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Verfasst am: 27.02.09, 10:47 Titel: Halbruder im Ausland Vaterschaft 1955 ab erkannt Erbfolge?
Gten Tag,
habe einen sehr komplizerte Frage, vielleicht weis jemand Rat
Mein Vater wurde 1955 , unehelich "Vater" , damals wurde es möglich oder auch so praktiziert, dass quasi mit einer Einmalung des Kindesvater, der Kindesvater sich
jelicher Rechte und Pflichten entzog oder entziehen konnte oder entzogen wurde.
O.k. soweit, später (ich) 2 Kind, ehelich, Status verheirat mit Muter
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte in Richtung Erstgeborenen, nur dass er im Ausland
lebt, die Kindesmutter nciht Deutsche war , und eben im Heimatand (Ausland aufgewachsen ist.
Wie ist die Angelegenheit im Erbfall zu betrachten, muss ein Hinweisbeim Nachlaßgericht auf den Erstgeborenen erfolgen, auf Grund der damaligen juristischen möglichen Vereinbarung hinfällig ?
Oder tauchen hier etwa noch ungeahnte Probleme auf ?
So recht verstehe ich das nicht, hat denn irgendwer damals für das Kind die Vaterschaft anerkannt? War diese Frau vielleicht verheiratet? Steht auf der Geburtsurkunde: Vater unbekannt?
die Mutter war auch ledig,
Vaterschaft war nach Test klar, es wurde eine außergerichtliche VB
vom Anwalt meines Vaters und der Muttergemacht. Einmalzahlung !
Da mein Vater zu dem Zeitpunkt im Ausland arbeitete und wohnhaft war, war der Anwalt
auch von dort.
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