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Schreiben in die Schwebe setzen

 
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ZodiacXP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.10.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 23:55    Titel: Schreiben in die Schwebe setzen Antworten mit Zitat

In einem Schreiben (Inkasso) liegt ein Fehler vor (Vollmacht nur in Kopie, keine Aufschlüsselung der Forderung).
Dieses Schreiben würde ich gerne mit dem gesamten Inhalt (vorgerichtliche Vergleichslösung und weitere "Erklärversuche") "aufschieben / in die Schwebe setzen" (Wie nennt man das?), da der Inhalt auch noch potential zum Aufschieben hat.

Meine Fragen:
Ist das Möglich?
Wie nennt man das? (richtige Bezeichnung)
Welche Gesetze / Urteile?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sie wollen die Forderung zurückweisen (in dem Fall aus formalen Gründen).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Jim Panse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

" .. weise ich die Forderung zurück, da Sie Ihre Berechtigung nicht durch eine Vollmacht nachgewiesen haben."

Spielchen mit der Vollmacht sollte man aber nur dann betreiben, wenn man die Zwischenzeit zu nutzen weiß.
Die Gegenseite wird dadurch nämlich verärgert und könnte bei titulierter Forderung auf den Gedanken kommen, die Originalvollmacht über den Gerichtsvollzieher nachzuweisen. Dies natürlich verbunden mit Vollstreckungstitel und -antrag, damit sich der Weg für den GVZ auch lohnt.

Gruß
JP
_________________
in dubio pro leo!
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