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Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Oder aber beim Lehrer keimt der Verdacht, ausgedehnte Fehlzeiten würden durch Gefälligkeitsatteste ermöglicht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

phmenkat schrieb:
Zitat:
Nun droht mein Lehrer mir damit, mich zu einem Amtsarzt zu schicken.
Darf mein Lehrer das eigentlich?

Letztlich dürfte auf Anregung Ihres Lehrers der Schulleiter für eine entsprechende Anordnung zuständig sein. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in den Schulgesetzen der Länder zu finden. Stellvertretend hier die Regelung für NRW:

SchulG NRW schreibt:
Zitat:
§ 43
Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen

[...] Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht
aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von
den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein
schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Da Sie nach eigenem Bekunden "öfters" krank sind und die entsprechenden Atteste offenbar von verschiedenen Ärzten aus den unterschiedlichsten Gründen ausgestellt werden, kann man m.E. schon von einem besonderen Fall i.S. d. NRW-Schulrechtes sprechen, zumal auch das gewählte "Hausarztmodell" ziemlich ungewöhnlich ist. Vertretbar scheint mir jedenfalls auch die Ansicht, dass es lediglich einen Hausarzt gibt, der ggf. zur weiteren Behandlung selbstverständlich an verschiedene Fachärzte überweist und sich anschließend über weitere Befunde Bericht erstatten lässt.

Lassen wir einmal dahingestellt sein, ob die Schule von der Ausstellung von "Gefälligkeitsattesten" durch die behandelnden Ärzte ausgeht - eine offizielle Begründung wäre das wohl nicht - , so muss sie doch die Feststellung treffen lassen, ob auf Grund der mit der Krankheit/den Krankheiten verbundenen Fehlzeiten das eigentliche Ausbildungsziel überhaupt erreicht werden kann. Meldepflichtige Infektionskrankheiten mit Ansteckungsgefahr müssten der Schule im Übrigen ohnehin gemeldet werden, insofern können Sie sicher sein, dass alle anderen Krankheiten natürlich streng vertraulich behandelt werden.

Das kann eigentlich nur in Ihrem Interesse sein, zumal Sie an anderer Stelle Ihre derzeitige schulische Situation durchaus als Abstieg beschrieben haben. Einen weiteren Abstieg sollte es doch wohl nicht geben?

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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