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Verfasst am: 27.02.09, 02:56 Titel: Insolvenz bei laufendem Leasing
Hallo zusammen,
mein mittlerweile viertes geleastes [Auto] ist im Mai zur Rückgabe fällig, und ich möchte mir dann sehr gerne auch das Fünfte wieder auf 3 Jahre leasen.
Nun mach ich mir aber Gedanken was passiert, wenn während des Leasings (was der liebe Gott verhüten möge, aber doch offenbar nicht abwegig ist) [Autohersteller] Konkurs anmeldet....
Die Leasinggesellschaft [Name entfernt] bekommt natürlich weiter die vereinbarten Raten, kein Problem, ich nutze das Fahrzeig ja auch noch.
Aber wer nimmt mir den Wagen nach Ablauf des Leasings dann zurück??? Der Bank brauch ich ihn sicher nicht auf den Mitarbeiterparkplatz zu stellen, und den [Auto]händler bei dem ich den Vertrag gemacht habe den gibt es dann ja möglicherweise nicht mehr.
Für hilfreiche Tips schonmal recht herzlichen Dank,
Annette
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Verfasst am: 13.03.09, 15:09 Titel: Re: Insolvenz bei laufendem Leasing
tomtom4645 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
mein mittlerweile viertes geleastes [Auto] ist im Mai zur Rückgabe fällig, und ich möchte mir dann sehr gerne auch das Fünfte wieder auf 3 Jahre leasen.
Nun mach ich mir aber Gedanken was passiert, wenn während des Leasings (was der liebe Gott verhüten möge, aber doch offenbar nicht abwegig ist) [Autohersteller] Konkurs anmeldet....
Die Leasinggesellschaft [Name entfernt] bekommt natürlich weiter die vereinbarten Raten, kein Problem, ich nutze das Fahrzeig ja auch noch.
Aber wer nimmt mir den Wagen nach Ablauf des Leasings dann zurück??? Der Bank brauch ich ihn sicher nicht auf den Mitarbeiterparkplatz zu stellen, und den [Auto]händler bei dem ich den Vertrag gemacht habe den gibt es dann ja möglicherweise nicht mehr.
Für hilfreiche Tips schonmal recht herzlichen Dank,
Annette
1.) Es ist egal, wenn während der Leasinglaufzeit der Hersteller Pleite macht. Schließlich besteht der Leasingvertrag nicht mit dem Hersteller, sondern mit einer Leasinggesellschaft.
2.) Ob man den Wagen zurück geben muß, hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Wenn es sich um einen KM-Vertrag handelt, gibt entweder der Händler oder die Leasinggesellschaft die RW-Garantie ab, aber nicht der Hersteller. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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