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Halterhaftpflicht PKW
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wölfin2001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.02.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 21:32    Titel: Halterhaftpflicht PKW Antworten mit Zitat

bitte um "Aufklärung":
angenommen Person H kann aus persönlichen Gründen seinen PKW zwar auf seinen Namen versichern aber die Steuer soll nicht auf seinen Namen laufen damit er kein Halter eines PKW ist (ist ne Schrottschüssel) , welche Pflichten und Rechte hat dann Person S wenn sie die KFZ-Steuer von ihrem Konto bezahlt und auch als Halter das Auto auf sie umgemeldet wurde (sie aber nicht den Brief und die Ummeldung in Händen hält, nur den Steuerbescheid)? Was ist wenn z.B. das Auto techn. Mängel hat, nicht dem TÜV vorgeführt wird, im Halteverbot steht ? Kann man die Halter(haft)pflichten durch privaten Vertrag regeln?
Wäre nett wenn Jemand antwortet, bin im net nicht so wirklich fündig geworden.
Danke schon mal
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man die Halter(haft)pflichten durch privaten Vertrag regeln?
Machen kann man alles. Aber es wird im Außenverhältnis keine Wirkung entfalten, d. h. der Halter haftet bei Verkehrsordnungswidrigkeiten etc. pp. trotzdem.

Beste Grüße

Metzing

PS: ...und ab ins Verkehrsrecht.
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich, ob S nur durch den Eintrag in die Fahrzeugpapiere und das Zahlen der Kfz-Steuer zum Halter des Kfz wird. Denn (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 7 StVG, Rdnr. 14 m.w.N.)
Zitat:
Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, insbesondere die Kosten bestreitet und die Verfügungsgewalt hat, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt

Die Verfügungsgewalt wird wohl eindeutig bei H liegen, und wenn man davon ausgeht, daß H auch die Kosten bestreitet (wobei sich bei der Steuer die Frage stellt, ob diese tatsächlich von S bezahlt wird oder S nur die Überweisung tätigt, das Geld aber von H erstattet bekommt), bleibt H der Halter.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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wölfin2001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.02.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich, ob S nur durch den Eintrag in die Fahrzeugpapiere und das Zahlen der Kfz-Steuer zum Halter des Kfz wird. Denn (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 7 StVG, Rdnr. 14 m.w.N.)
Zitat:
Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, insbesondere die Kosten bestreitet und die Verfügungsgewalt hat, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt

Die Verfügungsgewalt wird wohl eindeutig bei H liegen, und wenn man davon ausgeht, daß H auch die Kosten bestreitet (wobei sich bei der Steuer die Frage stellt, ob diese tatsächlich von S bezahlt wird oder S nur die Überweisung tätigt, das Geld aber von H erstattet bekommt), bleibt H der Halter.


Danke.
Dummerweise hat S. keine Ahnung ob sie im Brief eingetragen ist, muss aber davon ausgehen, da sie die Ummeldeerklärung zu Hause unterschrieben hat und den Personalausweis zur Ummeldung überlassen hat. Für die Steuer wurde eine Abbuchungserlaubnis erteilt und der Steuerbescheid liegt S vor, ebenso hat H an S bereits den Betrag überwiesen, aber das Finanzamt bei S noch nichts abgebucht.
Zw. H u. S ist Funkstille. Was kann S. tun um nicht ins Unglück zu rennen ?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen So etwas macht man nicht, das Risiko ist viel zu groß (ok, das war jetzt nicht wirklich hilfreich Winken ). S. sollte möglichst bald einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich der Angelegenheit annimmt. In der Regel sollte man so ein Problem nicht allein zu lösen versuchen.

Beste Grüße

Metzing
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung für die Fragen nicht zum Thema.
Jens L hat folgendes geschrieben::
Denn (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 7 StVG, Rdnr. 14 m.w.N.)
Zitat:
Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, insbesondere die Kosten bestreitet und die Verfügungsgewalt hat, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt
1) Kann man Halter eines Fahrzeugs sein, ohne es zu benutzen?
2) Muss ein Fahrzeughalter einen entsprechenden Führerschein haben?
3) Gibt es zwei Halter, wenn zwei Personen das Auto auf eigene Rechnung benutzen und nicht alle Fahrzeugdokumente u.ä. auf eine Person lauten, sondern manche auf die andere?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
1) Kann man Halter eines Fahrzeugs sein, ohne es zu benutzen?
Ja, z.B. bei Firmenfahrzeugen. Da bestreitet i.d.R. die Firma die Kosten und bestimmt auch über die Nutzung des Fahrzeugs.

I-user hat folgendes geschrieben::
2) Muss ein Fahrzeughalter einen entsprechenden Führerschein haben?
Nein

I-user hat folgendes geschrieben::
3) Gibt es zwei Halter, wenn zwei Personen das Auto auf eigene Rechnung benutzen und nicht alle Fahrzeugdokumente u.ä. auf eine Person lauten, sondern manche auf die andere?
Wie soll das gehen? Es gibt doch an Fahrzeugdokumenten nur die Zulassungsbescheinigung Teil I + II, in denen sind die Eintragungen meines Wissens stets identisch.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
I-user hat folgendes geschrieben::
3) Gibt es zwei Halter, wenn zwei Personen das Auto auf eigene Rechnung benutzen und nicht alle Fahrzeugdokumente u.ä. auf eine Person lauten, sondern manche auf die andere?
Wie soll das gehen? Es gibt doch an Fahrzeugdokumenten nur die Zulassungsbescheinigung Teil I + II, in denen sind die Eintragungen meines Wissens stets identisch.
Fast wie in diesem Thread geschildert: Z.B. einer ist Versicherungsnehmer und zahlt die Versicherung, der andere steht im KFZ-Brief und zahlt die KFZ-Steuer.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
einer ist Versicherungsnehmer und zahlt die Versicherung
Und wo ist da jetzt das Fahrzeugdokument? Mit den Augen rollen
_________________
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Sapere Aude! (Kant)
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
I-user hat folgendes geschrieben::
einer ist Versicherungsnehmer und zahlt die Versicherung
Und wo ist da jetzt das Fahrzeugdokument? Mit den Augen rollen


Ist doch ganz einfach: Entweder bei dem oder der, welche die Versicherung und oder Steuer zahlt oder bei dem oder der, welche sich diese beiden Komponenten zahlen läßt. Oder bei dem oder der, welche zwar die Versicherung zahlt, aber nicht die Steuern. Oder umgekehrt. Im Übrigen kann man sogar Kraftfahrzeuge auf Neugeborene zulassen, sofern man Steuern und Versicherung zahlt. Winken
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen kann man sogar Kraftfahrzeuge auf Neugeborene zulassen, sofern man Steuern und Versicherung zahlt. Winken
Das wird ja immer besser: Vater zahlt die Versicherung, Mutter die Steuern, beide teilen sich Tank- und Wartungskosten und benutzen das KFZ. Und die Zulassung ist auf das Baby. Wer soll da Halter sein?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es erst mit einer Antwort auf alte Fragen, bevor irgendwelche absurden Erweiterungen vorgenommen werden? Sehr böse
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man bei der Zulassungsstelle ein Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet, ist man der Halter. Die Zulassungsstelle übermittelt automatisch die Daten ans Finanzamt. Wenn man den KFZ-Steuerbescheid zugeschickt bekommt und darin als Steuerpflichtiger ausgewiesen ist, ist man definitiv Halter des Fahrzeugs.

Wer die Versicherung und die Steuer zahlt, spielt dabei keine Rolle. Die Abbuchung bei der Steuer kann auch von einem Ander-Konto erfolgen. Genauso wie bei der Versicherung.

edit: Nach Überprüfung hab ich festgestellt, dass mein Beitrag nonsens ist Cool

Halter ist in aller Regel derjenige, in dessen Verfügungsgewalt sich das Fahrzeug befindet (der Besitzer). Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist lediglich ein Indiz dafür, dass die dort eingetragene Person auch der Halter ist.

Wenn keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt der Halter (Besitzer) auch als Eigentümer und muss bei Verstössen herhalten.

Zumindest ist das die Info aus wikipedia.

lg flipmow
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wie wäre es erst mit einer Antwort auf alte Fragen, bevor irgendwelche absurden Erweiterungen vorgenommen werden? Sehr böse
Ich meinte lediglich allgemein, wie man den Halter bestimmt, wenn das unklar ist.
Aber danke für die antworten. Insbesondere die anderen Fragen wurden von Jens L schnell und gut beantwortet.
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Danny001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ich meinte lediglich allgemein, wie man den Halter bestimmt, wenn das unklar ist.


Es kann gar nicht unklar sein, weil es Schwarz auf Weiß (Grün) im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Ein zugelassenes Fahrzeug hat immer einen eingetragenen Halter.

I-user hat folgendes geschrieben::
Das wird ja immer besser: Vater zahlt die Versicherung, Mutter die Steuern, beide teilen sich Tank- und Wartungskosten und benutzen das KFZ. Und die Zulassung ist auf das Baby. Wer soll da Halter sein?


Das Baby.
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