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Verfasst am: 26.02.09, 15:29 Titel: Aufwendungen für Studium in der ESt-Erklärung
Hallo,
nach einem mehrsemestrigen, aber nicht abgeschlossenen Stdudium war ich vier Jahre selbständig tätig.
Im Oktober 2008 habe ich ein Vollzeitstudium aufgenommen, um vertiefte Kenntnisse zu der zuvor ausgeübten (und nachher wieder angestrebten) Selbständigkeit zu erlangen.
Jetzt weiß ich nicht, wo ich die Aufwendungen für das im Oktober 2008 aufgenommene Studium in der Einkommensteuererklärung eintragen muss.
Gehören sie
in Zeile 81 des Mantelbogens (aber es ist kein Erststudium)?
in Zeile 52 der Anlage N (aber ich habe keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, und es würde ein Verlust bei dieser Einkunftsart entstehen)?
oder sind es Betriebsausgaben, die in die Einnahme- Überschuss-Rechnung gehören?
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