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mja FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.10.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 05.03.09, 21:42 Titel: Durchfahrtsrecht |
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Hallo,
ich bitte euch einmal folgenden Fall zu beurteilen:
Familie A erbt ein Haus in einem kleinen Ort. Das Haus ist sehr alt und zu beiden Seiten wurde später ebenfalls je ein Haus gebaut. Familie A muss also gezwungener Massen über das Nachbargrundstück, da sie keine direkte Straßenanbindung haben.
Das Haus von Familie A ist an der Straßenseite "B" gemeldet, dort können sie aber mit dem Auto nicht durch, da dort der Nachbar sein Auto in seiner Einfahrt stehen hat und dort ein hoher Absatz ist, den man mit dem Auto nicht überwinden kann um zu ihrem Grundstück zu gelangen.
Bis jetzt war es kein Problem über die Einfahrt des Nachbarn, der an der gegenüberliegenden Straßenseite "C" gemeldet ist zu fahren. Dies möchte der Nachbar aber nun unterbinden, da Familie A seiner Meinung nach zu oft hinein- und hinausfährt. Der Nachbar ist ein Mann im Rentenalter und benutzt seine Einfahrt nicht, Familie A hat ihn noch nie belästigt oder behindert. Nur einmal hat er sie angeschnauzt, sie sollen gefälligst seine Einfahrt räumen, was Familie A aufgrund des aggressiven Tonfalls dann unterlies.
Jetzt war Familie A beim Anwalt und dieser sagte, die ganze Sache sei kein Problem, der Nachbar müsse ein nachbarschaftliches Gemeinschaftsrecht gewähren und sie im normalen Rahmen rein- und rausfahren lasen. Der Anwalt wollte nur noch die Grundbuchauszüge der Grundstücke anfordern und wenn dort nichts geregelt ist, schickt er den Brief an den Nachbarn sofort ab.
So nun sind die Grundbuchauszüge bei ihm eingegangen dort ist nichts geregelt. Aber plötzlich sagt der Anwalt, dass Familie A dem Nachbarn eine Rente im dreistelligen Bereich bezahlen müsse, wenn sie hindurchfahren wolle. Von dem anfangs erwähnten nachbarschaftlichem Gemeinschaftsrecht war nun keine Rede mehr.
Familie A kann es sich natürlich nicht leisten dem Nachbarn im Jahr eine dreistellige Rente zu zahlen. Hat Familie A noch eine Chance auf ein Durchfahrtsrecht? Und was ist aus dem vom Anwalt erwähnten "nachbarschaftlichem Gemeinschaftsrecht" geworden?
Gruß
MJA |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 06.03.09, 09:07 Titel: |
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Kurze Frage: Welches Bundesland? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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mja FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.10.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 06.03.09, 11:28 Titel: |
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Bayern |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 06.03.09, 11:39 Titel: |
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Hier mal einpaar nützliche Infos zum Thema Notwegerecht _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 06.03.09, 12:37 Titel: Re: Durchfahrtsrecht |
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mja hat folgendes geschrieben:: |
So nun sind die Grundbuchauszüge bei ihm eingegangen dort ist nichts geregelt.
Aber plötzlich sagt der Anwalt, dass Familie A dem Nachbarn eine Rente im dreistelligen Bereich bezahlen müsse, wenn sie hindurchfahren wolle. |
Hier wäre M.E. noch mal eine Rücksprache mit dem Anwalt nötig. Dieser sollte begründen, aufgrund welcher Sachlage die Rente zu zahlen wäre.
Meine Glaskugel sagt mir, es wurde ein Wegerecht auf des Rentners Grundstück eingetragen. Im Gegenzug erhält er eine Vergütung in Form der Rente. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 06.03.09, 12:44 Titel: Re: Durchfahrtsrecht |
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Big Guro hat folgendes geschrieben:: | Dieser sollte begründen, aufgrund welcher Sachlage die Rente zu zahlen wäre. |
Deswegen: §917 Abs. 2BGB _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 06.03.09, 12:53 Titel: Re: Durchfahrtsrecht |
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mja hat folgendes geschrieben:: | .. Haus ist sehr alt und zu beiden Seiten wurde später ebenfalls je ein Haus gebaut. Familie A muss also gezwungener Massen über das Nachbargrundstück, da sie keine direkte Straßenanbindung haben. | Also links und rechts gibts jeweils eine Straße, aber da blockieren die beiden Nachbarshäuser den Zugang.
Und was ist hinten und vorn? Gibts da keine Straße, von der man einen Zugang hat oder machen könnte?Wie kommt denn der Postbote zu ihrem Haus bzw sie selbst zu Fuß?
Ähnliches Problem hatte unser Nachbar. Ein Reihen-Mittelhaus und längs hinter den Reihenhausgrundstücken liegt unser Grundstück. Nun kann er von vorn zwar von der dortigen Straße an seine Haustüre, aber beim Roden der Büsche in seinem Garten auf der Rückseite hätte er das Zeugs duch sein Wohnzimmer schleppen müssen. Er hat mich gefragt, wir haben ne Flasche Bier getrunken und fertig.
Darf ich mal annehmen, ihr verhältnis ist nicht so "entspannt"?
hws |
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mja FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.10.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 07.03.09, 22:47 Titel: |
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Hinten und vorne ist alles zugebaut mit Häusern und Scheunen. Der Postbote geht auch immer über das Nachbargrundstück.
Der Anwalt sagte, dass in sämtlichen Unterlagen zu den Grundstücken nirgends etwas von einem Durchfahrtsrecht stünde. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 09.03.09, 12:30 Titel: |
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M.E. hat Familie nur eine NotweGE(H)recht (zu Fuß), dies muss im Zweifel eingeklagt werden. Ein FAHRrecht wäre ggf. auch durch Urteil zu bestimmen.
Je größer der "Nutzungsumfang" des Wegerecht, jesto höher die "Entschädigung" die Familie A zu zahlen hat.. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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