Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.02.09, 23:55 Titel: Schreiben in die Schwebe setzen
In einem Schreiben (Inkasso) liegt ein Fehler vor (Vollmacht nur in Kopie, keine Aufschlüsselung der Forderung).
Dieses Schreiben würde ich gerne mit dem gesamten Inhalt (vorgerichtliche Vergleichslösung und weitere "Erklärversuche") "aufschieben / in die Schwebe setzen" (Wie nennt man das?), da der Inhalt auch noch potential zum Aufschieben hat.
Meine Fragen:
Ist das Möglich?
Wie nennt man das? (richtige Bezeichnung)
Welche Gesetze / Urteile?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.02.09, 17:29 Titel:
Sie wollen die Forderung zurückweisen (in dem Fall aus formalen Gründen). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
" .. weise ich die Forderung zurück, da Sie Ihre Berechtigung nicht durch eine Vollmacht nachgewiesen haben."
Spielchen mit der Vollmacht sollte man aber nur dann betreiben, wenn man die Zwischenzeit zu nutzen weiß.
Die Gegenseite wird dadurch nämlich verärgert und könnte bei titulierter Forderung auf den Gedanken kommen, die Originalvollmacht über den Gerichtsvollzieher nachzuweisen. Dies natürlich verbunden mit Vollstreckungstitel und -antrag, damit sich der Weg für den GVZ auch lohnt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.