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Bezugsberechtigung LV = Schenkung?

 
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Schlappi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 12:04    Titel: Bezugsberechtigung LV = Schenkung? Antworten mit Zitat

Hallo alle miteinander!

Ich habe folgende Frage:

Handelt es sich bei einer Bezugsberechtigung für eine Lebensversicherung eigentlich um eine Schenkung an den Bezugsberechtigten?

Zum Hintergrund: A trägt B als Bezugsberechtigen seiner LV ein. Nun verstirbt A innerhalb eines Jahres. B ist kein Erbe von A. Kann ein Erbe von A Ansprüche aufgrund einer Schenkung an B geltend machen? Oder ist eine Bezugsberechtigung rechtlich eine völlig unabhängige Sache im Bezug auf das Schenkungsrecht?

Eure Meinung dazu interessiert mich.
Grüße
Schlappi
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Auszahlungssummer gehört dem der Bezugsberechtigt und diese Summe gehört nicht zum Erbe und ist keine Schenkung.

Die Beiträge zur Lebensversicherung allerdings u.U. schon.
Es kann z.b. sein, dass A in die LV 500.000.- € als Einmalbetrag eingezahlt hat. Das wäre u.U. eine Schenkung aber nicht die Auszahlung.

MfG
Matthias
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Minseo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 14:27    Titel: Bezugsberechtigung Lebensversicherung - Pflichtteil Antworten mit Zitat

Hier ein Link zur Frage, ob die Einsetzung eines Bezugsberechtigten bei einer Lebensversicherung Pflichtteilsergänzungsansprüche (wg. lebzeitiger Schenkung) auslöst: Lebensversicherung - Pflichtteil

Ob bei der Pflichtteilsberechnung dann die Höhe der einbezahlten Prämien oder die ausgeschüttete Versicherungssumme maßgeblich ist, ist umstritten. Es gibt jeweils Rechtsprechung zu beiden Ansichten.
Meines Wissens nach liegt jedoch momentan dem BGH ein Fall vor, in dem diese Frage zu entscheiden ist. Die Entscheidung des BGH steht jedoch noch aus.
(Oder gibt es die inzwischen schon? Falls ja, wäre eine kurze Mitteilung evtl. mit Fundstelle sehr interessant!)
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Schlappi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Minseo,

Sie beziehen sich in ihrer Antwort auf die Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Nehmen wir mal an in meinem Fall sind als Erben nur noch entferntere Verwandte wie Cousins vorhanden od. der Staat wird Erbe, existiert dann auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch? Soweit ich weiss existiert ein Pflichtteilsanspruch nur für Ehegatten, Eltern und KInder des Erblassers.

Gruß
Schlappi
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Minseo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 09:56    Titel: Pflichtteilsanspruch: Voraussetzung Pflichtteilsberechtigung Antworten mit Zitat

Alle Arten von Pflichtteilsansprüchen - somit also auch Pflichtteilsergänzungsansprüche - können nur bei Personen, die zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören, entstehen.
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