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Person A hat einen befristeten Arbeitsvertrag.
Dieser läuft am 31.6.2009 aus.
Er wurde also erst am 31.12.2008 verlängert.
Nur 3 Wochen später, 16.1.2009 erhält Person A eine Kündigung. Der AG beendet das Arbeitsverhätlnis zum 31. des nächsten Monats.
Gründe werden nicht genannt.
Person A hat sich auch nichts zu Schaden lassen kommen.
Person A wurde NIE abgemahnt und auch sonst hat sich der Arbeitgeber bei Perso A nicht über seine Arbeitsweise beschwert.
Betriebsbedingte Gründe für die Kündigung kann ich mir auch nicht vorstellen.
Im Betrieb arbeiten etwa 200 Leute.
100 Leute üben die selbe Tätigkeit wie Person A aus.
Erst zum 1.2.2009 hat man neue Leute eingestellt, welche den gleichen Vertrag wie Person A haben und auch die selbe Tätigkeit ausüben sollen.
Ist das Verhalten des AG rechtens?
Kann Person A klagen?
PS: Das Datum ist rein fiktiv. Die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Zuletzt bearbeitet von Correll am 28.02.09, 12:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
Das ...also ... kann ich nicht nachvollziehen oder herleiten
Was steht denn zur Kündigung des befristetet Vertrages in selbigem?
Der AN bekam die Kündigung am 16.01.2009?
Dann ist die Frist von 3 Wochen, in der geklagt werden kann also schon abgelaufen?
edit: ich bin jetzt zuwenig bewandert, ob gegen die Kündigung hätte angegangen werden müssen, oder nicht (sprich: ist sie nun gültig oder nicht).
Aber ein mitlesender Fachmann kann das sicher beantworten
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Wenn ich mich nicht völlig täusche und die genannte Daten stimmen, ist diese Frage
Correll hat folgendes geschrieben::
Ist das Verhalten des AG rechtens?
inzwischen rein akademischer Natur (soll heißen: ist sowieso egal), da diese Frage
Correll hat folgendes geschrieben::
Kann Person A klagen?
aufgrund der abgelaufenen 3-Wochen-Frist mit 'nein' zu beantworten ist. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn ich mich nicht völlig täusche und die genannte Daten stimmen, ist diese Frage
Correll hat folgendes geschrieben::
Ist das Verhalten des AG rechtens?
inzwischen rein akademischer Natur (soll heißen: ist sowieso egal), da diese Frage
Correll hat folgendes geschrieben::
Kann Person A klagen?
aufgrund der abgelaufenen 3-Wochen-Frist mit 'nein' zu beantworten ist.
Die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Sorry, das hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen.
Habe ein rein fiktives Datum verwendet.
Wollte nicht mein genaues verwenden, falls der AG auch im Forum stöbert
Wie lange war der AN bis zur Kündigung beschäftigt?
Ist in dem befristeten Vertrag oder in einem anzuwendenen Tarifvertrag überhaupt eine ordentliche Kündigung vereinbart?
Gibt es in dem Unternehmen einen Betriebsrat und wenn ja, wurde dieser gehört bzw. wie ist dessen Meinung zu der Kündigung?
Auf verlangen sind dem AN die Gründe für die Kündigung mitzuteilen und auch die Gründe weshalb die Wahl auf ihn gefallen ist ( bei Sozialauswahl). _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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