Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Umzug und ALG II?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Umzug und ALG II?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Zoe1985
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 22:10    Titel: Umzug und ALG II? Antworten mit Zitat

Hallo!

Eine gute Freundin macht mir Sorgen, vielleicht könnt ihr mir helfen ihr die Rechtslage zu erklären...

Sie (22) ist Vollzeit berufstätig, hat eine 59qm Wohnung, erhält keine Sozialleistungen und möchte mit ihrem Freund (27, arbeitslos) zusammenziehen. Bei ihm liegt allerdings das "Problem".

Er ist ALG II Empfänger, hat mit seiner Ex-Freundin eine gemeinsame Wohnung (60qm) und ein Kind, seine Ex+Kind sind bereits dort ausgezogen, er hat somit eine unverhältnismäßig große Wohnung, diese muss er zum 01.05. verlassen, Kündigung ist bereits erledigt. Derzeit übernimmt das Amt seine Miete noch, er würde jedoch gern jetzt schon bei meiner Freundin einziehen, da er nicht nochmal nach einer neuen Wohnung schauen will. Die Wohnungen liegen in 2 verschiedenen Landkreisen betreut durch optierende Kommunen. Derzeit wird die Miete direkt an den Vermieter gezahlt, er erhält seine Regelleistung auf sein Konto der Rest geht an seine Ex. Er möchte nun wissen ob er bis zum Ende der Mietzeit dort wohnen bleiben muss oder ob er schon vorher ausziehen kann und trotzdem die Miete vom Amt bis zum Ende des Mietvertrags übernommen wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Charon-
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zoe1985 hat folgendes geschrieben::
Er möchte nun wissen ob er bis zum Ende der Mietzeit dort wohnen bleiben muss oder ob er schon vorher ausziehen kann und trotzdem die Miete vom Amt bis zum Ende des Mietvertrags übernommen wird.


Solange es keinen absolut zwingenden Grund gibt, die Wohnung vor Ende der Kündigungszeit zu verlassen, wird er sich wohl bis dahin gedulden müssen. Wenn er vorher auszieht, wird das Amt eben die Mietzahlung einstellen, dann wird sich der Vermieter wohl an ihn wenden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.