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Hofverbot im Reitverein?

 
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Micha61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 00:08    Titel: Hofverbot im Reitverein? Antworten mit Zitat

Hallo,

hab da mal eine wichtige Frage!!

Bin durch meine Freundin öfters mal mit ihr in einem Reitverein, bei dem ich auch vorher ein Arbeitsverhältnis hatte.
Aufgrund von Praktikantinnen, die für kleines Geld dort arbeiteten, bekam ich die Kündigung, mit der Begründung, ich sei zu teuer.

Nun bin ich noch ab und zu Besucher. Da ich viele Missstände sehe und auch ausspreche, ist mir der Vorstand nicht wirklich wohlgesonnen.

Ein blöder Zufall kommt hinzu, das mein Auto zwei Wochen mit abgelaufenem TÜV auf der Straße stand und die Polizei postwendend auf dem Gelände des Reitvereins stand.
und das 2x! bis sie auf die glorreiche Idee kamen, mich doch mal auf dem Handy anzurufen und ich die Geschichte aus der Welt räumen konnte- hatte ich doch bis dahin nichts von den Besuchen der Polizei im Verein erfahren.

Natürlich machte sich der Verein den Vorstand gleich zu nutze und besonders eine Person begann mir eigennützigerweise klar zu machen, ich hätte auf dem Gelände keinen Schritt mehr zu tun.

Liege ich mit meiner Information aus den Foren richtig, dass sie damit auch wirklich im Recht ist? *unbelievable*

Sie begründet es ja nur in den Besuchen der Polizei (vereinsschädigend etc...)- die Geschichte hat sich ja aber mit dem Anruf erledigt...!!

Was ist wenn ich ihr einfach anbiete, in den Verein einzutreten? Wie sieht es dann aus? Muss sie mich eintreten lassen? bzw. der Vorstand??

Danke schonmal für Eure Hilfe(n)!

Micha
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ein wirksames Hausverbot kann nur von dem Berechtigten ausgesprochen werden. Das dürfte hier der Verein sein, so daß der Vorstand als Vertretungsorgan des Vereins (oder eine von diesem hierzu bevollmächtigte Einzelperson) das Verbot aussprechen müßte. Ist das geschehen?

Jeder kann bei einem Verein einen Mitgliedsantrag stellen, aber - abgesehen von seltenen Ausnahmen (und damit meine ich wirklich selten, da dies fast nie der Fall ist) - kein Verein kann gezwungen werden, jemanden in den Verein aufzunehmen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Micha61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

also direkt an mich ist das Verbot noch nicht gegangen!

Die besagte Vorstandsperson hat lediglich den Umweg über meine Freundin genommen und mir das Verbot ausrichten lassen. (sie hat ein Pferd mit meiner Freundin gemeinsam und droht ihr, wenn ich nochmal erscheine, die Pferdegemeinschaft aufzulösen...also wirklich unterstes Niveau!!)

ich sehe schon, ich hab wohl keine Chance?! Der Vorstand scheint wirklich soviel Macht zu haben, dass ihnen keiner reinreden kann...und das scheinen sie zu wissen.
"die Interessen des Vereins vertreten" sagt man ja- da sind wir bei unserer Diktatur im Stall leider weit weg...

Dachte, sie bräuchten zumindestens einen guten Grund =(

Danke schonmal!!

Gruß, Micha
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Micha61 hat folgendes geschrieben::
Dachte, sie bräuchten zumindestens einen guten Grund =(

Für die Erteilung eines Hausverbotes braucht der dazu Berechtigte weder einen guten, noch einen schlechten noch überhaupt irgendeinen Grund.

Überlege mal:
Der Vertreter steht vor der Tür und lässt sich nicht abwimmeln.
Schließlich reicht es dir und du sagst zu ihm: "Verlassen Sie sofort mein Grundstück! Ich erteile Ihnen hiermit Hausverbot!"
Er antwortet: "Dass ich nicht lache! Dafür haben Sie doch überhaupt keinen guten Grund!!"

Nein, ein Berechtigter darf grundsätzlich jede andere Person nach eigenem Gutdünken auffordern, aus seinem Hause oder von seinem befriedeten Grundstück zu verschwinden, selbst wenn es nur die Nase des anderen ist, die dem Berechtigten nicht passt. Wer sich auf eine solche Aufforderung hin nicht entfernt begeht Hausfriedensbruch (Straftat).

JS
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... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Micha61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, dachte ich mir leider schon! =(

Nur schade dass der Vorstand in rechtlichen Sachen genauso gehandelt wird, wie der Besitzer- genauso spielen sie sich auch auf- denen gehört der Laden ja aber nicht!
Die Gesetzesgebung finde ich da etwas merkwürdig.

Mal angenommen ich gebe eine Beitrittserklärung ab und der Vorstand lehnt diese ab (was sie aller Wahrscheinlichkeit ja auch machen werden), kann ich das vor die Mitgliederversammlung bringen, dass die Mitglieder darüber abstimmen?
Hab sowas in der Satzung gelesen....

Danke Euch für die Antworten!

Liebe Grüße

Micha
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann ich das vor die Mitgliederversammlung bringen, dass die Mitglieder darüber abstimmen?
Hab sowas in der Satzung gelesen....


Ich denke nicht das sowas in der Satzung steht. Als Nichtmitglied hat man ja auch keinen Zutritt zur Versammlung.
Meistens steht sogar in der Satzung, dass der Verein die Nichtaufnahme nicht begründen muss.

Lediglich Mitglieder könnten den Vorstand in der Versammlung befragen, nach welchen Kriterien über die Aufnahmen entschieden wird und wie willkürliche Entscheidungen dabei verhindert werden.
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Spezi

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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Micha61 hat folgendes geschrieben::
Nur schade dass der Vorstand in rechtlichen Sachen genauso gehandelt wird, wie der Besitzer- genauso spielen sie sich auch auf- denen gehört der Laden ja aber nicht!

Es kommt nicht auf die Eigentumsverhältnisse an, sondern auf die Verfügungsberechtigung.
Wenn der Verein der Verfügungsberechtigte des Hause oder Grundstückes ist (das kann er auch als Mieter oder Pächter sein), dann kann er über die Verwendung bestimmen. Und der Verein wird nun einmal durch seinen Vorstand vertreten. Daher kann der Vorstand eines Vereines in einem solchen Falle auch Hausverbote aussprechen und durchsetzen, auch wenn er nicht der Eigentümer des Hauses bzw. Grundstückes ist.
Das ist weder schade noch merkwürdig, sondern notwendig und sinnvoll.

Stell dir dazu einfach noch einmal das Beispiel mit dem Vertreter vor:

Angenommen, du seiest Mieter des Hauses und erteilst ihm Hausverbot.
Er antwortet nun: "Das können Sie mir gar nicht erteilen, Sie sind ja nicht der Eigentümer!"
Würdest du es besser finden, wenn du nun antworten müsstest: "Äähh ... ja ... Moment mal ... natürlich, Sie haben recht. Warten Sie, ich rufe den Vermieter an, der kommt dann und erteilt Ihnen das Hausverbot - kann aber zwei bis drei Stunden dauern ... Wollen Sie solange hereinkommen? Möchten sie vielleicht einen Kaffee?" Lachen

JS
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Micha61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

nur dass der Vorstand eigentlich im Sinne des Vereins handeln sollte...und ich bezweifle, dass das im Sinne der Mitglieder ist. Bei aller Gefahr einer Fehleinschätzung glaube ich doch zu wissen, dass ich für einen Großteil der Leute einen gern gesehenen Gast darstelle!!

Das nennt man (in meinen Augen) Vorstandsposition zu seinem eigenen Vorteil missbrauchen...

Nochmal meine Frage:

In der Satzung steht:

[...] Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung gefordert werden. [...]


sag ich denen einfach bei Ablehnung, ich möchte, dass bei den Mitgliedern darüber abgestimmt wird?!

Danke schonmal...

Lg
Micha
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Micha61 hat folgendes geschrieben::
nur dass der Vorstand eigentlich im Sinne des Vereins handeln sollte...und ich bezweifle, dass das im Sinne der Mitglieder ist.

was im Sinne des Vereins ist, entscheidet aber nun einmal zunächst der Vorstand ... wie auch ein Schiedsrichter entscheidet, was Foul ist und was nicht.
Wenn die Mitglieder anderer Ansicht sind, können sie die Bestellung des Vorstandes ja widerrufen ... dann kannst du dich zum Vorstand bestellen lassen und dann bist DU der "Schiedsrichter" ... Winken

Micha61 hat folgendes geschrieben::

Das nennt man (in meinen Augen) Vorstandsposition zu seinem eigenen Vorteil missbrauchen...

Eben - wobei ich hier lieber das Wort "gebrauchen" gebrauchen würde. Diesen kleinen Vorteil sollte man einem ehrenamtlichen Vorstand schon gönnen, solange er im Rahmen der Legalität bleibt.


Micha61 hat folgendes geschrieben::

In der Satzung steht:
[...] Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung gefordert werden. [...]
sag ich denen einfach bei Ablehnung, ich möchte, dass bei den Mitgliedern darüber abgestimmt wird?!

Ja, wenn das in der Satzung steht, dann müsste der Vorstand, wenn er deinen Antrag ablehnt und du die Abstimmung der Mitgliederversammlung verlangst, diese darüber beschließen lassen.
Allerdings: die Satzung bindet den Vorstand nur im Verhältnis zu den Mitgliedern. Da du aber zumindest bis zur Beschlussfassung durch die MV kein Mitglied bist, kannst du aus dieser Bestimmung keinen durchsetzbaren Anspruch darauf herleiten, dass der Vorstand dieser Bestimmung auch Folge leistet. Du kannst also dieses "Recht" nicht einklagen - das könnte nur ein Mitglied.

JS
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