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Verfasst am: 26.02.09, 16:50 Titel: Zwischen den Stühlen ...?
Gibt es eigentlich eine Beratungsstelle, an die man sich wenden könnte, wenn sonst keine Stelle mehr zuständig ist.
z.B. wenn das Arbeitslosengeld I abgelaufen ist und die Rentenversicherung sich für nicht zuständig erklärt ?
hm ja der VDK, das hab ich auch immer gedacht. Komischerweise sind die immer nicht wirklich zuständig. Z.B. bei einer Kündigungsschutzklage - es geht um die Zustimmung des Integrationsamtes, die in Frage gestellt wird - sind sie angeblich nicht zuständig "weil auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen würden". Sozialanwalt sagt: klar, sind sie zuständig. VDk sagt: sind wir nicht, nur für soziale Fragen.
Kündigungsschutz ist Arbeitsrecht, auch für Schwerbehinderte --> da wird sich der VDK nicht reinhängen.
Das Sozialgericht befasst sich auch nicht mit Fragen des Kündigungsschutzes.
Oder soll das Ganze jetzt gegen die Rentenversicherung gehen? Dann wäre wieder VDK und/oder Das SG der Ansprechpartner.
Gegen wen oder was wollen Sie denn vorgehen? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Es geht um die Rentenversicherung.
Hatte vor 4 Jahren einen Reha-Antrag gestellt, der abgelehnt wurde. Nach einer Belastungserprobung wurde er dem Grunde nach bewilligt für eine Behindertenwerkstätte! Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, der wieder abgelehnt wurde. Solange noch ein Antrag offen ist, wird auch nicht über die Rente entschieden, sie ich vor einem Jahr beantragt hatte. Einen Platz in einer Werkstätte habe ich aber auch nicht, kann 2 Jahre dauern. Das heißt, ich stecke fest und bekomme weder Rente noch Übergangsgeld noch sonst irgendwas, solange sich das nicht klären läßt.
Egal!
Hört sich jedenfalls nach einem Sachverhalt an, mit dem man zum VdK, SozVD oder ähnlichen Vereinigungen (z.B. Rechtsschutzabteilungen der Gewerkschaften machen sowas) bzw. zu einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht (Kostenrisiko! Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?) gehen kann und ggf. auch sollte.
Zum Sozialgericht lohnt sich der Gang nur, wenn die Klagefrist für einen der erwähnten Widerspruchsbescheide noch nicht verstrichen ist.
Zum Sachverhalt: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Rente auch während eines laufenden Reha-Verfahrens zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind. Die Rente wird dann natürlich auf das Ende der jeweiligen Maßnahme befristet. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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