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A8B3C4 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 28
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Verfasst am: 27.02.09, 00:10 Titel: Kabelanschluss vs Satellittenschüssel |
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Ich habe mir vor ca. einem Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Wohne selber drin.
Wir haben alle Kabelanschluss, niemand hat eine Satellitenanlage. So weit, so gut.
Jetzt habe(n) ich/wir viele Ausfälle des Fernsehprogrammes was durch die Kabelanlage verursacht wird (Waiting for Service...wird am TV angezeigt, kein Bild).
Bisher hatte ich ca. 30Jahre eine Satellitenanlage (Elternhaus) und hatte in den ganzen Jahren nicht so viele Störungen (keine) wie jetzt.
Wäre es möglich, dass ich mir eine Satellitenanlage installiere und dann auch keine Kabelgebühren mehr bezahlen muss?
Grundsätzlich kann mir doch niemand verbieten eine Satellitenanlage zu montieren, oder?
Ich denke da an mein Recht auf Informationsfreiheit. |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 27.02.09, 05:12 Titel: Re: Kabelanschluss vs Satellittenschüssel |
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A8B3C4 hat folgendes geschrieben:: | I
Grundsätzlich kann mir doch niemand verbieten eine Satellitenanlage zu montieren, oder?
I. |
Doch ,die Eigentümergemeinschaft, sofern das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird.Eine Genehmigung ist auch notwendig, wenn die Schüssel am Gemeinschaftseigentum befestigt wird.
Allerdings darf auf einen Bälkon eine Schüssel "gestellt" werden.
Zitat: | Ich denke da an mein Recht auf Informationsfreiheit. |
Es gibt auch DVBT. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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@migo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 27.02.09, 07:21 Titel: |
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Zitat: | Ich denke da an mein Recht auf Informationsfreiheit. | Das geht aber nicht bis zu 150 Fernsehkanäle.
Selbst wenn die Gemeinschaft der Schüssel zustimmt, könnten durchaus auch weiter Kabelgebühren anfallen. Es kommt einfach auf den Vertrag mit dem Kabelbetreiber an und wer ihn abgeschlossen hat. |
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Chess45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 27.02.09, 11:53 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Ich denke da an mein Recht auf Informationsfreiheit. | Das geht aber nicht bis zu 150 Fernsehkanäle.
Selbst wenn die Gemeinschaft der Schüssel zustimmt, könnten durchaus auch weiter Kabelgebühren anfallen. Es kommt einfach auf den Vertrag mit dem Kabelbetreiber an und wer ihn abgeschlossen hat. |
Der Vertrag mit dem Kabelbetreiber ist wohl das geringere Problem. Der Verwalter wird nicht bereit sein, einzelne Benutzer an und ab zumelden. Auch wird er nicht bereit sein die ordentliche Montage von im Sondereingentum stehende Anlage zu überprüfen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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A8B3C4 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 28
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Verfasst am: 27.02.09, 14:26 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Ich denke da an mein Recht auf Informationsfreiheit. | Das geht aber nicht bis zu 150 Fernsehkanäle.
Selbst wenn die Gemeinschaft der Schüssel zustimmt, könnten durchaus auch weiter Kabelgebühren anfallen. Es kommt einfach auf den Vertrag mit dem Kabelbetreiber an und wer ihn abgeschlossen hat. |
Ich denke da im Ernstfall nicht an eine Montage im Gemeinschaftseigentum, sondern innerhalb meines Eigentums.
Ich verstehe nicht so richtig, d.h. mein Rechtsverständnis kommt da nicht mit, warum ich gezwungen werden kann Kabelgebühren zu zahlen wenn
a) ich selbst so einen Vertrag nicht geschlossen habe (erinnert mich an Sippenhaft)
b) der Kabelversorger derartige Lücken in seiner Versorgung aufweist
c) ich weiterhin Kabelgebühren zahlen soll, falls ich eine Satellitenanlage montiere (oder DVBT) und somit das Kabel gar nicht mehr nutze und auch nicht nutzen will. Ich brauche doch nicht für etwas bezahlen wofür ich gar keine Verwendung mehr habe. Und auch nicht haben will.
So weit jedenfalls mein Rechtsverständnis in einer demokratisch freien Leistungsgesellschaft. |
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Chess45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 27.02.09, 14:39 Titel: |
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A8B3C4 hat folgendes geschrieben:: | @migo hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Ich denke da an mein Recht auf Informationsfreiheit. | Das geht aber nicht bis zu 150 Fernsehkanäle.
Selbst wenn die Gemeinschaft der Schüssel zustimmt, könnten durchaus auch weiter Kabelgebühren anfallen. Es kommt einfach auf den Vertrag mit dem Kabelbetreiber an und wer ihn abgeschlossen hat. |
Ich denke da im Ernstfall nicht an eine Montage im Gemeinschaftseigentum, sondern innerhalb meines Eigentums.
Ich verstehe nicht so richtig, d.h. mein Rechtsverständnis kommt da nicht mit, warum ich gezwungen werden kann Kabelgebühren zu zahlen wenn
a) ich selbst so einen Vertrag nicht geschlossen habe (erinnert mich an Sippenhaft)
b) der Kabelversorger derartige Lücken in seiner Versorgung aufweist
c) ich weiterhin Kabelgebühren zahlen soll, falls ich eine Satellitenanlage montiere (oder DVBT) und somit das Kabel gar nicht mehr nutze und auch nicht nutzen will. Ich brauche doch nicht für etwas bezahlen wofür ich gar keine Verwendung mehr habe. Und auch nicht haben will.
So weit jedenfalls mein Rechtsverständnis in einer demokratisch freien Leistungsgesellschaft. |
Kabelverträge werden i.R. mit dem Hauseigentümer und nicht mit dem einzelnen Mieter abgeschlossen. Und dieser Hauseigentümer bzw. die WEG verteilt die Kosten auf die einzelnen Wohnungen. Ob der Anschluß genutzt wird ist ohne Bedeutung. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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RM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 27.02.09, 14:46 Titel: |
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A8B3C4 hat folgendes geschrieben:: |
Ich verstehe nicht so richtig, d.h. mein Rechtsverständnis kommt da nicht mit, warum ich gezwungen werden kann Kabelgebühren zu zahlen wenn
a) ich selbst so einen Vertrag nicht geschlossen habe (erinnert mich an Sippenhaft)
b) der Kabelversorger derartige Lücken in seiner Versorgung aufweist
c) ich weiterhin Kabelgebühren zahlen soll, falls ich eine Satellitenanlage montiere (oder DVBT) und somit das Kabel gar nicht mehr nutze und auch nicht nutzen will. Ich brauche doch nicht für etwas bezahlen wofür ich gar keine Verwendung mehr habe. Und auch nicht haben will.
So weit jedenfalls mein Rechtsverständnis in einer demokratisch freien Leistungsgesellschaft. |
Dem Rechtsverständnis kann auf die Sprünge geholfen werden...
Man kann nicht Verträge abschließen und sich anschließend aussuchen, welcher Teil gerade genehm ist und eingehalten werden soll. Mit dem Kauf einer Wohnung triit der Käufer in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein und hat sich an sämtlichen Kosten der Gemeinschaft zu beteiligen. Beschlüsse der Gemeinschaft binden auch diejenigen Eigentümer, die nicht zugestimmt haben.Die Gemeinschaft entscheidet in einem demokratischen Verfahren, nämlich mit Mehrheit, über den Abschluss von Verträgen. Nach dem Abschluss von Verträgen gilt ein sehr einfacher Grundsatz: Verträge sind einzuhalten.
Die Verpflichtung zur Beteiligung an Kabelgebühren hat also nicht das geringste mit Sippenhaft zu tun. Sie ist vielmehr das Ergebnis der freien Entscheidung zum Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
Selbstverständlich hat die Gemeinschaft Anspruch auf Vertragserfüllung durch den Kabelbetreiber und die üblichen Rechte bei Nichterfüllung. Ob der Kabelbetreiber seinen Teil des Vertrags erfüllt oder nicht, wird nach dem Inhalt des bestehenden Vertrag zu beurteilen sein. |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 27.02.09, 18:35 Titel: |
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A8B3C4 hat folgendes geschrieben:: | Ich denke da im Ernstfall nicht an eine Montage im Gemeinschaftseigentum, sondern innerhalb meines Eigentums. |
also innerhalb der eignen 4 wände u. nicht an der hauswand?!
ps.: dvbt über satschüssel ist auch nicht das gelbe vom ei (störungen durch wind/wetter) die ausfälle sind auch nicht viel geringer! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 28.02.09, 06:15 Titel: |
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pOtH hat folgendes geschrieben:: | [
ps.: dvbt über satschüssel ist auch nicht das gelbe vom ei (störungen durch wind/wetter) die ausfälle sind auch nicht viel geringer! |
.....für DVBT braucht man keine Schüssel. Zimmerantenne reicht. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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UG FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2005 Beiträge: 606 Wohnort: nördliche Halbkugel
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Verfasst am: 28.02.09, 10:06 Titel: |
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A8B3C4 hat folgendes geschrieben:: | Ich verstehe nicht so richtig, d.h. mein Rechtsverständnis kommt da nicht mit, warum ich gezwungen werden kann Kabelgebühren zu zahlen wenn
a) ich selbst so einen Vertrag nicht geschlossen habe (erinnert mich an Sippenhaft) | Du gibst xxtsd Euro für eine Eigentumswohnung aus und hast dich vorher noch nicht einmal über deine damit verbundenen Rechte UND Pflichten informiert?
Mit dem Eigentum an der Whg. erwirbst du den Anspruch an allen Rechten und Verplichtungen und kannst dir hinterher nicht einfach die Rosinen herauspicken.
Wenn du dich per Abstimmung an verschiedene Beschlüsse beteiligst, dann gelten die auch für spätere Erwerber.
Die vor deiner Zeit von der ETG geschlossenen Verträge sind für dich also genauso bindend, wie für zukünftige Erwerber.
Siehe auch den Beitrag von RM.
Unabhängig davon kannst du zur nächsten ETV einen TOP zur Beschlussfassung vorbringen und die Eigentümer um Genehmigung einer Schüsselerrichtung bitten, wenn diese denn an gemeinschaftlichen Eigentum errichtet werden soll.
Du kannst auch um Beschluss bitten, dass die ETG den Kabelvertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigt. Vielleicht ärgern sich ja auch andere Bewohner über die Kabelprobleme.
Ob die Mehrheit einen Beschluss in deinem Sinne durchführt, hängt davon ab, wie sinnvoll er ist und wie gut man die Anderen davon überzeugen kann. _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben! |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 28.02.09, 17:48 Titel: |
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A8B3C4 hat folgendes geschrieben:: | .... Ich denke da im Ernstfall nicht an eine Montage im Gemeinschaftseigentum, sondern innerhalb meines Eigentums.
Ich verstehe nicht so richtig, d.h. mein Rechtsverständnis kommt da nicht mit, warum ich gezwungen werden kann Kabelgebühren zu zahlen wenn ....... . |
Innerhalb des Sondereigentums (d.h. von außen nicht sichtbar) darf durchaus eine Empfangsanlage aufgestellt werden. Das Recht auf Informationsfreiheit bricht zwar das Recht auf eine Schüsselfreie Fassade - aber nur wenn man Ausländer ist und seinen Heimatkanal aus politischen Gründen unbedingt sehen muß - und wenn zweitens dieser Kanal nicht über Kabel empfangen werden kann. Eine Sat-Schüssel gegen die Eigentümergemeinschaft durchzusetzen, ist schwierig.
Was die Kostenbeteiligung anbelangt ist es dasselbe wie mit einem Lift. Den muss (entsprechend der Regelung in der Teilungserklärung) der EG-Bewohner mitbezahlen, obwohl er den Lift nie benutzt.
Kommen per DVBT oder Satschüssel bessere Porno`s ...äääähhhhh ... ich meine interessantere politische Sender?
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 28.02.09, 20:21 Titel: |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | pOtH hat folgendes geschrieben:: | [
ps.: dvbt über satschüssel ist auch nicht das gelbe vom ei (störungen durch wind/wetter) die ausfälle sind auch nicht viel geringer! |
.....für DVBT braucht man keine Schüssel. Zimmerantenne reicht. |
vorausgesetzt man lebt dort wo der empfang über zimmerantenne möglich ist - was bei mir z.b. nicht der fall ist.
hier gibts eine deutschlandkarte samt empfangsprognose http://www.ueberallfernsehen.de/ _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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