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Muss RV einen Anwaltswechsel zahlen?

 
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:35    Titel: Muss RV einen Anwaltswechsel zahlen? Antworten mit Zitat

Ich habe eine Kanzlei wegen Vertretung in einem Arbeitsrechtsfall in Itlalien beauftragt. Die RV hat Deckungszusage gegeben. Nun hat sich herrausgestellt, dass die Kanzlei weder über ausreichende Sprachkenntnisse noch über ausreichende Kenntnisse der italienischen Gesetze verfügt ( nachweislich ). Ich möchte deswegen wechseln. Kann die Versicherung sich weigern, den neuen Anwalt zu zahlen ? Gilt die Deckungszusage für den Fall oder den Anwalt ? Wie ist die Rechtslage?
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Wechsel des Anwaltes erfolgt normalerweise auf eigenes Risiko, also zahlt der Versicherer nur den ersten Anwalt. Es kann natürlich sein, dass die dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen hier etwas anderes sagen.

Normalerweise gibt es aber in solchen Verfahren einen Korrespondenzanwalt vor Ort mit entsprechenden Sprachkenntnisse.

Fragen Sie einfach mal in der Schadenabteilung des Rechtsschutzversicherers nach.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Anwaltswechselbedingte Mehrkosten muss der Rechtsschutzversicherer nicht tragen. Sind also Gebühren beim ersten RA schon entstanden, die der zweite RA gleichfalls in Rechnung stellt, so werden exakt diese Mehrkosten nicht übernommen.
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