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Masernparty

 
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 21:00    Titel: Masernparty Antworten mit Zitat

Hallo,

zu diesem Stichwort wird in der wikipedia diskutiert, inwieweit eine strafrechtliche Implikation besteht, Kinder zu solch einer Veranstaltung zu schicken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Masernparty

Gibt es Rechtsprechung oder Kommentierung zum Thema?
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) kann die Weiterverbreitung von Krankheitserregern mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden, erklärte der Vorsitzende des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes Professor Detlef Kunze vor der Presse in München.

Gegen Ärzte, die die Weiterverbreitung von Masern zulassen, sollten nach Kunzes Ansicht darüber hinaus auch berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden.


Gefunden hier!


Es gibt eine kontroverse Diskussion in den medizinischen Fachzeitschriften
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