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Verfasst am: 26.02.09, 19:54 Titel: Wie verbindlich sind Preisangaben auf Webseiten?
Hallo,
erstmal hoffe ich, dass ich in diesem Unterforum hier richtig bin. Wenn nicht bitte verschieben.
SO nun zu meiner Frage.
Herr X hat sich bei Firma Y über den Kauf einer Ware auf dessen Internetseite informiert. Dort gibt es Angaben inkl. Mwst., die sowohl auf der Seite als auch in einem PDF (als Bestellformular deklariert) ausgewiesen sind. Gleichzeitig kann man in dem PDF auch eine Preisanfrage stellen. Da es Anfangs noch Verständnisschwierigkeiten gibt, da im PDF auf der Bestellseite die Preise als inkl. Mwst. und weiter unten als zzgl. Mwst. ausgewiesen werden, fragt Herr X per Mail nach, was denn nun der Preis ist.
Er bekommt als Antwort, dass da wohl ein Fehler vorliegt, das behoben wird und man ihm gerne ein Angebot unterbreitet. Also schickt Herr X eine Mail mit den Dingen, die er bestellen muss an Firma Y. Nun erhält er ein Angebot mit Nettopreisen. Er rechnet nach und stellt fest, dass die Burttopreise im Angebot von denen im Bestell-PDF und der Webseite nicht übereinstimmen. Manche Positionen sind billiger manche teurer. Am Ende ist das Angebot um 15 EUR (fast 10%) teurer als das, was die Ware laut Webseite kostet. Auf Nachfrage heißt es "wir beliefern nur Geschäftskunden und für diese Geschäftskunden sind unsere AGBS bindend.
Daher sind unsere schriftlichen Angeboten grundsätzilch verbindliche Angebote.
Wie bereits im Angebot erhalten bieten wir Ihnen die Selbstbauvitinen zu diesen Preisen an !".
Kann Firma Y einfach falsche/ungültige Preise auf der Webseite veröffentlichen? Auf der Webseite wird nicht darauf hingewiesen, dass die Preise nicht verbindlich sind genausowenig wie im Bestellformular. Es wird auch nirgens verbindlich gefordert, dass ein Angebot eingeholt werden muss und nicht einfach das Bestellformular mit den darin angegebenen Preise genutzt werden kann.
Könnte Herr X jetzt einfach das Bestellformular nehmen und zu diesen Konditionen bestellen?
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