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Jahresausgleich

 
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 19:18    Titel: Jahresausgleich Antworten mit Zitat

Hallo,

ein paar Fragen:

1.) Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich?

2.) Wenn man als Arbeitnehmer keine ESt-Erklärung abgegeben bzw. keinen LS-Jahresausgleich durchgeführt hat, aber für vergangene Jahre eine Steuererstattung erwarten dürfte, für welche Jahre kann man die Erklärung jetzt noch einreichen?

3.) Angenommen, das zu versteuernde Einkommen beträgt € 70.000,-- p.a. und die Steuerklasse ist I, wie hoch wäre die Steuererstattung, wenn man nur die gesetzliche Sozialversicherung, sowie die Pendlerpauschale für eine Arbeitsplatzentfernung von sagen wir 10 km (one way) berücksichtigt?
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Gruß
V.K.
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

niemand hat eine Idee? Egal, inzwischen bin ich etwas schlauer und würde nur noch gerne wissen, wie sich die Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2002 entwickelt hat. Dank im Voraus.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:19    Titel: Re: Jahresausgleich Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::

1.) Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich?


"Lohnsteuerjahresausgleich (ist nur noch ein) umgangssprachlicher Ausdruck für ein steuerliches Ausgleichsverfahren auf Antrag eines abhängig beschäftigten Arbeitnehmers, der sich freiwillig einer Einkommensteuerveranlagung unterzieht." --> http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_721543968/Lohnsteuerjahresausgleich.html

"Der Lohnsteuerjahresausgleich ist seit 1991 abgelöst durch eine Antragsveranlagung." --> www.stb-leonberg.de/haeufig-gefragt/lohnsteuerjahresausgleich__25.htm

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
2.) Wenn man als Arbeitnehmer keine ESt-Erklärung abgegeben bzw. keinen LS-Jahresausgleich durchgeführt hat, aber für vergangene Jahre eine Steuererstattung erwarten dürfte, für welche Jahre kann man die Erklärung jetzt noch einreichen?


Zu den Fristen siehe z.B. hier oder hier.

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
3.) Angenommen, das zu versteuernde Einkommen beträgt € 70.000,-- p.a. und die Steuerklasse ist I, wie hoch wäre die Steuererstattung, wenn man nur die gesetzliche Sozialversicherung, sowie die Pendlerpauschale für eine Arbeitsplatzentfernung von sagen wir 10 km (one way) berücksichtigt?


Dies kann man ansatzweise z.B. mit dem interaktiven Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums --> www.abgabenrechner.de/ selber berechnen.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen herzlichen Dank. Nun kann ich den Lohnsteuerabzug seit 2002 ja ausrechnen. Nachträgliche Steuererstattungen sind offensichtlich rückwirkend bis zum Jahr 2002 möglich. Doch es fehlen mir noch die absetzbaren Sozialversicherungsbeiträge ab 2002, sowie die Pendlerpauschale für diesen Zeitraum, damit ich die geschuldete Einkommensteuer mit der gezahlten Lohnsteuer vergleichen und so den Erstattungsbetrag bestimmen kann. Vielleicht hast du hierzu auch eine Idee oder einen Link?
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Gruß
V.K.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 14:40    Titel: Re: Jahresausgleich Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
"Lohnsteuerjahresausgleich (ist nur noch ein) umgangssprachlicher Ausdruck für ein steuerliches Ausgleichsverfahren auf Antrag eines abhängig beschäftigten Arbeitnehmers, der sich freiwillig einer Einkommensteuerveranlagung unterzieht." --> http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_721543968/Lohnsteuerjahresausgleich.html


Oder es bezeichnet auch heute noch ein Verfahren, in welchem der Arbeitgeber die richtige Lohnsteuer eines Arbeitnehmers für ein bestimmtes Kalenderjahr am Ende dieses Jahres ausrechnet und dabei Erstattungen oder Abzüge vornimmt...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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