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Brauche dringend Hilfe!!! / Klassenlehrerin
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ki-da-ma
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Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:29    Titel: Brauche dringend Hilfe!!! / Klassenlehrerin Antworten mit Zitat

Brauche dringend hilfe!!!

Folgender Fall.
Mein Sohn 8 J. besucht eine Grundschule wo die Klassenlehrerin nicht besonders toll mit einigen Kindern unteranderem mein Sohn umgeht.
Mein Sohn mußte mehrer male die Pause durch arbeiten ohne zu Frühstücken und raus zu dürfen um mit den anderen Kindern zu spielen. Unteranderem kontrolliert sie die Pausenbrote und wenn ein belag drauf ist der Ihr nicht passt darf er es nicht essen. so ist das auch mit dem trinken. Sie schüchtert die Kinder auch so ein das sie mit Angst zur schule gehen und diereckt nervös werden wenn mann sie fragt wie es heute denn war. Jetzt kommt der Hammer !! Meinem Sohn ist es rausgerutscht das sie mit einem Stock den kindern die Stifte aus der Hand haut.
Es sind zwei Gespräche geführt worden wo keine zufriedenstellende Einigung zustande gekommen ist. Die Lehrerin hatte behauptet das die vorwürfe nicht Stimmen würden und die kinder alles erfunden hätten. ( 6 Kinder unabhängig von einander 2. Schuljahr)
Überlege ob ich die ganze Sache per Presse öffentlichen machen kann und oder einen Anwalt einschalten sollte.
Wie ist die Rechtslage in beiden Sachen??
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn das Gespräch mit der Lehrerin nicht fruchtet, wäre der nächste Schritt ihr Vorgesetzter.

Was soll denn der Artikel in der Zeitung bewirken?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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markus_1002001
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin grundsätzlich dagegen, gleich immer mit der Presse zu drohen, bzw. zu versuchen, diese mit ins Boot zu holen.
Wenn sich diese Vorkommnisse als wahr herausstellen sollten, ist eine solche Person als Lehrkraft nicht tragbar und gehört entfernt. Ein Öffentlichmachen über die Medien kann dann durchaus einiges beschleunigen. Man sollte aber auch immer bedenken, daß es sich dabei um eine Maßnahme handelt, die nicht mehr rückgängig zu machen ist und die sich für die betreffende Person als sehr nachteilig entwickeln kann.
Der Weg über den Vorgesetzten scheint mir in diesem Fall auch die sinnvollste Lösung. Wenn das nicht fruchtet, hat man ja immer noch die Möglichkeit, eine Stufe weiter (Anwalt oder meinetwegen auch Presse) zu gehen.

Schönen Gruß
Markus
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Sie rechtsschutzversichert, bekommen Beratungshilfe oder können sich einen Anwalt sowieso leisten?

Falls ja: Gehen Sie hin und entwerfen mit dieser/diesem eine Strategie.

Was Sie auf alle Fälle zur Absicherung machen sollten: Kurzschließen mit den anderen Eltern und mal ausloten, wie diese wirklich zu der Situation stehen, was deren Kinder ungefähr berichten was sie tun wollen und ob es drin ist, gemeinsam vorzugehen. Und gehen Sie am besten auch durch sensibles Nachfragen sicher, dass das Verhalten kein Scherz, Theater oder sonst irgend etwas nicht Ernst gemeintes war.

Für sich genommen ist das bisherige Verhalten vermutlich wohl noch nicht extrem schädigend für die für die Kinder (gegenüber z.B. Unfällen mit schweren Verletzungen ) , als ...so seltsam, dass es eine psychisch stabile Lehrerin eigentlich nie machen sollte und jedenfalls nicht über längere Zeit.

Nicht dass nachher die Anderen plötzlich von Nichts mehr wissen. Umgekehrt könnten Sie Überraschungen erleben, wenn z.B. andere Eltern bereits aktiv geworden sind oder einen Plan haben und sie einfach nur noch aufspringen müssten etc.

Bevor Sie Amok vor der Öffentlichkeit laufen: Erstmal Schulaufsicht und Vorgesetzte andenken. Auch hier hilft es, wenn man gemeinsam auftritt und/oder idealerweise noch einen Experten hat, der alles betreut und formuliert.

Presse besser nur nach Vorbereitung und unter Betreuung durch einen Anwalt. Ohne RA ist es leicht möglich, dass die Sache kompliziert wird.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

man könnte sich auch mal mit dem Schulelternbeirat in Verbindung setzen. Wenn diese
Lehrkraft schon länger an der Schule ist, gabs doch viellt. schon vorher irgendwelche Vorfälle ? Versuchen andere und auch ältere Schüler zu fragen und bei anderen Eltern umhören könnte hier sinnvoll sein.

Gruß roni
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ki-da-ma
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Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 06:28    Titel: Brauche dringend Hilfe!! Antworten mit Zitat

Hallo!!
Wir haben uns schon mit 6 Eltern zusammen gesetzt und haben Beschwerdebriefe
an die jeweiligen Vorgesetzten (Direktor und Ämter) geschickt.
Und der Vorgesetzte war auch bei den Gesprächen anwesend. Aber es passiert irgendwie nichts.
Öffentlichkeit wäre ne Idee um druck zu machen.
So viel ich weiß mußte sie vor ein paar Jahren schon einmal einen schulwechsel machen wegen so einen kram.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
So viel ich weiß mußte sie vor ein paar Jahren schon einmal einen schulwechsel machen wegen so einen kram.


das hab ich mir fast gedacht.
Versuch mal rauzufinden wo das war.
Aber die Schulaufsichtsbehörde müsste da doch reagieren. Ich versteh das nicht.
Wenn sich da nix tut, bleibt nur noch der Schritt in die Öffentlichkeit.
Mach das aber nicht alleine, sondern lass die Anderen die das auc so empfinden mitgehen Ausrufezeichen Ausrufezeichen

Gruß roni
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wollte eig. noch fragen wo ihr wohnt ??


Gruß roni
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
Wir haben uns schon mit 6 Eltern zusammen gesetzt und haben Beschwerdebriefe
an die jeweiligen Vorgesetzten (Direktor und Ämter) geschickt.

Gab es einen Elternstammtisch für alle Eltern aus der Klasse, wo man ohne Lehrer besprechen konnte, was die Kinder jeweils zuhause erzählen?
Gab es einen Elternabend für alle Eltern aus der Klasse, zu dem der Schulleiter eingeladen war?
Wie lange sind die Beschwerdebriefe weg, sind schon schriftliche Antworten darauf gekommen?

Zitat:
Aber es passiert irgendwie nichts.
Was soll denn bis wann passieren?
Gab es seit Ankunft des Beschwerdebriefs beim Schulleiter nochmals ähnliche, nachweisbare Vorfälle in der Klasse?

Zitat:
So viel ich weiß mußte sie vor ein paar Jahren schon einmal einen schulwechsel machen wegen so einen kram.
Dann versuchen Sie doch herauszufinden, was davon schriftlich nachweisbar ist und was nur ein unbelegbares Gerücht ist (das stimmen kann oder auch nicht).

Roni hat folgendes geschrieben::
man könnte sich auch mal mit dem Schulelternbeirat in Verbindung setzen.
Ja. Und was meinen überhaupt die beiden Elternvertreter der Klasse?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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ki-da-ma
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Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 15:38    Titel: Brauche dringend Hilfe!! Antworten mit Zitat

Hallo!!
Also Elternvertreter ( Klasse u. Schule) bin ich. Das mit dem Schulwechsel weiß ich von meiner Vorgängerin die die Lehrerin mit eingestellt hatte.
An welcher Schule sie vorher war weiß ich auch.
Die Beschwerdebriefe gingen vor Weihnachten beim Amt ein.
Da kam nur das der Direktor das bearbeiten würde.
Ja Elternabende fanden auch statt aber nur mit den Betroffwenen Eltern deren Kinder Probleme mit der Lehrerin haben.(ohne Lehrerin)
Der Direktor war Anfangs auf unsere Seite aber jetzt hält er voll zu Ihr!!
Er hatte es auch mir gegenüber erwähnt das sie diese Problematik vorher schon mal hatte.
Wir wohnen in Mönchengladbach.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ki-da-ma,

ich möchte vorschlagen, dass Sie nur Ihr Bundesland und nicht Ihren Wohnort nennen. Sie können das mit dem "edit"-Button leicht wieder ändern, wenn Sie persönlich ins Forum eingeloggt sind.

Zitat:
Ja Elternabende fanden auch statt, aber nur mit den betroffenen Eltern, deren Kinder Probleme mit der Lehrerin haben.(ohne Lehrerin)
Der Direktor war Anfangs auf unsere Seite aber jetzt hält er voll zu Ihr!!

Dann wäre mein Vorschlag, zunächst einen Elternstammtisch für alle Eltern der Klasse einzuberufen (also ein Treffen ohne Lehrer, am besten an einem neutralen Ort wie in einem Nebenzimmer einer Gaststätte, wo man die Tür zumachen kann, damit sonst keiner mithört). Dort sollte geklärt werden, welche Eindrücke die anderen Eltern haben. Wenn die Lehrerin tatsächlich den Kindern mit einem Stock Stifte aus der Hand schlägt, dann sehen das ja schließlich alle Kinder.

Danach sollte ein offizieller Elternabend stattfinden, also ein Treffen in der Schule mit allen Eltern und der Klassenlehrerin. Das Thema sollte im Einladungsschreiben genannt werden (z.B. Klagen mehrerer Schüler über Benachteiligungen).

Normalerweise versucht man das erst mal ohne den Schulleiter. In diesem Fall ist der aber schon so weit involviert, dass man ihn gleich mit dazu einladen kann, wenn man möchte. Dann sollte man auch vorher den Termin mit der Lehrerin und mit ihm absprechen, bevor man die schriftliche Einladung rausgibt, damit dann auch tatsächlich beide kommen können.

Wenn bei dem Elternabend kein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden wird, dann könnten Sie dem Schulleiter eine Frist setzen, bis zu der er schriftlich antworten soll. Wenn er bis dahin keine Antwort schickt, können Sie sich wieder ans Schulamt wenden.


Und wenn Sie so auf Konfliktkurs gehen, müssen Sie sich vorher überlegen, ob das Kind im Notfall an eine andere Schule wechseln kann, ohne dass es einen unzumutbar langen Schulweg hat (dürfte ja in Ihrer Stadt kein Problem sein).

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen
Bei der Rechtsschutzversicherrung würde ich mir die Deckung der Sache schriftlich bestätigen lassen. Mir wurde bei unserer Familienrechtschutz die Deckung verweigert weil,
Schulrecht ist Verwaltungsrecht und somit ausgeschlossen.
Ich hatte mal ein änliches Problem mit" strafversetzem Lehrer".
Mein Strategievorschlag: halten Sie unbedingt die schulische Rangordnung ein, Lehrer, Rektor ,Schulamt.
Reagiert der Schulleiter nicht sagen wir mal innerhalb von 14 Tagen, fordern Sie ihn nochmal schriftlich dazu auf, in Kopie an das zuständige Schulamt.
Passiert nichts, ab zum Anwalt.
Es wurde auch angesprochen das man sich nicht unbedingt auf andere Eltern verlassen sollte, das muss ich leider bestätigen. Die meisten brechen weg wenn es Geld kostet oder vor Gericht geht.
Auch wurde mir( von Lehrer und Rektor) mit Unterlassensklage und Widerufsklage gedroht falls ich,dass was mir meine Tochter berichtet laut sage bzw an das Schulamt melde.
Ich habe es nicht gelassen, es ging zum Schlichter und dann vor Gericht. Dort wurde er dann aufgeklärt das ich der gesetzliche Vertreter meines Kindes bin und deren Aussagen sehr wohl zitieren darf. Mein Anwalt berichtete dann von einigen Vorfällen (drängte ihn in die Ecke) daraufhin meinte er dann ich wäre asoziales Volk. Dann platzte die Richterin, ich
gewann und er bezahlte.
Ab dato war an der Schule Ruhe. In aller Regel steh ich gerne Lehrern, vor Allem jungen Lehrern bei , ich wollte deren Job nicht unbedingt machen. Bedenken Sie, wenn das was Sie schreiben wirklich so ist, auch wenn Sie alleine kämpfen tun Sie das immer auch für alle Kinder die folgen.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nachtpilater,
Zitat:
Mir wurde bei unserer Familienrechtschutz die Deckung verweigert, weil Schulrecht Verwaltungsrecht ist und somit ausgeschlossen.
Bei Wikipedia: Leistungsausschlüsse von Rechtsschutzversicherungen steht, dass Streitigkeiten aus dem Schulrecht grundsätzlich nicht in Rechtsschutzversicherungen abgedeckt sind.

Zitat:
Mein Strategievorschlag: halten Sie unbedingt die schulische Rangordnung ein, Lehrer, Rektor ,Schulamt.
Ja. Und die Presse erst dann, wenn man nach dem Kultusministerium beim örtlichen Landtags-Abgeordneten war und auch der nicht helfen kann (oder will).

Zitat:
Reagiert der Schulleiter nicht sagen wir mal innerhalb von 14 Tagen, fordern Sie ihn nochmal schriftlich dazu auf, in Kopie an das zuständige Schulamt.
Nein, es ist nicht sinnvoll, die erste schriftliche Fristsetzung an den Schulleiter gleich dem Schulamt zu kopieren (gerade nicht heutzutage, wo es per E-Mail so verlockend einfach ist). Wenn der Schulleiter auf die erste Frist nicht reagiert, stellt man in einem zweiten Brief nur an ihn allein die Frage, ob er das Anliegen bis zum zweiten Termin selbst bearbeiten möchte, oder ob man sich stattdessen ans Schulamt wenden soll. Erst wenn dann nichts kommt (oder der Schulleiter sagt, man solle dann doch gleich zum Schulamt), dann soll man sich dort hinwenden.

Zitat:
Passiert nichts, ab zum Anwalt.
Nicht unbedingt. Nächste Stufe wäre Oberschulamt (bzw. die jeweilige obere Schulbehörde in dem Bundesland), dann Kultusministerium.

Zitat:
Es wurde auch angesprochen das man sich nicht unbedingt auf andere Eltern verlassen sollte, das muss ich leider bestätigen.
Ja. Aber man soll sich vorher z.B. bei einem Elternstammtisch vergewissern, wieviel Unterstützung man überhaupt maximal beim Elternabend mit Lehrer und Schulleiter erwarten kann. Dass da dann doch schon einige sich nicht mehr trauen, den Mund so weit aufzumachen, ist ja wohl auch eine normale Lebenserfahrung.

Zitat:
Auch wurde mir( von Lehrer und Rektor) mit Unterlassensklage und Widerufsklage gedroht falls ich,dass was mir meine Tochter berichtet laut sage bzw an das Schulamt melde.
Ich habe es nicht gelassen, es ging zum Schlichter und dann vor Gericht. Dort wurde er dann aufgeklärt das ich der gesetzliche Vertreter meines Kindes bin und deren Aussagen sehr wohl zitieren darf. Mein Anwalt berichtete dann von einigen Vorfällen (drängte ihn in die Ecke) daraufhin meinte er dann ich wäre asoziales Volk. Dann platzte die Richterin, ich
gewann und er bezahlte.
Was war das für ein Prozess? Keine Unterlassensklage, oder?
Und wer hat was bezahlt? Der Schulleiter Ihre Anwaltskosten?

Zitat:
wenn Sie alleine kämpfen tun Sie das immer auch für alle Kinder die folgen.
Es kann nicht Aufgabe des Vorsitzenden der Schulelternvertretung sein, sich und sein Kind aufzureiben, wenn er nicht die Unterstützung der Elternschaft bekommt. Dann muss die Elternschaft in dem Saft schmoren, gegen den sie sich nicht aufzulehnen wagt.

kidama hat folgendes geschrieben::
Das mit dem Schulwechsel weiß ich von meiner Vorgängerin, die die Lehrerin mit eingestellt hatte.
Es mag ja sein, dass die Lehrerin zu der Zeit eingestellt wurde, als die Vorgängerin Elternsprecherin war. Aber es wäre mir kein Bundesland bekannt, in dem die Elternvertretung bei der Einstellung von Lehrern mitzureden hätte (abgesehen von der formalen Zustimmung zu neuen Schulleitern durch die Schulkonferenz).

Schöne Grüße
Kurt
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen
Es wurde doch bereits einmal vom Schulamt an den Rektor geschrieben er würde sich darum kümmern.
Oberschulamt, Kultusministerium alles Zeit in der die Schüler dem Misstand ausgesetzt sind.
Es gab auch bei uns einen Elternstammtisch. Als es darum ging vor Gericht zu sagen was deren Kinder zuhause erzählt haben sprangen die letzten 5 auch noch ab.
Der Lehrer strengte auf Anraten des Rektors eine Widerufs und Unterlassensklage an.
Bei dem Schlichtungstermin habe ich weder Widersrochen noch versichert das ich es unterlassen werde meine Tochter zu zitieren wenn man mich danach fragt.
Dann ging die Sache an das Amtsgericht.( Immer schön mit Bericht über die Ereignisse an das Schulamt, die Schulrätin bat mich darum)
Mit gewonnen meinte ich, ich musste nichts unterschreiben, niemand hat mir in Zukunft den Mund verboten, und der Lehrer musste meine Kosten mitbezahlen. Das heisst im Amtsdeutsch glaube ich die Klage wurde abgewiesen der Kläger trägt die Kosten.
Erst dann wurde das Schulamt tätig und Ruhe war. Iss ja schön wenn man Rückendeckung hat, keine Frage. Muß aber nicht heissen nur weil alleine bin, muss ich auch auf mein Recht verzichten. Wenn ich dann meinen Mund halte, hätte ich am besten gleich alles einfach so hingenommen. Es gehörte durchaus zur Strategie des Rektors die Sache auszusitzen, durch diese Klage einzuschüchtern. Und das Schulamt hat durch Untätigkeit mitgemacht. Nicht nur Eltern kennen sich untereinander, von daher nicht unbedingt verwunderlich. Ich habe dann die ganzen Schriftstücke zur Kenntnisnahme an das zuständige Kultusministerium geschickt. Bekam dann Antwort das man sich der Sache annimmt. Die letzten drei Jahre an dieser Schule waren für mich und meine Töchter sehr entspannt.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nachtpilater,
Zitat:
Iss ja schön wenn man Rückendeckung hat, keine Frage. Muß aber nicht heissen nur weil alleine bin, muss ich auch auf mein Recht verzichten.
Da haben Sie vollkommen recht. Eine begründete Beschwerde kann man auch alleine durchfechten.

Es kommt aber doch auch manchmal vor, dass einzelne Eltern einen Sachverhalt anders, z.B. extremer sehen als die Mehrheit der Eltern in einer Klasse und dementsprechend sollten auch die zu ziehenden Konsequenzen andere sein. Man sollte sich einfach erst mal die Sichtweisen anderer Eltern anhören, um ggf. auch die eigene Sichtweise auf Realitätsnähe zu überprüfen.

Wenn ich den Eindruck hätte, nur mein Kind wird von einer bestimmten Lehrerin benachteiligt, dann würde ich mich darum bemühen, dass mein Kind in eine Parallelklasse versetzt wird.

Wenn ich den Eindruck hätte, eine bestimmte Lehrerin benachteiligt immer wieder verschiedene Schüler, müsste ich mich eher darum bemühen, dass die ganze Klasse eine andere Lehrerin bekommt.

Schöne Grüße
Kurt
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